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Hallo zusammen,
in dem Fall ist es etwas spezieller und ich bräuchte etwas Hilfe .
Es geht um einen Freund, dieser war von 02/2016 bis 07/2017 als Filialleiter tätig. Im APril 2017 trat er jedoch bereits seine Elternzeit an. Der Vertrag lief dann Juli 2017 aus.
Nun ist die Elternzeit rum und prompt stand die Agentur für Arbeit (noch im ALG I Bezug) auf der Matte.
Man rückte ihm eine EGV raus (die er nicht Unterschrieb) und die Zuweisung in eine Maßnahme. Diese Zuweisung hat er leider unterschrieben (Verpflichtung an der Teilnahme). Morgen soll er zum MT und dort Formulare unterschreiben. Hiervon habe ich ihm bereits abgeraten.
Der Zuweisungsgrund ist auch nicht ersichtlich und diese Maßnahme ist heir allgemein Bekannt für Leute aus der unteren Bildungsschicht, die schwer vermittlerbar sind. Er war schließlich einige Jahre (auch davor schon) als Filialleiter tätig und soll nun lernen wie er Bewerbungen schreibt.
Ich bräuchte hier etwas Hlife, wie man da strageisch gegen vorgeht.
Anbei die EGV und die Zuweisung
in dem Fall ist es etwas spezieller und ich bräuchte etwas Hilfe .
Es geht um einen Freund, dieser war von 02/2016 bis 07/2017 als Filialleiter tätig. Im APril 2017 trat er jedoch bereits seine Elternzeit an. Der Vertrag lief dann Juli 2017 aus.
Nun ist die Elternzeit rum und prompt stand die Agentur für Arbeit (noch im ALG I Bezug) auf der Matte.
Man rückte ihm eine EGV raus (die er nicht Unterschrieb) und die Zuweisung in eine Maßnahme. Diese Zuweisung hat er leider unterschrieben (Verpflichtung an der Teilnahme). Morgen soll er zum MT und dort Formulare unterschreiben. Hiervon habe ich ihm bereits abgeraten.
Der Zuweisungsgrund ist auch nicht ersichtlich und diese Maßnahme ist heir allgemein Bekannt für Leute aus der unteren Bildungsschicht, die schwer vermittlerbar sind. Er war schließlich einige Jahre (auch davor schon) als Filialleiter tätig und soll nun lernen wie er Bewerbungen schreibt.
Ich bräuchte hier etwas Hlife, wie man da strageisch gegen vorgeht.
Anbei die EGV und die Zuweisung