Hallo,
ich bin selbstständig in Existenzaufbau und werde daher aufgestockt.
Als ich die EGV nicht sofort unterzeichnen wollte, sondern lieber paar Tage später,
wenn ich es in Ruhe gelesen und verstanden gegebenenfalls überprüft habe, nachreichen wollte,
kippte schlagartig die Stimmung. Weil ich mich nicht bedrängen ließ, wurde sofort ein Verwaltungsakt draus,
der nun auch mit nur einseitiger Unterschrift gültig ist.
Mehrfach habe ich es versucht klarzustellen, doch keine Chance.
Ich bekam die EGV (nach VA) und wurde gedrängt die EGV (ohne VA) wieder herauszugeben.
Nun frage ich mich, ob es ein Fehler war und natürlich auch was ich tun soll.
Ich danke im Voraus.
ich bin selbstständig in Existenzaufbau und werde daher aufgestockt.
Als ich die EGV nicht sofort unterzeichnen wollte, sondern lieber paar Tage später,
wenn ich es in Ruhe gelesen und verstanden gegebenenfalls überprüft habe, nachreichen wollte,
kippte schlagartig die Stimmung. Weil ich mich nicht bedrängen ließ, wurde sofort ein Verwaltungsakt draus,
der nun auch mit nur einseitiger Unterschrift gültig ist.
Mehrfach habe ich es versucht klarzustellen, doch keine Chance.
Ich bekam die EGV (nach VA) und wurde gedrängt die EGV (ohne VA) wieder herauszugeben.
Nun frage ich mich, ob es ein Fehler war und natürlich auch was ich tun soll.
- Ist es üblich, bei nicht sofort unterzeichnen wollen, gleich Druck und Verwaltungsakt draus machen?
- Ist es üblich die EGV (ohne VA) unbedingt zurückhaben zu verlangen?
- Ist es üblich für Selbstständige (die in Existenzaufbau sind), dass die EGV Bewerbungen, Minijobs oder Mindesteinnahmegrenze beinhaltet?
- Was kann und soll ich jetzt tun? Es ruhen lassen oder einen Widerspruch einlegen? Wie genau und mit welcher Begründung? (Nur schreiben, dass ich mich nicht verweigert habe, lediglich paar Tage Zeit zur Einsicht gebeten habe? Und, gibt es noch weitere Widerspruchsgründe?)
Ich danke im Voraus.