Hallo alle zusammen. Aus gegebenem Anlass hab ich nun auch das Vergnügen mich mit obigen Anlass auseinanderzusetzen.
Mein Problem ist folgendes:
Meine letzte EVG (zur Feststellung des Umfanges der Erwerbsfähigkeit...psycholog. & Ärztl. Dienst u.s.w.) ist noch bis zum 31.12.2009 gültig. Vor 2 Wochen war ich zur Auswertung beim BS und vorige Woche hatte ich (ohne einen Versuch irgendwas mit mir auszuhandeln) eine neue EGV per VA im Briefkasten. Anfangstext: "Sehr geehrter Herr K. ,eine Eingliederungsvereinbarung zw. Ihnen und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um Ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach $ 15 Abs. 1 Zweites SGB als Verwaltungsakt erlassen. Die nachfolgenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 09.11.2009 - 04.05.2010 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird."
Ich war zwar vorige Woche krank, aber ich frage mich ob das ein Grund ist gleich die EGV via VA zu erlassen, zumahl ich ja auch keine Einladung bekam.
Ziele:"Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Unterstützung der Bewerbungsbemühungen, auch unter Einschaltung eines dritten, zur Integration in den Arbeitsmarkt" -->was meinen die mit Einschaltung eines dritten. Bin ich damit praktisch schon für irgendwelche Sinnlos-Maßnahmen vorgesehen??
Desweiteren macht mich stutzig:
Ziele (Auszug):Er übernimmt Ihr Bewerberprofil in Startseite - www.arbeitsagentur.de auf -->da steht nix von anonym oder so!
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des §16Abs1 1 SGB II i.V.m. §45SGBIII durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde. -->Davon, dass Bewerbungen bezahlt werden steht nix drin! ist das normal??
Er fördert die Anbahnung bzw. Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Maßnahme des § 16 Abs. 1..........durch MOBILITÄTSHILFEN -->Was bedeutet das?
Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Vorraussetzung und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.-->Versteh ich auch nicht!!
Ich soll mich zeitnah (spätestens am dritten Tag u.s.w. bewerben) -->das ist doch auch nicht mehr Aktuell/rechtens??
Nächster Punkt: Sie sind verpflichtet Änderungen (Krankheit, Arbeitsaufnahme,Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. (bei unangemeldeter oder unerlaubter Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf ALGII auch bei nachträglichem Bekanntwerden.) -->macht mich auch stutzig!
Der Abschlusssatz: "Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichen erforderlich sein, sind sich die Vertragspartein darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herrausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann." bringt mich gleich auf 180. Wieso steht da vereinbart? Ich hab die "Vereinbarung" ja im Briefkasten gehabt!! Ich würde unglaublich gerne widersprechen aber bin mir noch unschlüssig, da ich die ganzen § nicht weiß. Ist es zwanghaft notwendig zu jedem Punk den entsprechenden § zu bringen? Gibts da irgendne Übersicht oder ein Tutorial wo zu diversen Punkten im Groben steht wie man da argumentieren muss?..
Bin über jede Hilfe dankbar. Gruß!
Mein Problem ist folgendes:
Meine letzte EVG (zur Feststellung des Umfanges der Erwerbsfähigkeit...psycholog. & Ärztl. Dienst u.s.w.) ist noch bis zum 31.12.2009 gültig. Vor 2 Wochen war ich zur Auswertung beim BS und vorige Woche hatte ich (ohne einen Versuch irgendwas mit mir auszuhandeln) eine neue EGV per VA im Briefkasten. Anfangstext: "Sehr geehrter Herr K. ,eine Eingliederungsvereinbarung zw. Ihnen und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um Ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach $ 15 Abs. 1 Zweites SGB als Verwaltungsakt erlassen. Die nachfolgenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 09.11.2009 - 04.05.2010 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird."
Ich war zwar vorige Woche krank, aber ich frage mich ob das ein Grund ist gleich die EGV via VA zu erlassen, zumahl ich ja auch keine Einladung bekam.
Ziele:"Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Unterstützung der Bewerbungsbemühungen, auch unter Einschaltung eines dritten, zur Integration in den Arbeitsmarkt" -->was meinen die mit Einschaltung eines dritten. Bin ich damit praktisch schon für irgendwelche Sinnlos-Maßnahmen vorgesehen??
Desweiteren macht mich stutzig:
Ziele (Auszug):Er übernimmt Ihr Bewerberprofil in Startseite - www.arbeitsagentur.de auf -->da steht nix von anonym oder so!
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des §16Abs1 1 SGB II i.V.m. §45SGBIII durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde. -->Davon, dass Bewerbungen bezahlt werden steht nix drin! ist das normal??
Er fördert die Anbahnung bzw. Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Maßnahme des § 16 Abs. 1..........durch MOBILITÄTSHILFEN -->Was bedeutet das?
Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Vorraussetzung und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.-->Versteh ich auch nicht!!
Ich soll mich zeitnah (spätestens am dritten Tag u.s.w. bewerben) -->das ist doch auch nicht mehr Aktuell/rechtens??
Nächster Punkt: Sie sind verpflichtet Änderungen (Krankheit, Arbeitsaufnahme,Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. (bei unangemeldeter oder unerlaubter Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf ALGII auch bei nachträglichem Bekanntwerden.) -->macht mich auch stutzig!
Der Abschlusssatz: "Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichen erforderlich sein, sind sich die Vertragspartein darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herrausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann." bringt mich gleich auf 180. Wieso steht da vereinbart? Ich hab die "Vereinbarung" ja im Briefkasten gehabt!! Ich würde unglaublich gerne widersprechen aber bin mir noch unschlüssig, da ich die ganzen § nicht weiß. Ist es zwanghaft notwendig zu jedem Punk den entsprechenden § zu bringen? Gibts da irgendne Übersicht oder ein Tutorial wo zu diversen Punkten im Groben steht wie man da argumentieren muss?..

Bin über jede Hilfe dankbar. Gruß!