Spiegelsaal
Elo-User*in
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Gestern war es mal wieder soweit und man wollte mir eine EGV vorlegen, als ich allerdings den Punkt zur Integration in Arbeit sah, konnte ich natürlich nicht unterschreiben, weil der SB mich wohl nach Lust und Laune zu sanktionieren versucht, wenn ihm die Anzahl nicht genügt oder dazwischen liegt?! Der Rest der EGV ist ok, daher nur ein Teilstück. Soweit ich weiß, muss es sich um eine konkrete Anzahl an Bewerbungen handeln, oder?