Hallo SoLaLa,
eine Frage dazu, vl. auch relevant in diesem Fall.
Nein, ist nicht relevant in diesem Fall, weil es keine gültige EGV gibt ohne Unterschrift
BEIDER Vertragspartner ... da ist auch die (eventuelle) Gültigkeit uninteressant.
Wenn in einer Eingliederungsvereinbarung -EGV- kein konkretes Ablaufdatum angegeben worden ist, ist das Rechtswirksam? z.B.
gültig vom: 01.01.2018
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gültig bis : auf weiteres
Wenn du das so unterschrieben hast, dann ist das auch für
BEIDE Seiten verbindlich gültig, eine solche EGV kann
NUR durch Kündigung oder mit einer neuen (gemeinsam vereinbarten / unterschriebenen)
EGV enden ...
Bitte mach dazu ein eigenes Thema auf, wenn du noch weitere Fragen dazu hast ...
Danke für dein Verständnis !
MfG Doppeloma