derdatedoktor
Elo-User*in
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- 13 März 2017
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Hallo zusammen,
Mein EGV lautet wie folgt, meine Frage findet ihr unten:
Ziele
Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als CNC-Dreher/in am lokalen
Arbeitsmarkt (im Tagespendelbereich)
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
Ausstellung eines Bildungsgutscheins für CNC. Damit sind alle notwendigen Qualifizierungsbedarfe
gedeckt.
somit Finanzierung einer Bildungsmaßnahme (Maßnahmekosten, Fahrkosten, ggf.
Kinderbetreuungskosten)
später dann Betreuung durch Absolventenmanagement.
Aktivitäten von Herrn Mustermann
Umgehende Suche eines Bildungsträgers, um Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin regelmäßige Nutzung von Zeitung + Internet zur Stellensuche.
Bemühung um erfolgreiche Teilnahme -
vor, während und nach der Maßnahme: Fortsetzung der eigenen Bemühungen um eine neue
Arbeitsstelle
EGV enthält keine Rechtsfolgenbelehrung, habe die EGV nicht unterschrieben, lediglich ist diese in meinem Dokumentr Ordner auf meinem Account der Jobbörse hinterlegt.
Ich habe lediglich diesen Bildungsgutschein unterschrieben
Folgende Fragen:
1. Ich habe zum 1.6.17 eine unbefristete Arbeitsstelle, die "Maßnahme" läuft bis zum 26.5, ich würde diese jedoch sifort abbrechen wollen, habe ich Sanktionen zu befürchten?
2. Laut Maßnahmevertrag den ich mit dem Maßnahmeträger abgeschlossen habe, wird die Maßnahme ab einer Fehlquote von 25% beendet.
Wenn ich diese durch Krakheit erreiche, habe ich dann Sanktionen zu befürchten?
Danke
Mein EGV lautet wie folgt, meine Frage findet ihr unten:
Ziele
Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als CNC-Dreher/in am lokalen
Arbeitsmarkt (im Tagespendelbereich)
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
Ausstellung eines Bildungsgutscheins für CNC. Damit sind alle notwendigen Qualifizierungsbedarfe
gedeckt.
somit Finanzierung einer Bildungsmaßnahme (Maßnahmekosten, Fahrkosten, ggf.
Kinderbetreuungskosten)
später dann Betreuung durch Absolventenmanagement.
Aktivitäten von Herrn Mustermann
Umgehende Suche eines Bildungsträgers, um Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin regelmäßige Nutzung von Zeitung + Internet zur Stellensuche.
Bemühung um erfolgreiche Teilnahme -
vor, während und nach der Maßnahme: Fortsetzung der eigenen Bemühungen um eine neue
Arbeitsstelle
EGV enthält keine Rechtsfolgenbelehrung, habe die EGV nicht unterschrieben, lediglich ist diese in meinem Dokumentr Ordner auf meinem Account der Jobbörse hinterlegt.
Ich habe lediglich diesen Bildungsgutschein unterschrieben
Folgende Fragen:
1. Ich habe zum 1.6.17 eine unbefristete Arbeitsstelle, die "Maßnahme" läuft bis zum 26.5, ich würde diese jedoch sifort abbrechen wollen, habe ich Sanktionen zu befürchten?
2. Laut Maßnahmevertrag den ich mit dem Maßnahmeträger abgeschlossen habe, wird die Maßnahme ab einer Fehlquote von 25% beendet.
Wenn ich diese durch Krakheit erreiche, habe ich dann Sanktionen zu befürchten?
Danke