G
Gelöschtes Mitglied 61615
Gast
Hallo Ihr Lieben,
ich bin hier schon länger fleißig am mitlesen, meistens unangemeldet und ich habe hier schon sehr viele hilfreiche Tipps lesen können,
vielen DANK schon mal dafür!
Nun meine erste Frage: Nach einer aufgezwungenen EGV per VA durch das JC legte ich Widerspruch ein, darauf erhielt ich zwei Monate später in einem Briefumschlag den Abhilfebescheid und die Aufhebung des Verwaltungsaktes. (Siehe anonymisierte Pdf)
Klingt soweit erst mal ganz positiv. Mir erschließt sich nur nicht ganz, ob nun die komplette EGV für nichtig erklärt wurde, oder ob lediglich der VA aufgehoben wurde? Denn normalerweise müsste doch auch unter dem Abhilfebescheid noch ein Rechtsbehelf stehen, so wie ich es von vorangegangenen Abhilfebescheiden kannte.
Vielleicht kann mir einer von Euch die zwei Schreiben verständlich machen.
Vielen Dank und ganz liebe Grüße
ich bin hier schon länger fleißig am mitlesen, meistens unangemeldet und ich habe hier schon sehr viele hilfreiche Tipps lesen können,
vielen DANK schon mal dafür!

Nun meine erste Frage: Nach einer aufgezwungenen EGV per VA durch das JC legte ich Widerspruch ein, darauf erhielt ich zwei Monate später in einem Briefumschlag den Abhilfebescheid und die Aufhebung des Verwaltungsaktes. (Siehe anonymisierte Pdf)
Klingt soweit erst mal ganz positiv. Mir erschließt sich nur nicht ganz, ob nun die komplette EGV für nichtig erklärt wurde, oder ob lediglich der VA aufgehoben wurde? Denn normalerweise müsste doch auch unter dem Abhilfebescheid noch ein Rechtsbehelf stehen, so wie ich es von vorangegangenen Abhilfebescheiden kannte.
Vielleicht kann mir einer von Euch die zwei Schreiben verständlich machen.
Vielen Dank und ganz liebe Grüße