Hallo ich hätte gerne von euch eine Frage beantwortet auf dessen Antwort ich nirgends fündig werde.
Ich habe bei meinem letzten Termin beim Jobcenter Chemnitz am 06. 02. 2013 eine neue EGV erhalten die ich aber nicht vor Ort Unterschrieben habe und zur Prüfung meinem RA mitgenommen habe. Mir wurde diesbezüglich 7 Tage zur Verfügung gestellt.
Sind es nicht 10 bis 14 Tage die mir das Jobcenter zur Verfügung stellen muss?
Mein Anwalt hat ja nicht nur mich als Mandant und sagte schon im Vorfeld, das die Prüfung gut 10 Tage dauert weil er zur Zeit, viel Termine vor Gericht ect hat.
Wurde von mir auch meiner zuständigen Sachbearbeiterin so mitgeteilt und diese meinte das 7 Tage genügen und mehr nicht drin ist.
Am 14. 02. 2013 kam nun die Egv per Va angeflattert. Ich wieder zu meinem Ra und diese Prüfen lassen. Er meinte das diese sehr viele Fehler enthält unter anderem Fehlendes Widerrufsrecht. Widerruf wurde nun vom Anwalt verfasst und an das Jobcenter geschickt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich soll nun für die 12 Kalenderwoche (Mitte März) einen neuen Termin bei meiner SA bekommen weil diese eine Maßnahme für mich vorbereitet hat um diese zu besprechen.
Da dies ja in einer neuen EGV festgehalten werden muss, frage ich mich ob überhaupt durch den Widerspruch gegen die EGV per VA, bis dessen Klärung überhaupt eine neue Egv zu Stande kommen darf?
Waere für eine hilfreiche Antwort daher sehr dankbar.
Ich habe bei meinem letzten Termin beim Jobcenter Chemnitz am 06. 02. 2013 eine neue EGV erhalten die ich aber nicht vor Ort Unterschrieben habe und zur Prüfung meinem RA mitgenommen habe. Mir wurde diesbezüglich 7 Tage zur Verfügung gestellt.
Sind es nicht 10 bis 14 Tage die mir das Jobcenter zur Verfügung stellen muss?
Mein Anwalt hat ja nicht nur mich als Mandant und sagte schon im Vorfeld, das die Prüfung gut 10 Tage dauert weil er zur Zeit, viel Termine vor Gericht ect hat.
Wurde von mir auch meiner zuständigen Sachbearbeiterin so mitgeteilt und diese meinte das 7 Tage genügen und mehr nicht drin ist.
Am 14. 02. 2013 kam nun die Egv per Va angeflattert. Ich wieder zu meinem Ra und diese Prüfen lassen. Er meinte das diese sehr viele Fehler enthält unter anderem Fehlendes Widerrufsrecht. Widerruf wurde nun vom Anwalt verfasst und an das Jobcenter geschickt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich soll nun für die 12 Kalenderwoche (Mitte März) einen neuen Termin bei meiner SA bekommen weil diese eine Maßnahme für mich vorbereitet hat um diese zu besprechen.
Da dies ja in einer neuen EGV festgehalten werden muss, frage ich mich ob überhaupt durch den Widerspruch gegen die EGV per VA, bis dessen Klärung überhaupt eine neue Egv zu Stande kommen darf?
Waere für eine hilfreiche Antwort daher sehr dankbar.