EGV nicht unterschrieben, Termin nicht wahrgenommen, da krank nun noch Einladung zur Bewerberrunde?

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Wallie

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Hallo,

derzeit habe ich wieder mit dem Jobcenter meiner Stadt zu kämpfen. Es fängt damit an, dass ich bei einem Termin mit meinem SB eine neue EGV unterschreiben sollte. Da der SB wusste, dass ich dies nicht ohne weiteres tun werde, gab er mir 14 Tage Bedenkzeit. Nach den 14 Tagen sollte ich dann die EGV bei einem weiteren Termin unterschreiben. Dieser Termin kam nicht zustande, da ich zu dem Zeitraum Krank geschrieben war. Das Attest habe ich eingereicht und dennoch kam dann das Anhörungsschreiben zwecks Sanktion reingeflattert. Die Frist für meine Antwort ist bis zum 25.09.17 angesetzt. Morgen werde ich das Antwortschreiben abgeben.

So, nun habe ich auch eine Folgeeinladung erhalten, dessen Termin auch morgen stattfinden soll. In der Folgeeinladung wird mir auch nochmal die Sanktion angedroht, weil ich den vorherigen Termin nicht wahrgenommen habe. Man will wohl in der Folgeeinladung nochmal den Sachverhalt besprechen, obwohl ich ja bereits ein Anhörungsschreiben erhalten habe, wo ich mich äußern soll. Zudem haben wir das Problem, dass meine Freundin, die auch gleichzeitig mein Beistand ist jetzt auch noch einen Termin für morgen für die gleiche Uhrzeit erhalten hat. Da frage ich mich natürlich, wie ich nun am besten vorgehen kann, da ich derzeit keinen anderen Beistand bekommen kann.

Des Weiteren haben meine Freundin und ich ein Einladungsschreiben für eine Bewerberrunde bekommen und auch ein dazugehöriges Vermittlungsschreiben.
Ich würde euch bitten, da ein mal drüber zu schauen und zu gucken, ob dies Rechtens ist.

Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe. Es ist viel los im Moment. Ich bedanke mich des Weiteren für eure Hilfe .

Im Anhang befinden sich die dazugehörigen Dateien.

Grüße
Wallie
 

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Seepferdchen 2010

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Hallo @Wallie

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift, habe das heute in deinem Beitrag ergänzt!
Eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein.

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!"Probleme mit dem JC " sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Du kannst bis zu 110 Zeichen in der Überschrift schreiben.


schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-ant...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.
 

Sonne11

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Halli Hallo!
Die Anhörung geht automatisch raus. Nicht wundern. Wenn AU eingereicht, auf diese schriftlich hinweisen. Mündlich würde ich so etwas wichtiges nicht tun.

Die Folgeeinladung nur mit der Begründung einer Anhörung wäre fehlerhaft, wenn nicht die Passage mit der "beruflichen Situation" wäre. Also ist es so noch akzeptabel.

Lasse Dich nicht zwingen eine EGV zu unterschreiben, wenn Du dies nicht tun möchtest. Auch wenn Du nicht verhandeln willst und nichts ändern (kenne Dein EGV -Angebot nicht) ist eine unterschriebene EGV immer nachteiliger als eine auferlegte.

Du hast also am 25. zwei Termine, erst will Dich der Arbeitgeber bearbeiten, dann SB ? Wenn zwei Fahrten dafür anfallen, dann bitte auch 2x Fahrkosten oder Tagesticket beantragen. Lasse keine Dritten mithören, also SB des JC ! Wenn mehrere Personen anwesend sind, fragen wer diese sind! SB wird immer einen Stick als Zuhörer aus allem drehen wollen! Vertraulichkeit und Datenschutz, fertig! Keine SB Mithörer!

An SB musst Du keine Bewerbungsunterlagen übergeben. Auf Stellen bewirbt man sich direkt und schriftlich, besonders wenn es um VV geht!!! Es soll um Die "berufliche Situation" gehen, Unterlagen musst Du also nicht übergeben, die gehen direkt an den AG wenn es einen richtigen VV gibt!

Hat der "Vermittlungsvorschlag" (der keiner ist, außer Du hast nicht alle Seiten eingescannt und es liegt einer bei) eine Rechtsfolgenbelehrung "RFB " ? Hast Du Dich vorsorglich darauf schriftlich beworben? (ohne Mail und Tel. anzugeben?) Denn was ist wenn Du nicht zum Termin kannst? (nur wenn VV eine RFB hat)

Haben alle Einladungen eine RFB ???

Zur Info:
Man behauptet in den Schreiben, dass etwas abgesprochen wurde und es einen Vermittlungsvorschlag gibt, damit man später irgendwie Rechtsfolgen ableiten kann! Sei also vorbereitet, dass AG und JC es nur auf Opfer absehen, die irgendetwas unbestimmtes (siehe "Vermittlungsvorschlag") zustimmen, oder ablehnen und dafür sanktioniert werden.

Du weißt wie ein richtiger Vermittlungsvorschlag "VV " aussieht? Mit Lohn, Tätigkeit, Arbeitszeit u.s.w.?? Ist einer dabei? :cheer2:

Bei Call-Centern immer nur alles schriftlich, da nachweisbar! Das sind verfilzte Ratten wie ZAF mit den Jobcentern!

Also: Termin kann nur eine Infoveranstaltung sein, kein Vorstellungsgespräch mit Androhung von Sanktionen und schon gar nicht nach § 309!! Auf einen VV bewirbt man sich möglichst schriftlich.
 

Wallie

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Ja, ich habe am 25. 2 Termine. Morgens bin ich beim SB wegen der Folgeeinladung und danach findet die Bewerberbörse statt. Das Problem: Meine Freundin hat zur selben Zeit einen Termin bei einem anderen SB . Diese wurde mit Absicht gemacht, weil wir uns gegenseitig als Beistand vertreten.

Hat der "Vermittlungsvorschlag" (der keiner ist, außer Du hast nicht alle Seiten eingescannt und es liegt einer bei) eine Rechtsfolgenbelehrung "RFB " ? Hast Du Dich vorsorglich darauf schriftlich beworben? (ohne Mail und Tel. anzugeben?) Denn was ist wenn Du nicht zum Termin kannst? (nur wenn VV eine RFB hat)

Es liegt ein VV mit RFB bei. Ja, darauf habe ich mich schriftlich beworben.

Haben alle Einladungen eine RFB ???

Ja.

Also: Termin kann nur eine Infoveranstaltung sein, kein Vorstellungsgespräch mit Androhung von Sanktionen und schon gar nicht nach § 309!! Auf einen VV bewirbt man sich möglichst schriftlich.

Muss der Termin dennoch wahrgenommen werden?
 

Sonne11

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Das Problem: Meine Freundin hat zur selben Zeit einen Termin bei einem anderen SB . Diese wurde mit Absicht gemacht, weil wir uns gegenseitig als Beistand vertreten.
Das ist jetzt nur ein Hinweis von mir: Wenn Du starke Nerven hast und Dir sonst keine Probleme hast, Deine Rechte wahrzunehmen, dann kann ein Termin mit Beistand wahrgenommen werden und der Zweite einfach am gleichen Tag und gleich danach auch mit Beistand. Ein Termin gilt als erfüllt, wenn dieser am gleichen Tag wahrgenommen wird und den Meldezweck erfüllt! Dies würde hier "berufliche Situation" sein. :idea::bigsmile: Man darf sich nur nicht abwimmeln lassen und auf sein Recht bestehen, wenn SB sich weigert, dann eben schriftlich geben lassen, dass SB oder eine Vertretung sich geweigert haben, den Termin zu ermöglichen.

Ja, der Termin muss wahrgenommen werden. Es ist eine Einladung nach § 309 und eine nach § 309 zu einer Infoveranstaltung. Dich zwingen mit jemanden zu reden, kann man Dich nicht, da Du nur verpflichtet bist, mit Personen der Behörde zu sprechen (Meldezweck erfüllen).

Einer von euch muss eben nur den Mut aufbringen und den eigenen Termin verspätet wahrnehmen! Das wäre meine Idee! Ob man euch dann lange warten lässt oder raus schmeißt, weiß ich nicht, denn SB sind.....ach, ich lasse die Beleidigungen, die haben eh im Leben verka**t! :peace::first:

Ist nur meine Meinung!
 

Wallie

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Sonne11

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An dieser musste ich nicht teilnehmen, weil "Bewerberrunde der Firma xxx"kein gesetzlicher Meldezweck ist. Jetzt bin ich etwas verwirrt.
Du wurdest sanktioniert? Und was ist daraus geworden?

Also hier meine Meinung zum Unterschied: Für den Termin mit der Infoveranstaltung gibt es einen VV . Es geht meiner Meinung nach um eine vakante, konkrete Stelle! Das ist für mich der Unterschied. Du erkennst auch die Panik des SB . weil dieser ständig schreibt, dass es mit Dir abgesprochen wurde. Dir wurde also angeblich erklärt, dass es eine Stelle gibt, Du Dich dann informieren sollst und schließlich bewerben. Du musst den Termin eben als Infoveranstaltung sehen, deshalb wiederhole ich das ständig. Also kein Zwang etwas mit Dritten abzusprechen, keine SB Zuhörer. Du kannst auf die erfolgte, schriftliche Bewerbung verweisen und einfach nur Fragen stellen.

Du kannst natürlich so vorgehen, wie vorher!?!?
 

Wallie

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Hallo,

folgendes lief heute ab.

Wir sind zu dem Termin meiner Freundin um 11 Uhr erschienen und haben dem SB gesagt, dass wir uns gegenseitig als Beistand vertreten wollen und deshalb nicht 2 Termine zur selben Uhrzeit wahrnehmen können. Daraufhin hat der SB mit meinem SB geredet. So kam es zustande, dass wir den Termin direkt mit den beiden SB hatten und danach gehen konnten.

Beim Termin selbst wurde meiner Freundin eine neue EGV vorgelegt. Sie durfte diese mitnehmen und hat 14 Tage Bedenkzeit bekommen. Mein SB wollte, dass ich die EGV , welche ich schon vor längerer Zeit erhalten habe unterschreibe. Ich habe dem SB mitgeteilt, dass ich die EGV nicht unterschreiben möchte. Der SB wollte mir keinen EGV VA ausstellen und hat gesagt, dass ich dann jetzt auch nochmal 14 Tage Zeit bekomme. Meine Freundin und ich haben also in 14 Tagen wieder einen Termin zu zweit, da wir uns ja wie gesagt als Beistand vertreten. Es werden dann aber auch wieder beide SB anwesend sein. Dort sollen wir dann die EGV 's unterschreiben.

Zum Anhörungsschreiben: Mein SB hat mir heute mitgeteilt, dass ich keine Sanktion erhalte, da er das Attest ja doch bekommen hat. Ich habe dennoch ein Antwortschreiben eingereicht (Natürlich mit Stempel).

Zu der Bewerberrunde sind wir nicht erschienen. Ich denke, dass wir in den nächsten Tagen die dazugehörigen Anhörungsschreiben erhalten. Diese werde ich dann hier reinstellen.

Grüße
 

Wallie

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Hallo,

da wir ja bei der Bewerberbörse nicht anwesend waren, kam nun das Anhörungsschreiben rein.
Ich bitte euch dies einmal auf Richtigkeit zu prüfen.

Ansonsten werde ich so vorgehen wie beim letzten mal.
 

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