EGV per VA und Maßnahme trotz 400 euro job

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aner2

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vielleicht kann mir jemand mit meinen anliegen weiterhelfen.Zwecks Widerspruch .Für jede Information bin ich sehr dankbar.Wie ich weiter vorgehen soll.Habe seit dem 29.10.2012 keine gültige EGV mehr.Nur eine per VA .Es ist so ich habe einen 400 Euro job, seit 01.10.2011.Jetzt versucht man mir immer wieder Steine in den Weg zu legen das ich an sinnlosen Bewerbertrainings teilnehmen soll, da ich ja schon etliche davon gemacht habe,und die mich nicht in den 1.Arbeitsmarkt gebracht haben. Meinen SB habe ich das schon erläutert, auf der Frage hin: Warum glauben Sie, dass mir nun das vierte oder fünfte etwas bringen wird? Ich bekamm keine konkrete antwort.Ich stelle ein paar schreiben hier rein, und bräuchte hilfe für einen Wiederspruch, da ich nicht so Wortgewandt bin.
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Was mir zumindest schon mal auffällt. Für mich ist die Maßnahme nicht ausreichend beschrieben. Der Datenzugriff des Maßnahmeträgers darf nicht in dem VA stehen, die Bewerbungskostenübernahme ist nicht ausreichend beschrieben. Da meldet sich bestimmt noch jemand.
Der 17.12. war doch schon, bist Du da hingegangen?

Edit: Hast Du noch was bekommen. In der EGV steht ja noch nicht mal eine Uhrzeit drauf, wann DU da antraben sollst.

Und wenn Du schon einige Bewerbungstrainings gemacht hast, dann würde mich mal interessieren, wie der SB ein erneutes Training begründet.
 
AW: EGV PER VA und Masnahme trotz 400 euro job

Nein ich bin nicht angetreten.Weil ich einen Anwallt damit beauftragt habe.Aber er will mir in dieser Sache nicht weiterhelfen.Vieleicht hat er keine Erfahrung oder Interesse darin.Deshalb möchte ich mir hier einige Tips einholen wie ich vorgehen kann.Begründet hat es mein SB nicht zwecks Bewerbertraining.Obwohl ich ihn darauf angesprochen habe.Ja ich habe eine Einladung bekommen mit Fleyer, für den 17.12.2012.Aber ohne extra Zuweisung, nur die Einladung.Ich muß dazu sagen das ich einen 400 Euro job habe, und auch kein Pkw.Das Bewerbertraing ist von meinen Wohnort 15 Km entfernt.Ich bin auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, und arbeite auf abruf.Das weis mein SB alles, er ist Informiert.Aber trotzdem möchte er das ich solch Sinnlos Maßnahmen mache.Das Elo Forum hat mir schon einmal geholfen, bei einer anderen Sache, mit erfolg, deshalb finde ich das ich hier genau richtig bin.Denn ich bin nicht so perfect beim Schreiben von Wiedersprüchen.Ich hoffe ich konnte dir einiges beantworten.Ich habe noch diverse schreiben falls benötigt,ich kann Sie hier einstellen.

Hier ein Schreiben von meinen Arbeitgeber, für das Jobcenter.
 

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AW: EGV PER VA und Masnahme trotz 400 euro job

Dein größtes Problem ist nicht die Maßnahme,sondern der nachweis deiner Arbeitszeiten und die dazugehörige Verdienstbescheinigung der letzten Monate.
Sonst gibt es kein Geld.:icon_twisted:
 
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Die Verdienstbescheinigung und meine Einkommensbescheinigung liegt dem Jobcenter vor.Das mit den Arbeitszeiten habe ich meinen SB schon erklärt das nur der Zoll einsicht hat und kein anderer.So will es mein Arbeitgeber.Der SB hat auch gesagt das er es nie verlangt hat, und jetzt krige ich so ein schreiben.Er wiederspricht sich doch.Ich habe oben auch ein Schreiben vom meinen Arbeitgeber eingestellt, das er mich nicht entberen kann, da Weinachstzeit.
 
AW: EGV PER VA und Masnahme trotz 400 euro job

Erstmal die Docs durchschauen und mit deinen Daten anpassen. Es fehlt hier und da das genaue Datum oder Stadt, die xxxx also ersetzen. Also genau überprüfen.

Den Widerspruch ans Jobcenter schicken oder hinbringen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen.

Danach oder gleichzeitig die Aufschiebende Wirkung ans Sozialgericht schicken oder hinbringen. 2 mal Aufschiebende Wirkung, 2 Widerspruchskopien und 2 Kopien des EGV /VA .

Quittungen, Bons usw. aufbewahren wegen späterer Kostenerstattung.

Stellungnahme zu der Mitwirkungsaufforderung für das JC ebenfalls wie den Widerspruch ans Jobcenter schicken oder hinbringen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen.
 

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Danke swavolt, für die Vorschläge, werde sie mal durchgehen, und entprechend ändern.
Ich habe noch hier ein Paar Schriftstücke, vielleicht kann Sie jemand mal durchsehen,und mir Tipps geben.Ein Schriftstüch hat mir mein SB unterschrieben mir Stempel.Ich habe auch ihm gesagt das ich ihm meine eigene geänderte EGV zukommen lasse, er war damit einverstanden.Aber ich weis nicht ob es sinnvoll ist.
 

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Zu dem Schreiben zur Stellungnsnahme, das wort Vermutung irritiert mich ein wenig.Kann man das nicht anders Fomulieren.Den das Schreiben hat der Steuerberater gefertigt.Den jetzt ist Weihnachtszeit und ich werde verstärkt gebraucht, mehr Geld bekomme ich deshalb nicht.Wie er es berechnet weis ich noch nicht,Das Restaurant gehört nähmlich meinen Schwager, und Deutschkenntnisse hat er wenig.Deshalb reglelt der Steuerberater seine Anliegen. Ich bin bei ihm auf 400 Euro basis eingestellt.Er hat mir gesagt das er mich besonders in dieser und nächsten Zeit verstärkt braucht.Da ich auch kein PKW besitze, und auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin, und auf Abruf arbeite., ist es für mich zeitlich nicht vereinbar.Den die Masnahmen sind immer ca 15 Km von meinen Wohnort entfernt.Kann man das noch irgendwie aufnehmen.Den jetzt kann er mich noch nicht Sozialversicherungsplichtig einstellen.Und bei ALG2 gibt es doch keine Stundengrenze mehr oder.
 
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Wie viele Stunden arbeitest du im Durchschnitt täglich und an wie vielen Tagen in der Woche?
 
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hallo Purzelina, ich arbeite in diesem Monat verstärkt mehr, ca. 70 Stunden.Es ist Unterschiedlich, manchmal mehr machmal weniger.Aber nie mehr wie 60, 70 Stunden im Monat.Das Problem bei mir ist ich habe kein PKW und die Masnahme ist zu weit weg.Mit dem Zug fehllt mir oft das nötige geld.Und ich arbeite auf Abruf.Das heisst ich komme von A nach B nicht rechtzeitig.Und ich habe meinen SB schon oft gesagt das ich schon etlichlich Bewerbertrainings gemacht habe, und Sie mir nicht in den 1.Arbeitsmarkt gebracht haben.Aber das weis er.Abwehren ist oft schwierig.Und eine begründung haben die auch nicht Parat.Ich habe ihm auch schon gesagt er solle es mir Schriftlich geben das ich meinen 400 Job kündigen soll, das wollte er nicht.Natürlich nicht wer macht das schon.
 
AW: EGV PER VA und Masnahme trotz 400 euro job

Dann bitte nicht mehr solche gefährlichen Briefe vom Steuerberater deines Chefs einreichen.

Dann die Stellungnahme so abändern:
[FONT=Times New Roman, serif]Fragliche Verdienst- und Gehaltsabrechnungen liegen Ihnen vor. Andere Nachweise stellt mir mein Arbeitgeber nicht aus. Sollte das nicht genügen, setzen Sie sich bitte direkt mit meinem Arbeitgeber in Kontakt.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Das ich verstärkt im Dezember eingesetzt werde bedeutet das ich diesen Monat nicht zeitlich mehr arbeite, sondern verstärkt/hauptsächlich über die Feiertage.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Mein Arbeitgeber hat wohl versehentlich Teilzeitarbeitskraft geschrieben. Für Ihn sind auch 400 € Kräfte Teilzeitarbeitskräfte. Wie auf meinen Verdienstbescheinigungen zu sehen ist, bin ich eine 400 € Kraft.[/FONT]
 
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danke swavolt, ja das richtige Fomulieren muß gelernt sein.Was schreibe ich aber für die Monate Januar und darüberhinaus.Den da braucht er mich verstärkt auch, wegen Firmenfeiern.Kann ich noch Monat januar ergänzen, oder macht das kein Sinn.Oder soll ich erst mal abwarten auf die Antwort des Jobcenters.

Kann ich das so schreiben:

[FONT=&quot]Fragliche Verdienst- und Gehaltsabrechnungen liegen Ihnen vor. Andere Nachweise stellt mir mein Arbeitgeber nicht aus. Sollte das nicht genügen, setzen Sie sich bitte direkt mit meinem Arbeitgeber in Kontakt.[/FONT]
[FONT=&quot]Das ich verstärkt im Dezember und Januar eingesetzt werde bedeutet das ich diese Monate nicht zeitlich mehr arbeite, sondern verstärkt/hauptsächlich über die Feiertage(Firmenfeiern) und darüberhinaus.[/FONT]
[FONT=&quot]Mein Arbeitgeber hat wohl versehentlich Teilzeitarbeitskraft geschrieben. Für Ihn sind auch 400 € Kräfte Teilzeitarbeitskräfte.Wie auf meinen Verdienstbescheinigungen zu sehen ist, bin ich eine 400 € Kraft, und daher nicht Sozialversicherungspflichtig eingestellt.[/FONT]
 
AW: EGV PER VA und Masnahme trotz 400 euro job

[FONT=&quot]Das ich verstärkt im Dezember und Januar eingesetzt werde bedeutet das ich diese Monate nicht zeitlich mehr arbeite, sondern verstärkt/hauptsächlich über die Feiertage(Firmenfeiern) und darüberhinaus.[/FONT]
Diese Formulierung versteh ich nicht. Verstärkter Einsatz bedeutet doch Mehrarbeit.
 
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ja das heisst Mehrarbeit, aber wie soll man Verstärkt anders äusern.Soviel ich weis darf man 2 mal im Jahr eine 400 Euro Kraft mehr arbeiten lassen.In meinen Fall ist das noch nicht vorgekommen.
 
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Nein, das solltest du niemals sagen, das du mehr arbeitest. Du arbeitest immer deine 60 Stunden und bekommst immer 400 € dafür. Deshalb fragen die ja auch danach damit sie dir höheren Lohn andichten und somit weniger Geld auszahlen können. Du bekommst doch aber nicht mehr als 400 €. Also niemals etwas von Mehrarbeit oder verstärkt sagen. Deshalb ja auch meine Formulierung das nicht Mehrarbeit mit verstärkt gemeint ist. Erwähn sowas nie wieder beim JC .
Schick dein Schreiben so ab und hoffe das nichts mehr hinterherkommt.
 
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kann ich also meine Fomulierung so abschiken.Ok danke.
Ich habe noch ein Schreiben von meinen SB , kann ich das dem SG auch zuschicken.Zwecks Datenlöschung.Und wie kann ich selber Prüfen ob meine Erhobenen Daten auch wirklich gelöscht wurden.
 

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Ja, kannst dem SG schicken mit ner Stellungnahme.
Das das JC weiterhin wie im Verwaltungsakt beschrieben gegen den Datenschutz verstossen will/ggf. schon hat.
 
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Welche Stellungsnahme die wo ich schon habe für das Jobcenter?
 
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Welche Stellungsnahme die wo ich schon habe für das Jobcenter?

Kann ich das so schreiben, sollte Morgen wegschicken:

Mir wurde am 29.11.2012 ein Schreiben meines Sachbearbeiters Herrn xxxx, per Post übersandt, zwecks Datenlöschung(Datenschutz).

Begründung:


Nicht zulässig ist es in einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt einem Maßnahmeträger Zugriff auf die Bewerberdaten in dem Vermittlungs-/Beratungs- und Informationssystem (VerBIS ) einzuräumen, da keine Rechtsvorschrift vorliegt. Hierfür bedarf es einer Einwilligung des Kunden, da es sich um keine Auskunftspflicht bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des §61 SGB II, sondern um eine Berechtigungseinrichtung im Informationssystem VerBIS handelt. (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

Auf mein anliegen hin baht ich ihm meine Telefonnummer und E-mail Adresse zu löschen,auf meine anderen Daten verweist er ausdrücklich auf den Verwaltungsakt vom 26.11.2012 hin.
 
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Stellungnahme ans SG . Mit Kopie des JC -Schreibens. Oder wenn du die aW noch nicht abgeschickt hast, mit der aW die Kopie des JC -Schreibens als Anlage abschicken.
Die erste Stellungnahme ist ja für das JC .
 
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ok, Ja das weis ich das ich das ans SG schicen mus mit Kopie vom JC , wollte nur wiessen ob ich oben geschriebene Stellungsnahme so abschiken kann.
 
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Und wieder ein schreiben des Jobcenter. Bitte um Rat.Das ist für mich langsam Nötigung.
 

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Aner2. Wenn Du es gut kannst rede doch mit Deinem Arbeitgeber, und erkläre ihm diese Probleme, und bitte ihn das er Dich beschäftigt zu einem 401 EUR Job. Dann gehst Du nämlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach. Zur Argumentierung kannst Du deinen Arbeitgeber erklären das er sich damit sogar noch besser steht. Die Pauschale die er bei einen 400 EUR Job abführt ist höher, als die Arbeitgeberanteile bei einen sozialversicherungspflichtigen 401 EUR Job. Vorteil für Dich dürfte dann sein, das, dass Jobcenter Dich dann nicht mehr in irgendwelche Maßnahmen Stecken kann.

In so weit nicht, die nicht sozilaversichrungspflichtigen Jobs nicht bis 450 EUR angepasst wurden. Dann währe die Sozialversicherungspflicht über 450 EUR Job.

Ausnahmen zu den Arbeitgeber anteilen ist Sachsen. Ansonsten dürfte Dein Arbeitgeber für einen 400 EUR Job 30,88 % abführen, demgegenüber zu einem 401 EUR Job an Arbeitgeberanteilen 19,275 %

Du als Arbeitnehmer bei 401 EUR Job.

8,2 % Krankenversicherung = 32,88 EUR// Arbeitgeber > 7,3 %
9,4 % Rentenversicherung = 37,69 EUR
1,5 % Arbeitslosenversicherung = 6,015 EUR
1,025 % Pfelgeversicherung = 4,11 EUR
________________________________________________
20,125 % 80,69 EUR

401 EUR - 80,69 EUR = 320,31 Netto


Zum Nachprüfen kannst Du es mit einem Gehaltsrechner, das in etwa so übereinstimmend sein sollte. Werte sind wie es geplant war für 2013.
 
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