Hallo Ihr Lieben,
ich ärgere mich im Nachhinein maßlos über meine EGV, die ich leider schon unterschrieben habe. Mich stört der Absatz:
"Ich lege die schriftliche Erklärung eines Dritten vor, aus der hervorgeht, in welchem Umfang die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Diese Erklärung sollte auch beinhalten, ab wann die Betreuung beginnen könnte und bis wann, sowie ob diese Zusage ggf. befristet wird."
Meine Kinder gehen in die 2. und 3. Klasse (sind 7 und 9 Jahre alt) einer verlässlichen Grundschule, d.h. sie haben bis 13:15 Uhr Unterricht und können anschließend mit dem Bus nach Hause fahren.
Ich habe mich nur für Teilzeit max. 30 Stunden arbeitssuchend gemeldet. Kann ich diesen Absatz "rückgängig" machen? Mir unterschreibt doch das niemand. Wann weiss ich denn, wann ich Arbeit finde und ob der-/diejenige dann zwei Kinder nehmen kann.
Hilfe! Was kann ich hier tun? Muss ich denn dem Amt 24 Stunden zur Verfügung stehen für einen Teilzeitjob?
Danke für Eure Tipps!
ich ärgere mich im Nachhinein maßlos über meine EGV, die ich leider schon unterschrieben habe. Mich stört der Absatz:
"Ich lege die schriftliche Erklärung eines Dritten vor, aus der hervorgeht, in welchem Umfang die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Diese Erklärung sollte auch beinhalten, ab wann die Betreuung beginnen könnte und bis wann, sowie ob diese Zusage ggf. befristet wird."
Meine Kinder gehen in die 2. und 3. Klasse (sind 7 und 9 Jahre alt) einer verlässlichen Grundschule, d.h. sie haben bis 13:15 Uhr Unterricht und können anschließend mit dem Bus nach Hause fahren.
Ich habe mich nur für Teilzeit max. 30 Stunden arbeitssuchend gemeldet. Kann ich diesen Absatz "rückgängig" machen? Mir unterschreibt doch das niemand. Wann weiss ich denn, wann ich Arbeit finde und ob der-/diejenige dann zwei Kinder nehmen kann.
Hilfe! Was kann ich hier tun? Muss ich denn dem Amt 24 Stunden zur Verfügung stehen für einen Teilzeitjob?
Danke für Eure Tipps!