Also der 1.
VA ist schon mal OK (der mit dem Rentenversicherungsträger).
Wenn das mit dem Rentenversicherungsträger so machbar ist wie die das fordern (Vorlage eines Nachweises eines Rehaverfahrens beim Rentenversicherungsträger bis zum 30.9. und einen Bericht, wie weit du mit dem Schwerbehindertenausweis gekommen bist) brauchst du da nicht einmal einen
Widerspruch einzulegen, weil es dich nicht schädigt.
Ich erkläre dir mal, was du machen musst bzw. was jetzt geschehen wird:
1) Man nimmt dein Profil in
www.arbeitsagentur auf. Bitte deine
SB doch darum, sie möchte es "anonym" aufnehmen. D.h. ohne Name und Tel.Nr (oder mail). Nur unter Chiffre. Das wird sie ohne weiteres machen.
2) Du musst monatlich mind. 1 Bewerbung schreiben. Pro jahr bekommst du dafür bis 100 Euros erstattet. Musst dir alle Belege aufbewahren (Kopie der Korrespondenz, Kosten für Kopien, Porto, Fotos, etc.). Auch die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche übernehmen die, wenn du vorher den Antrag stellst.
3) Und dann musst du die gewünschten Unterlagen (Rentenversicherung, Schwerbehinterten-Stand) bis zum 30.9. einhalten. Wenn das bis dahin nicht machbar ist, dann müsstest du das der
SB vorher schriftlich mitteilen. Die sanktioniert dich sonst, denn das ist eine
EGV -Pflicht.
Ich meine mal, diesen kleinen Pflichten kannst du mit links nachkommen. Denen braucht man nicht zu widersprechen.
Der
VA hat gegenüber der
EGV den Vorteil dass du bei nicht Nachkommen der Pflichten nicht sanktioniert werden kannst. D.h. bei Nicht-Nachkommen der Pflichten werden die dich schon sanktionieren. Du kannst das aber dann erfolgreich einklagen und erhälst das Geld im Eilverfahren wieder zurück.
Den 2.
VA muss ich mir noch anschauen.