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ExitUser
Gast
Seit 19.11.2012 bis 17.04.2013 mache ich eine berufliche Weiterbildung im Bereich Datenbankprogrammierung mit dem Abschluss von 3 Zertifikate von Oracle, aber 5 Prüfungen.
Die Schulung läuft Mo. - Fr. von 08:00 bis 15:45. Da die Prüfung in Englisch absolviert wird muss ich besonders intensiv lernen!!!
Im November lehnte ich erfolgreich schon eine EGV per VA ab, mit dem Vermerk von der Rechtsabteilung, dass ich mich intensiv mit dieser Maßnahme zu befassen habe.
Am 04. Januar 2013 bekam ich ein Vorschlag zum Abschluss einer EGV. Das Datum war der 24.12.2012, aber auf dem Briefumschlag war das Datum vom 02.02.2013. Natürlich ignorierte ich erst einmal das Schreiben.
Heute bekam ich die EGV per VA mit dem Datum von gestern, aber eine Festlegung erst ab 18.01.2013.
Unter 1. steht, dass ich eine "Qualifizierung im Bereich: Systemprogrammierer, Programmierung, Datenbanken, Java beim Bildungsträger..." mache. Stimmt nur ein Punkt und das ist die Programmierung von Datenbanken.
Meine SB'in hat NULL Ahnung von EDV.
In der EGV per VA steht:
"Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund an das Jobcenter Schadensersatz zu leisten.
Der Schadensersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahme eingetretenen Schaden in Höhe von insgesamt 10.170,00 Euro (sh. Punkt 2), max. jedoch einen Betrag von 30 Prozent in Höhe von 3.051,00 Euro (sh. Punkt 1). Die Höhe des Schadensersatzes kann aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse und des Verschuldensgrades in Stufen von 1 bis zu 30 Prozent gemindert werden.
1. Die Maßnahmekosten umfassen: die Kosten des Trägers der Maßnahme in Höhe von 10.170,00 Euro Ihre Fahrkosten in Höhe von 412,20 Euro
2. Bei der tats. Schadensermittlung werden folgende Kostenpositionen einbezogen:
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Abbruch der Maßnahme .
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Beginn und Abbruch der Maßnahme Ihre Fahrkosten"
Es wird auf keine Paragraphen verwiesen, sondern sie hat es einfach einfach festgelegt. Eigentlich hätte ich ja 10 bis 14 Tage Zeit gehabt, diese Schreiben zu prüfen und einen Gegenvorschlag vorzulegen. Eingang am 04. Januar 2013 plus 14 Tage => wäre der 18. Januar 2013.
Anfang diese Jahres hatte ich aber Prüfungsvorbereitungen und eine festen Termin für die Prüfung, also keine Energie mich noch mit der EGV zu beschäftigen. Denn die Rechtsabteilung vom JC hat es ja auch so geschrieben.
Die nächste Prüfung ist in zwei Wochen.
Meine Frage ist, wie begründe ich den Widerspruch gegen die EGV per VA. Nach welchen Paragraphen hat die liebe SB'in verstoßen?
Kann ich noch Kosten geltend machen gegen die letzte EGV per VA (November 2012)? => Faxkosten zum SG.
Die Schulung läuft Mo. - Fr. von 08:00 bis 15:45. Da die Prüfung in Englisch absolviert wird muss ich besonders intensiv lernen!!!
Im November lehnte ich erfolgreich schon eine EGV per VA ab, mit dem Vermerk von der Rechtsabteilung, dass ich mich intensiv mit dieser Maßnahme zu befassen habe.
Am 04. Januar 2013 bekam ich ein Vorschlag zum Abschluss einer EGV. Das Datum war der 24.12.2012, aber auf dem Briefumschlag war das Datum vom 02.02.2013. Natürlich ignorierte ich erst einmal das Schreiben.
Heute bekam ich die EGV per VA mit dem Datum von gestern, aber eine Festlegung erst ab 18.01.2013.
Unter 1. steht, dass ich eine "Qualifizierung im Bereich: Systemprogrammierer, Programmierung, Datenbanken, Java beim Bildungsträger..." mache. Stimmt nur ein Punkt und das ist die Programmierung von Datenbanken.
Meine SB'in hat NULL Ahnung von EDV.
In der EGV per VA steht:
"Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund an das Jobcenter Schadensersatz zu leisten.
Der Schadensersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahme eingetretenen Schaden in Höhe von insgesamt 10.170,00 Euro (sh. Punkt 2), max. jedoch einen Betrag von 30 Prozent in Höhe von 3.051,00 Euro (sh. Punkt 1). Die Höhe des Schadensersatzes kann aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse und des Verschuldensgrades in Stufen von 1 bis zu 30 Prozent gemindert werden.
1. Die Maßnahmekosten umfassen: die Kosten des Trägers der Maßnahme in Höhe von 10.170,00 Euro Ihre Fahrkosten in Höhe von 412,20 Euro
2. Bei der tats. Schadensermittlung werden folgende Kostenpositionen einbezogen:
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Abbruch der Maßnahme .
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Beginn und Abbruch der Maßnahme Ihre Fahrkosten"
Es wird auf keine Paragraphen verwiesen, sondern sie hat es einfach einfach festgelegt. Eigentlich hätte ich ja 10 bis 14 Tage Zeit gehabt, diese Schreiben zu prüfen und einen Gegenvorschlag vorzulegen. Eingang am 04. Januar 2013 plus 14 Tage => wäre der 18. Januar 2013.
Anfang diese Jahres hatte ich aber Prüfungsvorbereitungen und eine festen Termin für die Prüfung, also keine Energie mich noch mit der EGV zu beschäftigen. Denn die Rechtsabteilung vom JC hat es ja auch so geschrieben.

Die nächste Prüfung ist in zwei Wochen.
Meine Frage ist, wie begründe ich den Widerspruch gegen die EGV per VA. Nach welchen Paragraphen hat die liebe SB'in verstoßen?
Kann ich noch Kosten geltend machen gegen die letzte EGV per VA (November 2012)? => Faxkosten zum SG.