EGV nicht Unterschrieben und mitbekommen als Verwaltungsakt

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ExitUser

Gast
Hallo alle Zusammen, erstmal die Vorgeschichte..

Ich entdeckte im Februar eine Wohnung in der Stadt Brandenburg und ging daraufhin zum Jobcenter in dem Ort wo meine Mutter mit mir lebte, da sagte man uns das dieses Jobcenter keine Überprüfung des Bedarfs einer Wohnung für unter 25 Jährige durchführe weil zum einen keine Umzugskosten gestellt und zum anderen das Jobcenter die überprüfung durchführen müsse was für mich zuständig wäre wenn ich die Wohnung bekomme.

wir fuhren den nächsten Tag nach Brandenburg da sagte man uns dann das Jobcenter des Ortes wo die Elterliche Wohnung ist müsse eine Überprüfung auf Wohnraum unter 25 durchführen, nach einigem hin und her gefahre diskutierten der Teamleiter von dem Ort meiner Mutter und der Teamleiter von Brandenburg wer denn nun die Überprüfung durchführe, im Endeffekt hat Brandenburg die Überprüfung durchgeführt und mit der Begründung das sie nicht zuständig für eine Überprüfung wären abgelehnt...

nun ist es so das meine Oma entschied die Miete für die Wohnung zu übernehmen in der Ich jetzt lebe.

Vorgeschichte beendet.

Ich stellte vor circa 3 Wochen meinen Hartz 4 Antrag und nun hatte ich heute einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin
(Erstgespräch)


Sie redete mit mir und fragte mich über meinen Gesundheitszustand aus dazu kam noch mein Psychologisches Gutachten was sie sich durchlass und mich nochmal zum Medizinischen Dienst schicken möchteabgesehen davon ist es nun so das sie mir eine EGV unter die Augen hielt und meinte ich müsse das Unterschreiben weil sie sonst nicht weiß ob ich mich wirklich an das halte was abgesprochen wurde.

Ich sagte ihr dann das dies im Grunde ein Vertrag ist und ich Verträge überprüfe bevor ich sie unterschreibe, sie sagte mir daraufhin das dies kein Vertrag wäre sondern lediglich ein Schreiben wo nur bestätigt wird das ich mit dem was abgesprochen wurde einverstanden bin, ich sagte ihr daraufhin sie könne es nennen wie sie will (Gesprächsprotokoll ,Gesprächsbestätigung usw.) es ist und bleibt ein Vertrag.

und ich werde ihn Überprüfen, den ersten Fehler habe ich schon entdeckt, hätte ich das Unterschrieben wäre diese EGV bis 2022 gültig gewesen, nun habe ich die EGV als Verwaltungsakt mitbekommen, was sollte ich jetzt tun? ich habe die EGV meinem Anwalt gefaxt, war das Richtig?

was sollte ich abgesehen davon noch tun damit die Zwangsinhalte dieses Verwaltungsaktes wirkungslos werden?

und meine zweite Frage das Amt hat im Februar einem Mietkosten übernahme abgelehnt, und dennoch wollen sie von mir das ich im Hartz 4 Antrag KDU ausfülle auch meinen Mietvertrag wollen sie sehen.

was sollte ich jetzt tun ?
 
E

ExitUser

Gast
EGV VA bitte mal hier hineinlegen, schwärzen nicht vergessen.
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Gültigkeit der EGV VA

Gültig von 16.04.2018
Gültig bis 13.07.2022

Zur KDU bitte neues Thema aufmachen.


Ach so, Herzlich Willkommen.


Hier einmal der EGV VA ich schreib das hier rein, hab noch keinen Scanner..

Einleitung

Eine Eingliederungsvereinbarung zwischen ihnen und dem oben bezeichneten Jobcenter über die zu ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen.

Aus folgendem Grund wird ein Verwaltungsakt erlassen:
Der Erlass eines ersetzenden Verwaltungsaktes ist erforderlich, da sich die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person sich nach Gesprächen weigert, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.

Um ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach §15 Abs.1 SGB2 als Verwaltungsakt in Form dieses Bescheides erlassen (§15 Abs. 3S. 3 SGB2 )

Die nachstehenden Festlegungen gelten für die oben angegebene Zeitspanne, soweit zwischenzeitlich nichts anderes geregelt wird.

Entfällt ihre Hilfebedürftigkeit und wurde keine Gültigkeit des ersetzenden Verwaltungsaktes festgelegt, die über das Ende der Hilfebedürftigkeit hinaus geht (vgl. Festlegung im Abschnitt Wegfall der Hilfebedürftigkeit), sind weder Sie, noch das Jobcenter an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden, ohne dass es einer gesonderten Aufhebung der Eingliederungsvereinbarung bedarf.

2. Gültigkeit

Nach § 32 Abs. 2 SGB X kann dieser Verwaltungsakt mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Hiervon wurde Gebrauch gemacht um die Gültigkeit zu konkretisieren. Dies erfolgte unter Berücksichtigung Ihrer Interessen, damit von vornherein geregelt ist, wie lange Sie und das Jobcenter an alle hier genannten Rechte und Pflichten gebunden sind.

Dieser Verwaltungsakt ist gültig bis zum Tag vor Vollendung Ihres 25 Lebensjahres, da sich die Rechtsfolgen im Falle einer Pflichtverletzung mit Vollendung des 25.Lebensjahres ändern.

3.Ziele

Feststellung der gesundheitlichen Belastbarkeit/Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB2

4.Unterstützung durch das Jobcenter

Zur Unterstützung ihrer Integrationsbemühungen in Beschäftigung schaltet das Jobcenter/ stellt das Jobcenter den Kontakt her zu :Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit

5.Zur Integration in Arbeit

Sie nehmen den Termin beim Ärztlichen Dienst wahr. Eine entsprechende Einladung können sie gesondert erwarten.

6. Fortschreibung des ersetzenden Verwaltungsaktes

Die Inhalte dieses Bescheides werden regelmäßig, spätestens jedoch nach ablauf von 6 Monaten, überprüft und im gegebenen Falle mit neuem ersetzenden Verwaltungsakt fortgeschrieben.

Dies erfolgt insbesondere, wenn eine wesentliche Änderung in ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen, Leistungen des Jobcenters und ihrer Pflicht erforderlich macht, Das gleiche gilt, wenn das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen erreicht bzw. beschleunigt werden kann.

7 Aufhebung des ersetzenden Verwaltungsaktes

Erklären sie sich innerhalb der Geltungsdauer des Verwaltungsaktes doch zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bereit, so wird der Verwaltungsakt für die Zukunft aufgehoben und eine Eingliederungsvereinbarung mit ihnen abgeschlossen.

8 Rechtsfolgenbelehrung zu den Bemühungen des Kunden zur Integration in Arbeit

Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen Eingliederungsbemühungen durch die im Brief genannte Stelle in einem Bescheid festgelegt werden- § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB2

die §§ 31 bis 31b SGB2 sehen bei Verstößen gegen die in diesem Bescheid festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor. Das Arbeitslosengeld 2 kan danach- auch mehrfach nacheinander- gemindert werden oder vollständig entfallen.

Verstoßen sie erstmals gegen die festgelegten Eingliederungsbemühungen ( siehe Nr. 5. Zur Integration in Arbeit), wird das ihnen zustehende Arbeitslosengeld 2 auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung (§22 SGB2 ) beschränkt. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden dann in der Regel an ihren Vermieter oder einen sonstigen Empfangsberechtigten gezahlt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei weiteren Verstößen gegen die festgelegten Eingliederungsbemühungen ihr Arbeitslosengeld 2 vollständig entfällt.

Die Minderung dauert 3 Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Sanktionsbescheides Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)

Ein wiederholter Pflichtverstoß liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraums länger als ein jahr zurückliegt.

Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor wenn sie für ihr Verhalten einen wichtigen Grund darlegen und nachweisen. Folglich tritt keine Leistungsminderung ein. Ein nach ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher anerkannt werden kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung.

Wichtige Hinweise

Hier geht es nur um das Thema Sanktionen..

Rechtsbehelf liegt bei..
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Vorher oder gleichzeitig Widerspruch beim JC einlegen.
Ist angehangen.
Die aW dann zum Sozialgericht.
Ebenfalls angehangen.

Beides mit deinen Daten ausfüllen/ergänzen/ändern.
 

Anhänge

  • Vorschlag Widerspruch17.04.doc
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  • Vorschlag aufsch.Wirkung17.04.doc
    83,5 KB · Aufrufe: 222
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