buttelflink
Elo-User*in
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Liebe Leidensgenossen,
heute war wieder Doomsday bei meinem Jobcentertermin. Es gab wieder eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (EGV-VA). Die alte EGV-VA ist aber erst 2 Monate alt. Ist das rechtens? Dann ist keine Unterschrift unter dem EGV-VA. Ist sie trotzdem gültig? Es ist auch wieder keine Regelung über die Kosten für die geforderten Bewerbungen. Von einer Richterin habe ich schon als schriftlichen Hinweis, daß deshalb die EGV-VA rechtswidrig sei. Die Maßnahme ist als "Angebot" mit einer üblen Rechtsfolge versehen. Muß ich das "Angebot" annehmen, oder kann dankend absagen? So das wärs. Die Dokumente sind im Anhang.
Vielen Dank im Voraus
heute war wieder Doomsday bei meinem Jobcentertermin. Es gab wieder eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (EGV-VA). Die alte EGV-VA ist aber erst 2 Monate alt. Ist das rechtens? Dann ist keine Unterschrift unter dem EGV-VA. Ist sie trotzdem gültig? Es ist auch wieder keine Regelung über die Kosten für die geforderten Bewerbungen. Von einer Richterin habe ich schon als schriftlichen Hinweis, daß deshalb die EGV-VA rechtswidrig sei. Die Maßnahme ist als "Angebot" mit einer üblen Rechtsfolge versehen. Muß ich das "Angebot" annehmen, oder kann dankend absagen? So das wärs. Die Dokumente sind im Anhang.
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