- Beginn eines VA in der Vergangenheit ist rechtswidrig. Ein VA kann frühestens mit der Verkündung rechtswirksam sein.
- Laufzeit "bis auf weiteres" ist zu bemängeln. Dazu: LSG NRW, Beschluss v. 19.11.2018 - L 12 AS 1528/18 B ER
- Die Begründung für den Erlass des VA ist völlig an den Haaren herbeigezogen und darf einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Das JC hat eine Potentialanalyse durchzuführen und dann hat der konsensuale Abschluss einer EGV Priorität. Erst wenn dies scheitert, darf ein VA erlassen werden.
- Feste Stichtage zur Abgabe der Bewerbungsnachweise bringen dich auch nicht schneller in Arbeit. Das kann genauso gut bei einem Meldetermin alle drei Monate erfolgen.
- Der Nachweis der Berwerbungsbemühungen verstößt gegen den Datenschutz. Der Schriftverkehr zwischen dir und einem potentiellen AG unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Des Weiteren hast du überhaupt keinen Einfluss darauf, ob sich ein AG, bei dem du dich beworben hast, überhaupt meldet.
- Auch auf die schriftliche Bestätigung bei pers. und tel. Bewerbungen hast du keinen Einfluss. Kann und darf also nicht von dir verlangt werden.
- Fortschreibung eines VA ist rechtlich nicht möglich. Also auch rechtswidriger Inhalt des vorliegenden VA. Der Gesetzgeber hat lediglich die Fortschreibung einer EGV vorgesehen.
Ergänzend:
3) Du sollst irgendwo ins Bewerberzentrum, Uhrzeit wurde benannt... Wie lange die Maßnahme ergeht und was die für Fahrkosten übernehmen steht nirgends.
4) Bewerbung spätestens am dritten Tag (sollte aber dritter Werktag lauten).
zu 3)
Hier wird nur irgendwas angeboten. Eine Zuweisung oder Verpflichtung besteht nicht. Ist somit nicht rechtswidrig und würde mMn als Widerspruchsgrund nicht taugen.
zu 4)
Auch die Bewerbung am dritten Tag ist kein rechtswidriger Inhalt, denn dafür müsste der Gesetzgeber irgendwo festgelegt haben, dass Bewerbungen nur an Werktagen erfolgen müssen.
Somit taugt auch das mMn nicht als Widerspruchsgrund.
Im Rahmen eines EGV-Entwurfes würde ich bei beiden Punkten selbstverständlich Gegenvorschläge machen im Sinne von Streichung bzw Änderung. Die Verhandlungsphase hat das JC aber mal ganz dezent (und rechtswidrig) wegfallen lassen.
Im Endeffekt bietet der VA aber auch so ausreichend Angriffsfläche.