Hallo zusammen,
ich habe vorgestern eine EGV mit Zuweisung eines Ein-Euro-Jobs vorgelegt bekommen. Habe die EGV zwecks Prüfung mitgenommen und mündlich vereinbart, sie bis spätestens 23.03.09 unterschrieben wieder einzureichen.
Gleichzeitig bekam ich die Einladung zur Teilnahme an dieser Maßnahme. Den Erhalt der Einladung musste ich unterschreiben.
Der Ein-Euro-Job soll am 16.06.09 beginnen.
Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein Witz. Es heißt nur "Tätigkeit: Bürobereich oder Sozialer Bereich". Das könnte ja praktisch alles sein..
Außerdem irritiert mich die lange Gültigkeitsdauer der EGV bis 15.03.2010! Die EGV 's sollen doch nur 6 Monate gültig sein, oder gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen?
So, jetzt ist meine Frage, wie ich mich am besten dagegen wehren kann.
Gegenvorschlag einreichen oder die Unterschrift verweigern und die EGV per VA abwarten?
Und wie sollte ein Gegenvorschlag aussehen? Der Ein-Euro-Job ist der einzige Punkt in der EGV . Wenn ich diese Maßnahme streiche, dann wird die ganze EGV ja quasi gegenstandslos!?
Und die Zuweisung habe ich dann trotzdem am Hals, unabhängig von der EGV . Wie ist das alles zu handhaben?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Ideen
ich habe vorgestern eine EGV mit Zuweisung eines Ein-Euro-Jobs vorgelegt bekommen. Habe die EGV zwecks Prüfung mitgenommen und mündlich vereinbart, sie bis spätestens 23.03.09 unterschrieben wieder einzureichen.
Gleichzeitig bekam ich die Einladung zur Teilnahme an dieser Maßnahme. Den Erhalt der Einladung musste ich unterschreiben.
Der Ein-Euro-Job soll am 16.06.09 beginnen.
Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein Witz. Es heißt nur "Tätigkeit: Bürobereich oder Sozialer Bereich". Das könnte ja praktisch alles sein..
Außerdem irritiert mich die lange Gültigkeitsdauer der EGV bis 15.03.2010! Die EGV 's sollen doch nur 6 Monate gültig sein, oder gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen?
So, jetzt ist meine Frage, wie ich mich am besten dagegen wehren kann.
Gegenvorschlag einreichen oder die Unterschrift verweigern und die EGV per VA abwarten?
Und wie sollte ein Gegenvorschlag aussehen? Der Ein-Euro-Job ist der einzige Punkt in der EGV . Wenn ich diese Maßnahme streiche, dann wird die ganze EGV ja quasi gegenstandslos!?
Und die Zuweisung habe ich dann trotzdem am Hals, unabhängig von der EGV . Wie ist das alles zu handhaben?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Ideen