Startbeitrag
- Mitglied seit
- 21 Aug 2011
- Beiträge
- 905
- Bewertungen
- 323
Hallo liebe Gemeinde,
nun ist es wieder soweit gewesen, ich hatte einen neuen Termin nach fast 2 Jahren Ruhe und gleichzeitig auch eine Neue SB .
Diese SB hat es faustdick hinter den Ohren, die mit allen Mitteln spielen wird so wie es aussieht.
Das Gespräch war sehr erschreckend stellen weise, aber ich konnte mich behaupten.
Die wollte tatsächlich alles neu aufrollen was man so die letzten Jahre ohnehin schon mehrfach beantwortet hat und durchlebt hat.(Auch Stellungnahmen die Schriftlich anerkannt wurden........alles abgewehrt:dazu äussere ich mich nicht)
Das hat mich zwar etwas genervt aber ich habe es geduldig über mich ergehen lassen.
Als es dann um die EGV ging war das in drei Schritten(die Reaktionen der SB erspare ich mir...):
-SB : Sie haben bisher keine EGV unterschrieben, richtig?
-Ich:Ja das stimmt. Schliesslich hat mir das Gericht diesbezüglich immer recht gegeben.....
-SB : Ich möchte das Sie 5 Bewerbungen schreiben im Monat...
-Ich: Ich möchte mich nicht auf eine feste Zahl beschränken da man nie im voraus wissen kann ob tatsächlich jeden Monat auch 5 Bewerbungen zustande kommen werden, ich kann nicht hellsehen.
-SB : Gut, dann werde ich einen VA erlassen, Sie wissen ja wie das geht.....
-Ich: ja, das weiss ich.
Mir wurde hier also keine EGV angeboten sondern hier wurde lediglich oberflächlich und nebenbei was besprochen mehr nicht.
Interessant ist bei dieser SB das Sie Null aber wirklich Null Gesetzliche Bestimmungen als Argument vorgebracht hat.
Sie will das ich Bewerbungsvorschläge die vom JC kommen per fax oder e-Mail bestätige, wenn ich mich beworben habe.
Als ich Sie dazu fragte : Bin ich denn dazu vepflichtet das zu tun?
Ihre Antwort: „Ja, das möchte ich so haben....Sie haben ja 14 Tage Zeit dazu, das ist doch viel Zeit nicht wahr?“ …......(ich habe das kommentarlos im Raum stehen lassen...)
Ich bitte euch wirklich vom Herzen, das Ihr mir bei der Sache noch mal helft um diese EGV -VA abzuwehren.
Da ich auch Gesundheitlich angeschlagen bin und ich mich mit so etwas schon lange nicht mehr beschäftigt habe, bin ich auf jede Hilfe angewiesen..
Diese Angelegenheit schiebe ich jetzt schon seit ein Paar Tagen vor mir her und sobald ich an den Brief denke schießt mein Blutdruck auf 160/110 hoch … das möchte ich so schnell wie möglich jetzt angehen um das zu beenden.( das ist absolut ungesund dieser Zustand.)
Es nützt alles nichts, jetzt heist es diese Sache an zu gehen.
Ich danke jeden im voraus der mich dabei unterstützen will!
PS: Ich habe die EGV -VA eben erst gelesen und mich hat es aus den Socken gehauen.....also waren meine Befürchtungen nicht unbegründet........
PS2: Die Anhänge 3+4 wollen nicht hoch geladen werden....ich versuchs weiter.
Gruß
nun ist es wieder soweit gewesen, ich hatte einen neuen Termin nach fast 2 Jahren Ruhe und gleichzeitig auch eine Neue SB .
Diese SB hat es faustdick hinter den Ohren, die mit allen Mitteln spielen wird so wie es aussieht.
Das Gespräch war sehr erschreckend stellen weise, aber ich konnte mich behaupten.
Die wollte tatsächlich alles neu aufrollen was man so die letzten Jahre ohnehin schon mehrfach beantwortet hat und durchlebt hat.(Auch Stellungnahmen die Schriftlich anerkannt wurden........alles abgewehrt:dazu äussere ich mich nicht)
Das hat mich zwar etwas genervt aber ich habe es geduldig über mich ergehen lassen.
Als es dann um die EGV ging war das in drei Schritten(die Reaktionen der SB erspare ich mir...):
-SB : Sie haben bisher keine EGV unterschrieben, richtig?
-Ich:Ja das stimmt. Schliesslich hat mir das Gericht diesbezüglich immer recht gegeben.....
-SB : Ich möchte das Sie 5 Bewerbungen schreiben im Monat...
-Ich: Ich möchte mich nicht auf eine feste Zahl beschränken da man nie im voraus wissen kann ob tatsächlich jeden Monat auch 5 Bewerbungen zustande kommen werden, ich kann nicht hellsehen.
-SB : Gut, dann werde ich einen VA erlassen, Sie wissen ja wie das geht.....
-Ich: ja, das weiss ich.
Mir wurde hier also keine EGV angeboten sondern hier wurde lediglich oberflächlich und nebenbei was besprochen mehr nicht.
Interessant ist bei dieser SB das Sie Null aber wirklich Null Gesetzliche Bestimmungen als Argument vorgebracht hat.
Sie will das ich Bewerbungsvorschläge die vom JC kommen per fax oder e-Mail bestätige, wenn ich mich beworben habe.
Als ich Sie dazu fragte : Bin ich denn dazu vepflichtet das zu tun?
Ihre Antwort: „Ja, das möchte ich so haben....Sie haben ja 14 Tage Zeit dazu, das ist doch viel Zeit nicht wahr?“ …......(ich habe das kommentarlos im Raum stehen lassen...)
Ich bitte euch wirklich vom Herzen, das Ihr mir bei der Sache noch mal helft um diese EGV -VA abzuwehren.
Da ich auch Gesundheitlich angeschlagen bin und ich mich mit so etwas schon lange nicht mehr beschäftigt habe, bin ich auf jede Hilfe angewiesen..
Diese Angelegenheit schiebe ich jetzt schon seit ein Paar Tagen vor mir her und sobald ich an den Brief denke schießt mein Blutdruck auf 160/110 hoch … das möchte ich so schnell wie möglich jetzt angehen um das zu beenden.( das ist absolut ungesund dieser Zustand.)
Es nützt alles nichts, jetzt heist es diese Sache an zu gehen.
Ich danke jeden im voraus der mich dabei unterstützen will!
PS: Ich habe die EGV -VA eben erst gelesen und mich hat es aus den Socken gehauen.....also waren meine Befürchtungen nicht unbegründet........
PS2: Die Anhänge 3+4 wollen nicht hoch geladen werden....ich versuchs weiter.
Gruß