Papierkram
Elo-User*in
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Als "Weihnachtsüberraschungsgeschenk" habe ich von meiner Vermittlerin eine EGV per VA erhalten. Könnt ihr bitte mal mit auf die EGV schauen und Eure Meinung dazu posten?

Ich muss schon am 3.1.13 - 6 Bewerbungen abliefern und habe nur 14 Tage Zeit zum Schreiben von Bewerbungen!! Ist das erlaubt?
Übriges habe ich bis auf die 2 Weihnachtsfeiertage vom 19.12. bis zum 31.12.12 Urlaub und soll mich am 3.1.13 auch zurückmelden. Darf Sie mir den "Urlaub" so vermiesen?
(Das das Absicht seitens meiner Vermittlerin ist, daran besteht wohl kein Zweifel oder??)
2 Sachen habe mir schon angelesen aus dem Forum die vielleicht im Widerspruch anzuführen sind:
1. Der Passus der Ortsabwesenheit ist rechtswidrig.
Dieser Text verstößt gegen § 19 Abs. 5 Nr.2 SGB III i. V. m. §
7 Abs. 4a) Erreichbarkeitsanordnung (EAO). Urteil des SG Berlin vom 12.05.2006, AZ s 37 AS 11713/05
2. Das Jahresbudget von 260 Euro wird mit monatl. 6 Bewerbungen a 5 Euro aufs Jahr hochgerechnet um 100 Euro überschritten.
Soll ich alle 2 Argumente in den Widerspruch aufnehmen oder nur eins um noch ein Argument für eine anschließende EGVA zu haben?
Muss ich aWirkung beantragen? Welchen Sinn soll das machen wenn ich dann wieder eine neue EGVA anschließend bekomme?
Was haltet Ihr von einer sogenannten Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG wie auf folgendem Link beschrieben:
Eingliederungsvereinbarungen mit Hilfe von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Feststellungsklage) atomisieren! | - Savaran Weblog -
Falls Ihr Formulierungshilfen habt wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Euch
Papierkram





Ich muss schon am 3.1.13 - 6 Bewerbungen abliefern und habe nur 14 Tage Zeit zum Schreiben von Bewerbungen!! Ist das erlaubt?
Übriges habe ich bis auf die 2 Weihnachtsfeiertage vom 19.12. bis zum 31.12.12 Urlaub und soll mich am 3.1.13 auch zurückmelden. Darf Sie mir den "Urlaub" so vermiesen?

(Das das Absicht seitens meiner Vermittlerin ist, daran besteht wohl kein Zweifel oder??)
2 Sachen habe mir schon angelesen aus dem Forum die vielleicht im Widerspruch anzuführen sind:
1. Der Passus der Ortsabwesenheit ist rechtswidrig.
Dieser Text verstößt gegen § 19 Abs. 5 Nr.2 SGB III i. V. m. §
7 Abs. 4a) Erreichbarkeitsanordnung (EAO). Urteil des SG Berlin vom 12.05.2006, AZ s 37 AS 11713/05
2. Das Jahresbudget von 260 Euro wird mit monatl. 6 Bewerbungen a 5 Euro aufs Jahr hochgerechnet um 100 Euro überschritten.
Soll ich alle 2 Argumente in den Widerspruch aufnehmen oder nur eins um noch ein Argument für eine anschließende EGVA zu haben?
Muss ich aWirkung beantragen? Welchen Sinn soll das machen wenn ich dann wieder eine neue EGVA anschließend bekomme?
Was haltet Ihr von einer sogenannten Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG wie auf folgendem Link beschrieben:
Eingliederungsvereinbarungen mit Hilfe von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Feststellungsklage) atomisieren! | - Savaran Weblog -
Falls Ihr Formulierungshilfen habt wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Euch
Papierkram