Hallo liebe Mitglieder,
leider habe ich (ALG2 Bezieher, zZ keine gültige EGV ) das ELO Forum erst Anfang diesen Jahres entdeckt. Eure Erfahrungsberichte und Hilfestellungen haben mir bisher schon sehr geholfen. In bisherigen Angelegenheiten war mein Umgang mit JC /SB noch zu naiv/gutgläubig. Bisher bin ich glücklicherweise von negativen Erfahrungen verschont geblieben.
Vor kurzem landete ein EGV Vorschlag meines SB mit Datum 06.01. in meinem Briefkasten. Dem vorausgegangen, war ein telefonisches Beratungsgespräch am 15.12.2022 nach schriftlicher Einladung. Ich erwartete hierbei meinen SB zur Klärung einiger Sachverhalte, jedoch war eine Vertretung am anderen Ende. Diese erkannte wohl, dass der SB es bislang versäumt hatte, eine EGV zum 08.07. (meinem letzter persönlicher Beratungstermin beim SB ) mit mir abzuschließen. Die Vertretung erwähnte telefonisch, dass zum aktuellen Zeitpunkt eh keine Sanktionen aus einer EGV heraus erfolgen, sodass diese mir die geplante „nicht gültige“ EGV lediglich zur Kenntnisnahme zuschicken würde, was zwei Tage später auch geschah. Das weitere Vorgehen müsse der SB dann mit mir persönlich klären. Zu meinen offenen Fragen, bezüglich einer Monate zuvor eingegangenen Maßnahmezuweisung (welche mittlerweile bereits aufgehoben wurde) würde sie ihm entsprechende Notiz hinterlassen.
Ich war erstaunt, wie der SB aus diesem nichts sagenden (Vertretungs)-Gespräch die Inhalte für (s)einen EGV Vorschlags ableitete. Dass dabei nicht im entferntesten "Pflichten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gemeinsam erarbeitet" wurden brauche ich hierbei garantiert nicht erwähnen...
Kommen wir zur eigentlichen EGV
-> welche Punkte/Passagen würdet ihr abändern oder direkt streichen bzw. wie ersetzen
-> "...wird die Eingliederungsvereinbarung vom 08.07.22 fortgeschrieben"
Eine gültige EGV vom 08.07.22 welche fortgeschrieben werden könnte, existiert nachweislich nicht! Ist dies ein möglicher Angriffspunkt im Widerspruch für den möglichen EGV -VA nach eventuell gescheiterter Verhandlung oder eher unrelevant weil spitzfindigkeit vom ELO?
-> letzter Absatz unter "4. Unterstützung durch das Jobcenter" auf Seite 3 von 6 - "Bereits im Januar 2022 wurde die Teilnahme an einer unterstützenden Maßnahme besprochen. Diese wird weiterhin eingeplant. Je nach Platzverfügbarkeit erfolgt die Zuweisung."
Will sich der SB hiermit, rückwirkend eine nie stattgefundenen gemeinsame Maßnahmebesprechung und/oder eine zukünftige Einwilligung meinerseits zu einem beliebigen Maßnahmenantritt von mir absegnen lassen? Hier gehen bei mir gefühlt alle Alarmglocken an
Erklärung: 2022 hat das JC zwei mal Versuch mich per Maßnahmezuweisung (ohne RFB ) innerhalb des sanktionbefreitem Zeitraums in einer Sinnlos-Maßnahme "unterzubringen", erfolglos. Mit meiner Unterschrift zu diesen Zeilen, würde ich doch schlimmstenfalls einer zukünftigen beliebigen Sinnlosmaßnahme mein Einverständnis erteilen, der SB könnte doch jederzeit mit dem EGV winken und sagen "Hier ist der Beweis, Sie haben eine Zusage gegeben" (Überspitzt formuliert) zumindest jedoch würde es jeglicher Argumentation einer diesbezüglichen Maßnahmebekämpfung zuwieder laufen bzw. diese absurd erscheinen lassen. Oder denke ich da in eine falsche Richtung?
-> Nachweisführung zur Beweberbungsschreiben (Punkt 5)
Nachweise in diesem Umfang vorlegen zu müssen empfinde ich als absurd. Sind diese Forderungen üblich/erlaubt? Hier müsste mMn der gesamte Absatz ersetzt werden mit dem mir bisher bekannten Schema der Beweerbungsnachweistabelle
-> direkt einen EGV -VA abwarten und daraufhin Widerspruch einlegen?
der Gedanke kam mir lediglich, da ich die Chance als gering einschätze, dass sich mein SB die Mühe macht, an allen von mir kritisierten Punkten herumzuflicken.
Sollten einige Zusammenhänge unklar erscheinen, möge diese kurze zeitliche Abhandlung als Orientierung dienlich sein
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xx.01.22 -> telefonischer Beratungstermin mit JC (keine Besprechung bzgl. einer konkrete Maßnahme, weder Notwendigkeit bzw. deren Ermessen erläutert)
08.07.22 -> letzter persönlicher Beratungstermin beim SB (EGV Abschluss wird mit keinem Wort erwähnt, SB bespricht auch hierbei keine geplante Maßnahme)
01.08.22 -> unerwartete Maßnahmezuweisung#1 ohne RFB per Post erhalten; Grund: Unterstützung bei Bewerbungsmaßnahmen, Vermittlungshemmnisse sollen erkannt und abgebaut werden (keine Vorankündigung oder Info vom SB im Vorfeld; Schreiben wurde meinerseits ignoriert)
05.08.22 -> SB meldet sich per Mail (Inhalt: EGV konnte (am 08.07.) nicht ausgestellt/gedruckt werden, sie wird Anfang September nachgesendet ~> anschließend nie wieder etwas bzgl. dieser EGV gehört)
24.08.22 -> Maßnahmezuweisung#1 wird zurückgenommen (Grund: nichtantritt)
xx.12.22 -> MT aus Maßnahmezuweisung#1 meldet sich mehrfach postalisch und fordert den Antritt zu einer Maßnahme (28.08.) aufgrund angeblicher neuer(?)unbekannter Maßnahmezuweisung#2
xx.12.22 -> nach telefonischer Hotline Anfrage stellte sich heraus, Maßnahmenzuweisung#2 nachweislich nicht zugestellt
15.12.22 -> telefonischer Beratungstermin mit JC (Gesprächspartner ist eine Vertretung des SB )
17.12.22 -> SB Vertretung sendet den einst für 08.07. vom SB geplanten EGV Entwurf zu meiner Kenntnisnahme postalisch zu
06.01.23 -> !Aktueller EGV Vorschlag!
11.01.23 -> Maßnahmezuweisung#2 mit Ausstellungsdatum 21.11.22 wird mit dem Hinweise "Zweitschrift" per Post zugestellt???
Bin für jeden ernst gemeinten Tip/Hinweis dankbar
Besonderer Dank geht an dieser Stelle vor allem an alle User, deren hilfreiche Antworten ich in aller Regelmäßigkeit hundertfach schon in anderen Themen nachlesen durfte, eure Mühe schätze ich besonders! Die meisten von euch wissen wer da alles gemeint ist
leider habe ich (ALG2 Bezieher, zZ keine gültige EGV ) das ELO Forum erst Anfang diesen Jahres entdeckt. Eure Erfahrungsberichte und Hilfestellungen haben mir bisher schon sehr geholfen. In bisherigen Angelegenheiten war mein Umgang mit JC /SB noch zu naiv/gutgläubig. Bisher bin ich glücklicherweise von negativen Erfahrungen verschont geblieben.
Vor kurzem landete ein EGV Vorschlag meines SB mit Datum 06.01. in meinem Briefkasten. Dem vorausgegangen, war ein telefonisches Beratungsgespräch am 15.12.2022 nach schriftlicher Einladung. Ich erwartete hierbei meinen SB zur Klärung einiger Sachverhalte, jedoch war eine Vertretung am anderen Ende. Diese erkannte wohl, dass der SB es bislang versäumt hatte, eine EGV zum 08.07. (meinem letzter persönlicher Beratungstermin beim SB ) mit mir abzuschließen. Die Vertretung erwähnte telefonisch, dass zum aktuellen Zeitpunkt eh keine Sanktionen aus einer EGV heraus erfolgen, sodass diese mir die geplante „nicht gültige“ EGV lediglich zur Kenntnisnahme zuschicken würde, was zwei Tage später auch geschah. Das weitere Vorgehen müsse der SB dann mit mir persönlich klären. Zu meinen offenen Fragen, bezüglich einer Monate zuvor eingegangenen Maßnahmezuweisung (welche mittlerweile bereits aufgehoben wurde) würde sie ihm entsprechende Notiz hinterlassen.
Ich war erstaunt, wie der SB aus diesem nichts sagenden (Vertretungs)-Gespräch die Inhalte für (s)einen EGV Vorschlags ableitete. Dass dabei nicht im entferntesten "Pflichten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gemeinsam erarbeitet" wurden brauche ich hierbei garantiert nicht erwähnen...
Kommen wir zur eigentlichen EGV
-> welche Punkte/Passagen würdet ihr abändern oder direkt streichen bzw. wie ersetzen
-> "...wird die Eingliederungsvereinbarung vom 08.07.22 fortgeschrieben"
Eine gültige EGV vom 08.07.22 welche fortgeschrieben werden könnte, existiert nachweislich nicht! Ist dies ein möglicher Angriffspunkt im Widerspruch für den möglichen EGV -VA nach eventuell gescheiterter Verhandlung oder eher unrelevant weil spitzfindigkeit vom ELO?
-> letzter Absatz unter "4. Unterstützung durch das Jobcenter" auf Seite 3 von 6 - "Bereits im Januar 2022 wurde die Teilnahme an einer unterstützenden Maßnahme besprochen. Diese wird weiterhin eingeplant. Je nach Platzverfügbarkeit erfolgt die Zuweisung."
Will sich der SB hiermit, rückwirkend eine nie stattgefundenen gemeinsame Maßnahmebesprechung und/oder eine zukünftige Einwilligung meinerseits zu einem beliebigen Maßnahmenantritt von mir absegnen lassen? Hier gehen bei mir gefühlt alle Alarmglocken an
Erklärung: 2022 hat das JC zwei mal Versuch mich per Maßnahmezuweisung (ohne RFB ) innerhalb des sanktionbefreitem Zeitraums in einer Sinnlos-Maßnahme "unterzubringen", erfolglos. Mit meiner Unterschrift zu diesen Zeilen, würde ich doch schlimmstenfalls einer zukünftigen beliebigen Sinnlosmaßnahme mein Einverständnis erteilen, der SB könnte doch jederzeit mit dem EGV winken und sagen "Hier ist der Beweis, Sie haben eine Zusage gegeben" (Überspitzt formuliert) zumindest jedoch würde es jeglicher Argumentation einer diesbezüglichen Maßnahmebekämpfung zuwieder laufen bzw. diese absurd erscheinen lassen. Oder denke ich da in eine falsche Richtung?
-> Nachweisführung zur Beweberbungsschreiben (Punkt 5)
Nachweise in diesem Umfang vorlegen zu müssen empfinde ich als absurd. Sind diese Forderungen üblich/erlaubt? Hier müsste mMn der gesamte Absatz ersetzt werden mit dem mir bisher bekannten Schema der Beweerbungsnachweistabelle
-> direkt einen EGV -VA abwarten und daraufhin Widerspruch einlegen?
der Gedanke kam mir lediglich, da ich die Chance als gering einschätze, dass sich mein SB die Mühe macht, an allen von mir kritisierten Punkten herumzuflicken.
Sollten einige Zusammenhänge unklar erscheinen, möge diese kurze zeitliche Abhandlung als Orientierung dienlich sein
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xx.01.22 -> telefonischer Beratungstermin mit JC (keine Besprechung bzgl. einer konkrete Maßnahme, weder Notwendigkeit bzw. deren Ermessen erläutert)
08.07.22 -> letzter persönlicher Beratungstermin beim SB (EGV Abschluss wird mit keinem Wort erwähnt, SB bespricht auch hierbei keine geplante Maßnahme)
01.08.22 -> unerwartete Maßnahmezuweisung#1 ohne RFB per Post erhalten; Grund: Unterstützung bei Bewerbungsmaßnahmen, Vermittlungshemmnisse sollen erkannt und abgebaut werden (keine Vorankündigung oder Info vom SB im Vorfeld; Schreiben wurde meinerseits ignoriert)
05.08.22 -> SB meldet sich per Mail (Inhalt: EGV konnte (am 08.07.) nicht ausgestellt/gedruckt werden, sie wird Anfang September nachgesendet ~> anschließend nie wieder etwas bzgl. dieser EGV gehört)
24.08.22 -> Maßnahmezuweisung#1 wird zurückgenommen (Grund: nichtantritt)
xx.12.22 -> MT aus Maßnahmezuweisung#1 meldet sich mehrfach postalisch und fordert den Antritt zu einer Maßnahme (28.08.) aufgrund angeblicher neuer(?)unbekannter Maßnahmezuweisung#2
xx.12.22 -> nach telefonischer Hotline Anfrage stellte sich heraus, Maßnahmenzuweisung#2 nachweislich nicht zugestellt
15.12.22 -> telefonischer Beratungstermin mit JC (Gesprächspartner ist eine Vertretung des SB )
17.12.22 -> SB Vertretung sendet den einst für 08.07. vom SB geplanten EGV Entwurf zu meiner Kenntnisnahme postalisch zu
06.01.23 -> !Aktueller EGV Vorschlag!
11.01.23 -> Maßnahmezuweisung#2 mit Ausstellungsdatum 21.11.22 wird mit dem Hinweise "Zweitschrift" per Post zugestellt???
Bin für jeden ernst gemeinten Tip/Hinweis dankbar
Besonderer Dank geht an dieser Stelle vor allem an alle User, deren hilfreiche Antworten ich in aller Regelmäßigkeit hundertfach schon in anderen Themen nachlesen durfte, eure Mühe schätze ich besonders! Die meisten von euch wissen wer da alles gemeint ist
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