EGV per Verwaltungsakt erhalten, der eingelegte Widerspruch wurde abgelehnt - soll ich klagen?

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pandabar

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Hallo liebes Forum,

Ich habe eine EGV per Verwaltungsakt erhalten. Gegen diesen habe ich bereits Widerspruch eingelegt, dieser wurde abgelehnt. Jetzt überlege ich beim Sozialgericht zu klagen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht wieder eine neue EGV bekomme, da ich meinen Teilzeit-Job auf Ärztlichen Rat gekündigt habe.
Anbei sende ich euch meine EGV , Ich hoffe Ihr findet ein paar Fehler.
Mfg Panda
 

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

@pandabär

Das, was Du hochgeladen hast, ist nicht die EGV , das ist die EGV per Verwaltungsakt. Bitte die EGV , Dein Widerspruchsschreiben und das Ablehnungsschreiben vom JC hochladen. Anonymisiert natürlich.
 

HeuteGestern

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

Hallo pandabar und willkommen im Forum.

Auf Seite 1 hast du auch die Dauer der Gültigkeit (gültig bis: ...) auch entfernt, die wäre ist für eine Bewertung des VA noch interessant.

Wer oder was ist dieser "Ich"?!
Logisch gedacht, da es nicht erklärt wird - belehrt mich bitte eines Besseren, falls ich es überlesen haben sollte - handelt es sich bei "Ich", um denjenigen, der dieses Schriftstück verfasst hat, also jemand aus dem Jobcenter?!

An deiner Stelle würde ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Unter Punkt 4.)

Bist du damit einverstanden, dass dein Bewerberprofil NICHT anonymisiert veröffentlicht wird?

Hast du zugestimmt, dass deine Daten an den Arbeitergeber-Service weitergegeben wurden und werden?

Vermittlungsbudget:
Da sehe ich nur etwas zu Portokosten, aber nichts zu anderen Umkosten, die dir dadurch entstehen.

Unter Punkt 5.) verstößt der VA aus meiner Sicht gegen die informationelle Selbstbestimmung, da Anschreiben und co das JC nichts angehen.
Darüber hinaus bleibt völlig offen, wer die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen hat.


LG Heute(wie)Gestern
 
Zuletzt bearbeitet:

pandabar

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

Danke für eure Antworten

Also mit "Ich" bin Ich gemeint.

Ich bin nicht einverstanden, dass mein Nicht anonymisiertes Bewerberprofil veröffentlicht wird.
Ich habe auch nicht zugestimmt dass, meine Daten den Arbeitgeberservice weitergegeben werden.

Ich werde den Widerspruchsbescheid und die EGV noch hochladen.
Mfg Panda
 

HeuteGestern

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

Dann lasse dem JC das nachweislich schriftlich zukommen, dass du damit nicht einverstanden bist, dass deine Daten an Dritte weitergeben werden und du dazu nicht deine Zustimmung gegeben hast.

Demnach verstößt aus meiner Sicht der VA gegen den Datenschutz.

LG Heute(wie)Gestern
 

TazD

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

An deiner Stelle würde ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Beratungshilfe gibt es aber nur für das außergerichtliche Verfahren und das ist mit der Ablehnung des Widerspruchs beendet. Ihm bleibt nur die Klage und somit Prozesskostenhilfe.

Beratungshilfe kann hier somit nicht in Anspruch genommen werden und würde dem TE nur unnötige Antrags-"arbeit" bescheren.
 

HeuteGestern

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

Interesant, bei mir wurde bei einer Beantragung in der Sprechstunde des Amtsgerichts, bevor mir ein Ablehnungsbescheid vorlag, gesagt, dass ich die Beratungshilfe erst bekäme, wenn mir genau ein Ablehnungsbescheid vorlaege.

Mir wurde dann auch die Beratungshilfe erteilt als auch die Prozesskostenhilfe, als mir der Ablehungsbescheid vorlag.

Daher kannte ich nur diesen Ablauf.
 

Couchhartzer

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AW: EGV per Verwaltungsakt/ Widerspruch abgelehnt

Mir wurde dann auch die Beratungshilfe erteilt als auch die Prozesskostenhilfe, als mir der Ablehnungsbescheid vorlag.
Dann solltest du dir darüber klar werden, dass genau das ganz offensichtlich 2 völlig unterschiedliche Dinge sind und genau darum heisst das eine ja auch
Ablehnungsbescheid (= Ablehnung eines Antrages auf Leistung)
und das andere
Widerspruchablehnung (= Ablehnung eines eingelegten Widerspruches)
 
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