Hier schon mal der
Widerspruch . Ich würde rein zur Vorsicht mal sowohl auf Zuweisung wie auf Änderungsbescheid einen Widerspruchspuch abschicken (d. h. 2 Widersprüche), denn beide Bescheide lassen einen
Widerspruch zu. Ich kann dir auch nicht sagen, was dein Amt sich dabei gedacht hat.
[FONT="]Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 2.12.2009[/FONT] [FONT="]Sehr geehrte
………..[/FONT]
[FONT="]Gegen diesen Bescheid lege ich fristgerecht
Widerspruch ein.[/FONT]
[FONT="]Begründung:[/FONT] [FONT="]Es ist unzutreffend, dass eine Eingliederungsvereinbarung zwischen mir und dem Landrat Bautzen nicht zustande kam. Vielmehr haben Sie mir auch dieses Mal keine Eingliederungsvereinbarung vorlegt, sondern gleich einen Verwaltungsakt per Post zugesandt. [/FONT]
[FONT="]In diesem Zusammenhang darf ich an ihre Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 20.11.2009 erinnern. Nachdem ich gegen diesen Bescheid vom 20.11.2009 einen
Widerspruch einreichte und die aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht Dresden
(s. Aktenzeichen….(hier bitte das Aktenzeichen reinsetzen)…beantragte, „erkannten Sie mein Begehren voll an“. [/FONT]
[FONT="]Gerade mal wenige Tage später erhalte ich einen umformulierten, aber gleichlautenden Zuweisungsbescheid, in dem der Bescheid vom 20.11.2009 nur „geändert“ wird, und einen so gut wie gleichlautenden Änderungsbescheid. Was haben Sie denn dann mit der „Anerkennung meines Begehrens“ gemeint?[/FONT]
[FONT="]Gerne wiederhole ich ein weiteres Mal meinen
Widerspruch :[/FONT]
[FONT="]Es ist Ihnen bekannt, dass ich 2 x wöchentlich und mehrmals auf Abruf berufstätig bin. Dazu muss ich schon um 5 Uhr aufstehen. Ich verringere meine Bedürftigkeit hiermit um durchschnittlich € ……….. monatlich. Dadurch sehe ich keine Notwendigkeit, durch eine Aktivierungsmaßnahme für den Beruf „aktiviert“ zu werden. Auch wenn sie bei dieser „Vollzeitmaßnahme meinen Job berücksichtigen wollen, muss berücksichtigt werden, dass ich dienstags und donnerstags morgens um 5 Uhr aufstehen muss und an diesen Tagen morgens nicht zur Verfügung stehen kann. An weiteren Wochentagen stehe ich dem Betrieb auf Abruf zur Verfügung und müsste an der Maßnahme arbeitsbedingt fehlen. Was soll ich denn dort lernen und wie soll ich hier motiviert werden? Wie soll ich „umfassend unterstützt werden? Wie soll denn das zeitlich, unter Berücksichtigung der Fahrtzeiten, alles machbar sein, ohne dass ich gestresst meinen Arbeitsplatz antrete und ihn damit auch noch gefährde? Im Rahmen Ihrer Auskunftspflicht nach § 15
SGB I bitte ich um schriftliche Beantwortung meiner Fragen.[/FONT]
[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
[FONT="]Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 3.12.2009[/FONT] [FONT="]Gegen diesen Änderungsbescheid lege ich fristgerecht
Widerspruch ein.[/FONT]
[FONT="]Begründung:[/FONT] [FONT="]Diesen Bescheid sandten Sie mir schon am …….zu. Ich wiederhole meinen
Widerspruch vom…(Datum des Widerspruches vom letzten mal):[/FONT]
[FONT="]1.[/FONT][FONT="]Sie fordern von mir 6 – 8 Bewerbungsbemühungen pro Monat an Arbeitgeber, die passende Angebote haben. Dabei lassen Sie außer Acht, dass es nicht so viele Arbeitgeber mit passenden Angeboten gibt, um sich sinnvoll zu bewerben. Dieser Pflicht kann ich nicht nachkommen und fürchte, deswegen etwas voreilig von Ihnen sanktioniert zu werden.
Es kommt hinzu, dass Sie in Ihrem Verwaltungsakt keine Bewerbungskostenerstattung anbieten. Auch keine Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche! Die Mittel für diesen Bewerbungsaufwand sind im Regelsatz nicht enthalten und ich besitze sie nicht.
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[FONT="]2.[/FONT][FONT="]Es ist Ihnen bekannt, dass ich 2 x wöchentlich und mehrmals auf Abruf berufstätig bin. Dazu muss ich schon um 5 Uhr aufstehen. Ich verringere meine Bedürftigkeit hiermit um durchschnittlich € ……….. monatlich. Dadurch sehe ich keine Notwendigkeit, durch eine Aktivierungsmaßnahme für den Beruf „aktiviert“ zu werden. Es kommt hinzu, dass ich – um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können – meinen Job gefährde. [/FONT]
[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
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[FONT="]Der Antrag auf aufschiebende Wirkung kommt noch![/FONT]
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[FONT="]Wenn du die vorhergehende Klage noch nicht zurückgezogen hast, würde ich das auch als Teil des noch offenen Verfahrens betrachten. Aber auch für diesen
VA muss die aufschiebende Wirkung beantragt werden.[/FONT]
[FONT="]Irgendwie hatte ich das im Gefühl, dass der Landrat Bautzen nicht so schnell aufgibt! Ich frage mich, was die sich dabei gedacht haben. Der Richter muss sich ja auch vera..... vorkommen.
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