tomcat
Elo-User*in
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Habe auch mal eine EGV erhalten, was kann man hier alles beanstanden.
Bin Bj. 54
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Was heisst GÜLTIG???. Widerspruch wurde doch eingelegt.Diese EGV wurde am 18.02.09 erstellt. Sie ist schon gültig??
Widerspruch wurde eingelegt?Was heisst GÜLTIG???. Widerspruch wurde doch eingelegt.
-----------------Ich habe der ARGE eine Kopie des EGV gesendet und die Punkte markiert, mit welchen ich nicht einverstanden bin.
z.Bsp. Ziele:
Eingliederung in Arbeit. (Welche Arbeit, 1 € Job)
Punkt 1: Bewerberprofil in Arbeitsargentur.de - Informationen zum Thema Stellenanzeigen. (anonym oder mit voller Anschrift)
Punkt 2: 19.02.- 31.12.2009 (Eigenbemühungen bei Leasingfirmen)
Dies sind nur wenige Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin.
Hat das deine SB und ist das noch aktuell? Die vermittelt dich sonst falsch,und das kann zu einem Problem führen. Wenn das nicht aktuell ist, müste es beanstandet werden.NEIN, krank bin ich nicht, habe aber ein Amtsärztliches Zeugnis, aus dem Jahr 2004, damit ich nicht mehr wie 10 Kilo (sollte vermieden werden) heben darf.
Ja, das Amtsärztliche Zeugnis ist noch aktuell, ist aber eben nicht im EGV aufgeführt. ebenso auch nicht das LWS Syndrom, wo ebenfalls ein Ärztliches Gutachten vorliegt aus dem Jahre 2004. Ansonsten werde ich mal die von dir mitgeteilten Punkte überarbeiten.
Ach Ja, müssen die Ärztlichen Gutachten ebenfalls im EGV aufgeführt sein.
NEIN, krank bin ich nicht, habe aber ein Amtsärztliches Zeugnis, aus dem Jahr 2004, damit ich nicht mehr wie 10 Kilo (sollte vermieden werden) heben darf.
Ich habe der ARGE eine Kopie des EGV gesendet und die Punkte markiert, mit welchen ich nicht einverstanden bin.
z.Bsp. Ziele:
Eingliederung in Arbeit. (Welche Arbeit, 1 € Job)
Punkt 1: Bewerberprofil in Arbeitsargentur.de - Informationen zum Thema Stellenanzeigen. (anonym oder mit voller Anschrift)
Punkt 2: 19.02.- 31.12.2009 (Eigenbemühungen bei Leasingfirmen)
Dies sind nur wenige Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin.
Ein Ein-Euro-Job ist keine "Arbeit", sondern eine "Arbeitsgelegenheit" und eine "Leistung der ARGE" (bitte nicht darüber lachen). Das Ziel "Eingliederung ein Arbeit ist schon OK.
Da die eGV bis auf die Standardsätze nichts Negatives enthält, würde ich auch die Gültigkeitsdauer so lassen. Im Prinzip könnten die dir dann nichts, bis sie ausläuft. Ich würde aber die Bewerbungskostenerstattung beanstanden. Mir fällt aber auf, dass die nur die Bewerbungsbemühungen bei Leasingfirmen sehen wollen. Hast du eine Ahnung, was das für einen Sinn hat???
Ob Leasingfirma -oder Zeitarbeitsfirma, beides ist des selbe Dreck, ausnutzen und Gewinn ziehen.
Das ist aber nicht der Punkt.Ob Leasingfirma -oder Zeitarbeitsfirma, beides ist des selbe Dreck, ausnutzen und Gewinn ziehen.
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