Stauer
Priv. Nutzer*in
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Ich unterschreibe nie mehr eine EGV ohne folgenden Zusatz: ohne Anerkennung von Rechtswidrigkeiten. Die Unterschrift muß unter dem Zusatz stehen, damit nicht unterstellt werden kann, ich sei mit der EGV wie sie ist einverstanden. Zeitkind brachte mich mit dem Hinweis, dass das zum ad. absurdum führt dazu eine Überlegung anzustellen. Mit dem Zusatz wollte ich zum Ausdruck bringen, dass ich keine Rechtswidrigkeiten billige. Vieleicht sollte ich meine Strategie ändern und lieber alles durchstreichen, womit ich nicht einverstanden bin. Wie denkt Ihr darüber?