EGV ohne zeitliche Begrenzung und unklare Formulierungen

Leser in diesem Thema...

Pleiteabersexy

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2016
Beiträge
40
Bewertungen
18
Moin liebe Fories,

ich habe noch bis zum 23.11.2017 Zeit, meinen Gegenvorschlag zu formulieren.

1: Punkt 2 ist nicht zeitlich Begrenzt, was kann ich da fordern?

2: Unter 3 ist mir nicht klar, was meine persönlichen Reaktionsmuster sind. Kinderbetreuung ausbauen? Was soll ich davon halten? Morgens ist das Kind in der Schule und nachmittags möchte ich gar keine Betreuung ausbauen bis das Kind 12 Jahre wird, und das dauert noch.

3: Ich soll mich auch nach 5 Wochen melden wenn ich keine Einladung bekommen habe und darf nicht zu spät kommen. Das finde ich etwas komisch. Findet ihr noch mehr Sätze die man ändern sollte?
 

Anhänge

  • EPSON013.jpg
    EPSON013.jpg
    271,3 KB · Aufrufe: 158
  • EPSON015.jpg
    EPSON015.jpg
    415,1 KB · Aufrufe: 144
  • EPSON016.jpg
    EPSON016.jpg
    421,4 KB · Aufrufe: 160
  • EPSON017.jpg
    EPSON017.jpg
    104,5 KB · Aufrufe: 113
  • EPSON014.jpg
    EPSON014.jpg
    360,1 KB · Aufrufe: 163
Zuletzt bearbeitet:

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
Beim "Epson014" -mach da mal den bescheuerten Namen der SB weg. :biggrin: Noch ist Zeit dafür.

Frage: EGV Angebot vom 24.10. und heute ist der 19.11. und bis zum 23.11. willst Du jetzt was?

Dann reiche Änderungen ein und fordere Erklärungen, warum solch total unüblichen Forderungen gegenüber der nicht verbindlich zur Eingliederung zugesagten Leistungen unterschreiben? Soll SB Frau B. erklären was gemeint ist, damit Du nicht raten sollst. :idea:

Es scheint so, als könne Fallmanagement von Dir nicht wirklich was fordern, also fordern sie untypische Dinge! Es fehlt noch, Du sollst SB Frühstück zu Terminen mitbringen, Dein Hemd soll immer gebügelt sein und Du sollst nach dem Termin stets anrufen um zu fragen, wie es SB so geht und die Laune ist.

Du siehst doch selbst, was alles totaler Müll ist, also frage warum der Müll? Wie will SB das als VA auferlegen? SB , Frau B. fühlt sich sehr wichtig! Sonst sehe ich da nichts. :wink::biggrin::sorry:

Zudem kannst Du fragen, warum im EGV Angebot als große Aufmachung, wenn man über Dich schreibt, die Rede von "Ich" ist, dann aber im gesamten Text nur "Sie" geschrieben wird. Haben Sie das Geschriebene denn gelesen, Frau B.
??? :peace::icon_evil:

Stellt euch das mal in der freien Wirtschaft vor! :peace: Die würde keine Woche überleben! Die JC sind so lächerlich! :biggrin::wink:
 
Zuletzt bearbeitet:

vidar

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Jan 2014
Beiträge
2.896
Bewertungen
4.637
Moin @Pleiteabersexy,

Die aufgeführte Ziele sind einfach nur blödsinnig. Bis auf „Arbeit finden“ hat der Rest hier nichts in der EGV zu suchen, denn diese Ziele sind für die Suche einer Beschäftigung komplett irrelevant.
Fordere gleich die Gültigkeit von 6 Monate an. Im anderen Fall müsste die EGV sowieso spätestens nach diesem Zeitpunkt überprüft und ggf. neu festgelegt werden.

Bei Bewerbungen forderst du einen Pauschalbetrag zwischen 4 und 5 € (Brief) bzw. 1 € (Email) je nachgewiesener Bewerbung an.
Die Textpassage „Das Jobcenter unterstützt sich durch Erstsichtung … Es wertet Vermittlungsvorschläge ...“ würde ich entfernen lassen. Ich denke doch, dass du erwachsen und reif genug bis, dies selbst beurteilen zu können.

Den Textabsatz „Soweit nicht eine andere konkrete Terminabsprache getroffen wurde … “ komplett entfernen lassen. Wenn die Damen und Herren etwas von dir wollen, sollen sie dich gefälligst schriftlich einladen.
 
Oben Unten