EGV per VA bekommen Widerspruch sinnvoll?

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ChrisD

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Guten Tag und ein frohes neues Jahr wünsch ich euch.

Anfang Dezember bekamen wir (meine Freundin und ich) EGVs die wir zur Prüfung mitgenommen haben, sie aber nicht unterschrieben zurück geschickt haben.
Heute haben wir die EGVs per VA bekommen.

Wollte mir hiermit etwas Hilfe holen bezüglich des weiteren Vorgehens.
Wäre ein Widerspruch eventuell erfolgreich?

Habe die VAs mal anonymisiert eingestellt.

lg Chris
 

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VA von Freundin ......
 

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Schnellanalyse der oberen EGV -VA :
Blatt1:
- Bewerbungskosten sehr pauschal und als kann Leistung angegeben
- Reisekostenübernahme ebenfalls nur pauschal genannt
- warum die Laufzeit nur über 3 Monate, sollten das nicht sechs sein
Blatt2:
- was stellt man sich unter vermittlungsrelevanten Unterlagen des beauftragten Bildungsträgers vor, droht da ne Maßnahme
- was soll die Vorlage der Bewerbungsunterlagen nach der Erstellung beim Bildungsträger, einschließlich Zeugnisse?
- 8 Bewerbungen im Monat schreiben, je Bewerbung gibt es was?
- die Vorlagetermine sind sanktionserprobt, das gibt 30% bei nicht eingehaltener Abgabetermine, es gibt nur 10% wenn man den Meldetermin vergeigt :eek:
- Bewerbungsmappe bei Terminen vorlegen, auf welchem Planeten leben denn die? Wozu noch Mappen erstellen, die werden beim AG gar nicht gewünscht? Steinzeit im Neuland?
- gibt es jedes Mal ne Einladung zur Abgabe der ominösen Mappe beim FM ?
Ich finde das Teil mehr als unklar, mit vielen Fallstricken versehen. :icon_neutral:


Schnellanalyse der untere EGV -VA :
Blatt1:
- Bewerbungskosten sehr pauschal und als kann Leistung
- Reisekostenübernahme ebenfalls nur pauschal
- Kostenübernahme Praktikum als Kann-Leistung
Blatt2:
- Laufzeit hier OK
- Achtung: Maßnahme zwangsweise einzementiert :icon_twisted:
- auch hier wieder, die Vorlage vermittlungsrelevanter Unterlagen beim Bildungsträger mit Vorsicht genießen :icon_evil:

Hier wird man beim Antritt gleich darauf achten müssen, die Datenweitergabe in beide Richtungen zu unterbinden. :icon_klatsch:
 
Der obere VA ist gültig vom 6.1.2014 bis einschließlich 5.7.2014 (3. Seite bei Geltungsdauer).
Du meintest bestimmt den Aktivierungsgutschein der am 9.12.2013 ausgestellt wurde und bis zum 8.3.2014 Gültigkeit hat.
Den Aktivierungsgutschein habe ich am 9.12.13 bekommen als ich die EGV unterschreiben sollte.
Häng den Aktivierungsschein gleich mal als Datei an.

Pro Abgabetermin werden da 8 Bewerbungen verlangt, also etwa 4 Bewerbungen pro Monat.
Eine extra Einladung zur Abgabe bekomme ich nicht.
Sie hat letzten Monat schon wegen den Fahrtkosten des Meldetermins rumgezickt die ich vorher beantragt habe, "normal bezahlen wir das nicht, das gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten", das ist jetzt eine "Ausnahme das wir Ihnen das erstatten".

Meine FM zweifelt ein Attest von meinem Arzt an und hat mir für Februar eine Einladung zum Amtsarzt geschickt um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Laut dem Attest darf ich nicht mehr als 20 Kilo heben, keine Zwangshaltungen usw.
Hab des öfteren hier gelesen das sie einem da keine EGV aufdrücken können bis die Erwerbsfähigkeit geprüft ist, gilt das auch in meinem Fall?
 

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was ist den dass für eine Masnahme, traue mich nicht zu bewerben massnahme.:icon_kotz2:

wieso eine massnahme wenn noch nicht mal feststeht was du eigentlich machen kannst / Darf, wo sollst du dich denn auf bewerben?



Meine FM zweifelt ein Attest von meinem Arzt an und hat mir für Februar eine Einladung zum Amtsarzt geschickt um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Laut dem Attest darf ich nicht mehr als 20 Kilo heben, keine Zwangshaltungen usw.
Hab des öfteren hier gelesen das sie einem da keine EGV aufdrücken können bis die Erwerbsfähigkeit geprüft ist, gilt das auch in meinem Fall?


Wieso zweifelt die an ein ärzliches Attest??
Ja die können so nichts mit dir anfangen bis feststeht was deine wirkliche erwerbsfähigkeit ist.

kannst schon mal davon ausgehen das du nach der untersuchung auf wunderbare weise völlig geheilt worden bist, die von der ÄD können das selbst ohne untersuchung. manche sind noch besser als David Copperfield.
 
Das soll eine Aktivierungsmassnahme sein, Bewerbungsunterlagen erstellen, Stellen suchen und bewerben.
Dazu soll noch ein 2 wöchiges Praktikum gehören das der MT mir dann anbieten soll.

Es sind auch noch schulpflichtige Kinder zu betreuen.
Weil wir ja beide in eine Massnahme sollen aber die Zeiten in den VAs nicht bestimmt sind wären nicht krankheitsbedingte Fehlzeiten eigentlich unvermeidbar.
Dazu ist unsere Busverbindungen hier leider sehr schlecht.

Könnte mir jemand bei den Widersprüchen und dem weiteren vorgehen helfen, bin da leider nicht so gewanndt darin.
 
Guten Tag,
Reicht es wenn ich dem JC diesen hier im Forum gefundenen Widerspruch schicke?

Sehr geehrte/r SB ,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den die Eingliederungsvereinbarung (EGV ) ersetzenden Verwaltungsakt (VA ) vom xx.xx. 2013 ein.

Begründung:
Der VA enthält rechtswidrige Inhalte.

MfG

zusätzlich :

Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Betroffene eine Überprüfung in vollem Umfang begehrt.
(Leitherer in Meyer-Ladewig 8. Auflage § 84 SGG Rn2)

Zusätzlich verweise ich auf das Urteil des BSG . AZ: B 14 AS 195/HR.
MfG

Was genau muss ich dem SG schreiben, reichen da einzelne Stichpunkte oder muss das alles ausführlich geschrieben sein?

Laut meinem VA muss ich diesen Aktivierungsgutschein für eine Maßnahme bis zum 24.1.2014 beim Bildungsträger einlösen. Muss ich das auch bei einem Widerspruch gegen den VA ?
 
ich werde das was im #4 steht (harzeola) als begründung reinsetzen, und dann enden mit den Satz, Somit ist diese EGV -VA Rechtswidrig.

das mit den paragrafen usw. werde ich erstmal lassen du brauchst warscheinlich noch munition um nochmal zurück zu slagen, nicht gleich alle kanonen einsetzen.

Die massnahme gilt doch für dichselbst, und da ist doch erst nichtmal klar was sache ist wegen erwerbsfähigkeit??? ärzlichen Termin in Februar.
Also wo wilst du auf bewerben?, auf was willst du bewerben?, Trotzdem würde ich hingehen, und den dort erzählen das deine erwerbsfähigkeit noch nicht feststeht. Können die dich damit nicht Sanktionieren.
 
:danke:

Also die Stichpunkte von Hartzeola im Widerspruch für das JC oder für das Sozialgericht einfügen?

Würde da auch eine "aufschiebende Wirkung" greifen, weil eigentlich sind wir ja im Moment noch nicht beschwert oder doch?

lg Chris
 
Ich habe da mal ne Zwischenfrage. Ist es jetzt üblich EGV als VA mit PZU also Postzustellungsurkunde (wie im Briefkopf zu erkennen)
zu versenden?
Hat wieder sowas von pauschal schuldig sein -.-
 
In den VAs steht auf der letzten Seite was mit der Datenübermittlung.
Muss ich der Datenübermittlung seperat widersprechen oder reicht da der allgemeine Widersruch gegen den VA ?

Habe gerade den Widerspruch gegen die VA ´s für das Jobcenter fertig gemacht.
Schreibe gleich noch einen für das SG .
 
In den VAs steht auf der letzten Seite was mit der Datenübermittlung.
Muss ich der Datenübermittlung separat widersprechen oder reicht da der allgemeine Widersruch gegen den VA ?

Habe gerade den Widerspruch gegen die VA ´s für das Jobcenter fertig gemacht.
Schreibe gleich noch einen für das SG .

Ich würde einen separaten Widerspruch für die Datenübermittlung schreiben; sicher ist sicher.
 
Ja meine die Datenübermittlung die in den VAs stehen.
Sollte ich mit dem Widerspruch für das Sozialgericht warten bis ich vom Jobcenter eine Ablehnung meines Widerspruches bekomme?
Muss ich bis dahin den Aktivierungsgutschein einlösen?
 
Sollte ich mit dem Widerspruch für das Sozialgericht warten bis ich vom Jobcenter eine Ablehnung meines Widerspruches bekomme?
Beim SG beantragst Du aW - aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs. Eine Begründung für den Antrag muss mit der im Widespruch nicht überein stimmen, am Besten ist sie ausführlicher als im Widerspruch .

Bis aW angeordnet wird muss Du den VA befolgen.

Hier ein Muster, allerdings nicht das Beste

https://mensch-im-internet.de/dokum..._einstweiliger_rechtsschutz_sozialgericht.pdf
 
Hallo, auch ein gutes Neues Jahr,
zur Info am Rande: Wenn du ein Praktikum im Rahmen einer solchen Maßnahme machen würdest (nur mal angenommen), dann läuft dieses unter dem Berufsbildungsgesetz was zur Folge hat dass, genau wie bei einer Ausbildung, eine Vergütung zu erfolgen hat. Wenn du dich da weiter einliest und deinen Sachbearbeiter mit Forderungen dazu erschreckst und der Weitergabe deiner persönlichen Daten an Dritte (hier der Maßnahmeträger) schriftlich widersprichst dann fängst du (neben dem üblichen Widerspruch usw.) so langsam an den Jobcenter-Mitarbeiter seine Grenzen aufzuzeigen (kosten wollen die egal ob bei Bewerbung oder Praktikum möglichst vermeiden)
 
Hab grade eben das Schreiben für die aufschiebende Wirkung fürs SG fertig gemacht (für den oberen VA ).

Kann mal jemand schauen ob das so ok geht?
Name, Adresse und BG Nummer kommen natürlich nich drauf.
 

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Das kannste alles so für deinen VA noch reinpacken:

Vom Antragsteller wurde kein Aktivierungsgutschein beantragt. Eine Bewilligung desselben entbehrt jeglicher Grundlage. Die Pflicht diesen Aktivierungsgutschein einzulösen ist ebenfalls rechtswidrig.

Dem Antragsteller wird im Eingliederungsverwaltungsakt seine Zustimmung zu Datenweitergaben aufgezwängt ohne das er vorher seine Einwilligung gegeben hat. Dadurch wird er genötigt diese zu widerrufen. Die Pflicht Unterlagen bei einem Bildungsträger vorzulegen ist rechtswidrig.

Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten(§ 4a Bundesdatenschutzgesetz; SG Leipzig, Beschluss vom 29.05.2012, S 25 AS 1470/12 ER ; SG Mannheim, Beschluss vom 06.07.2012, S 14 AS 2056/12 ER ). Die Datenweitergabe an Maßnahmeträger, abgesehen von den Kontaktdaten, ist freiwillig(SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2012, S 107 AS 1034/12 ER ).


Die Vorlage persönlich beim Fallmanagement die Bewerbungsbemühungen vorzulegen ist rechtswidrig, da hierfür Meldetermine notwendig sind. Ansonsten werden die Kosten nicht erstattet.


Nicht zulässig dürfte jedoch sein, dazu bindende Fristen oder Stichtage zu setzen, bei denen bereits eine geringfügige Überschreitung zu einer Absenkung der Regelleistung führt. Es ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass gerade der Nachweis von Bewerbungsbemühungen zu einem bestimmten Tag der Eingliederung in Arbeit dient (SG Neuruppin vom 15.11.2010, S 18 AS 1569/10 ER ).


Die Verpflichtung unaufgefordert monatlich die Bewerbungsbemühungen vorzulegen ist somit rechtswidrig. Damit dem Antragssteller keine Rechtsnachteile/Sanktionen sowie nicht erstattete Fahrt- oder Portokosten entstehen, hat das Jobcenter rechtssicher hierzu per Meldetermin einzuladen.

Unzulässig ist, in einem Eingliederungsverwaltungsakt überhaupt als Pflicht des Leistungsempfängers aufzunehmen, dass dieser verpflichtet sei, zu bestimmten Stichtagen Nachweise über Bewerbungsbemühungen bei dem Leistungsträger vorzulegen. Denn anders als der Antragsgegner dies vertritt, dient die Vorlage von Nachweisen über Bewerbungen – im Gegensatz zu den Bewerbungsbemühungen als solchen – nicht dem Zweck der Eingliederung des Leistungsempfängers in Arbeit (SG Lübeck vom 04.05.2012, S 19 AS 342/12 ER ).

Vorliegend ist der Absenkungsbescheid offenbar rechtswidrig. Dabei ist nicht die unterlassene Bewerbung sanktioniert, vielmehr ist allein auf die Nichtvorlage entsprechender Bewerbungsnachweise abgestellt worden. Die Ag hat jedoch allein auf die mangelnden Nachweise der Bewerbungen als Pflichtverletzung abgestellt. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wenn der ASt sich zwar tatsächlich beworben hat, aber keine entsprechenden Nachweise hierüber vorlegen kann.(Bayerisches Landessozialgericht vom 18.11.2008, L 11 B 948/08 AS ER )

Zitat des Sozialgericht Stuttgart vom 27.09.2013, S 24 AS 4816/13 ER :
Der Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, weil er keine ausreichend konkreten Bestimmungen nach § I5 Abs. l Satz 2 Nr. 1 SGB II enthält. Zentrale Bestandteile einer Eingliederungsvereinbarung sind gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr.1 und Nr. 2 SGB II Bestimmungen darüber, welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält und welche Bemühungen er in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind.

Diese Anforderungen gelten nach § 15 Abs. I Satz 6 auch für den Eingliederungsverwaltungsakt. Erfordern die Bemühungen des Leistungsberechtigten zusätzliche finanzielle Aufwendungen (etwa für Bewerbungsunterlagen oder Fahrtkosten ), ist in der Eingliederungsvereinbarung auch deren Finanzierung (Zusage von Leistungen nach §§ 45 ff. SGB III) zu regeln. Kostenträchtige Eingliederungsbemühungen, deren Aufwendungen der Leistungsberechtigte zumutbar nicht mehr aus den Regelleistungen bestreiten kann, sind ohne Finanzierungsregelung unzumutbar. Unzumutbar sind insbesondere auch anderweitig nicht gedeckte Fahrtkosten , bei deren Übernahme die Direktive des § 39 SGB I ermessensleitend zu berücksichtigen ist.

Zitatende
 
Habe am Freitag 2 Wiedersprüche gegen die VAs abgegeben und heute morgen die aufschiebende Wirkung ans SG geschickt.
Werde berichten wie es weitergeht sobald was kommt.

Schonmal vielen Dank an die Helfer.

Den Aktivierungsgutschein werde ich auch nicht einlösen, sonst könnte man es vielleicht so auslegen als ob ich damit einverstanden gewesen wäre mit der Maßnahme.

LG Chris
 
Guten Tag,

Es gibt was neues vom Jobcenter.
Heute kamen zwei Briefe vom Jobcenter wegen dem Widerspruch des EGV VA .
Darin steht:

"Widerspruchsverfahren
Max Mustermann, blablabla....wegen Arbeitslosengeld 2; Bescheid vom 6.1.2014

Habe doch keinen Widerspruch gegen den ALG2 Bescheid gestellt, sondern gegen den EGV VA .

Oder hat das doch seine Richtigkeit. Ich hänge das Schreiben unten mal an.

lg Chris
 

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Ja klar, der EGV VA ist vom 6.1.14 gegen den hab ich Widerspruch eingelegt aber nicht gegen einen Arbeitslosengeld 2 Bescheid. Oder ist ein EGV VA auch ein Arbeitslosengeld 2 Bescheid?
 
Heute ist der Beschluß von Sozialgericht gekommen.

Die Klage gegen beide VAs ist in allen Punkten abgewiesen worden. :eek:
Ich hänge beide Beschlüße gleich unten an.

Was kann ich nun machen? :icon_kotz:
 

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