EGV mit Vorschrift als was man sich bewirbt

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arwen2802

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Mein Lebensgefährte bekam eine EGV zugeschickt in der steht das er
" 10 Bewerbungen als Bauhelfer " machen muss ...
Ist das rechtens das die einem vorschreiben als was man sich bewirbt?
Er ist Informatiker ...
Lg
 
Wir müssen uns zwar auf jede zumutbare Tätigkeit bewerben, aber wir "dürfen" uns auch in unserem erlernten Beruf `ne Stelle suchen.
10 Bewerbungen??? In welchem Zeitraum, was ist mit den Bewerbungskosten??
 
Hi,

gute Frage. Also sofern keine gesundheitliche Einschränkungen vorligen muss er prinzipiell jede zumutbare Arbeit annehmen. Warum der SB so auf Bauhelfer pocht verstehe ich nicht.

Ich gehe davon aus, dass er die EGV unterschrieben hat. Wenn ja ist das schlecht, weil man sonst noch hätte versuchen können einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Eine EGV ist nämlich kein Diktat der Jobcenter an den HE sondern soll ausgehandelt werden.

Erste Tips siehe hier:
YouTube - Ein Video für Hartz4 Empfänger

Wirst aber sicherlich noch weitere und kompetentere Antworten auf dein Anliegen hier erhalten.

Gruss

Paolo
 
Künftig müssen wir uns noch als Ärzte bewerben !!! :icon_twisted:

So etwas darf nicht in einer EGV vorgeschrieben werden, weil, wie schon geschrieben, jeder verpflichtet ist, sich auf alle zumutbaren Tätigkeiten zu bewerben.
Das ist eigenständig im SGB II geregelt und gehört nicht in eine EGV !
Das bedeutet aber auch, nicht nur im erlernten Beruf !

Welche Tätigkeiten für den Leistungsempfänger zumutbar sind, kann nicht in einer EGV festgelegt werden.
Schon gar nicht, wenn diese per Post kommt und nicht besprochen wird.
Diese ist dazu gedacht, Leistungen zur Eingliederung verbindlich zu vereinbaren !

Es darf eine Anzahl von Bewerbungen festgelegt werden und deren verbindliche Finanzierung, weiter nichts !
 
so hier ist sie die egv
 

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ja so sollte es sein die erste seite des schreibens da es ja mit der post kam:

Leider war bislang ein persönliches Gespräch mit Ihnen wegwn Abschluss einer neuen Vereinbarung, aus Gründen die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich. Es wurde dahher eine Eingliederungsverarbarung von Amts wegwn erstellt,die sie in der Anlage erhalten.
Bitte beachten Sie insbesondere die neue Stichtagsregelung zur persönlichen Abgabe Ihrer Eigenbemühungen bis zum 15. eines jeden Monats für den Vormonat. Geben Sie zu diesem Stichtag Ihre Eigenbemühungen beim zuständigen Ansprechpartner ab.
Wir bitten Sie um Rücksendung eines von Ihnen unterschriebenen Exemplars bis zum 25.03.2009.
zum nächst möglichen Termin wird mit Ihnen , wenn erforderlich, eine neue individuelle Vereinbarung geschlossen.
 
Es können nicht monatlich 10 Bewerbungen gefordert werden und nur 4 ( 260 € jählich = 4,3 Bewerbungen monatlich) erstattet werden ! Maximal ist auch ein schwammiger Begriff !
Auch wenn der Betrag aufgebraucht ist, bedeutet nicht, dass persönliche oder telefonische Bewerbungen nichts kosten ! :icon_evil:

Hier wird eine Kürzung des Regelsatzes gefordert, indem man fordert, Bewerbungskosten aus eigener Tasche zu bezahlen und das wäre rechtswidrig.

Wenn der Leistungsempfänger die Gründe nicht zu vertreten hat, weshalb ein persönliches Gespräch bisher nicht stattgefunden hat, dann hat die Jobcenter ein Problem und soll sehen, wie die vorschriftsmäßige Aushandlung einer EGV erfolgt.

Jedenfalls nicht per Post und Nötigung zu einem Abgabetermin mit Unterschrift.

Ortsabwesenheit ist ebenfalls ein unzulässiger Eintrag !
 
Der Satz"soweit zwischenzeitlich nichts anders vereinbart gehört" würde ich auch rausnehemen.

Das bedeutet nämlich das die Jobcenter dir jederzeit ne neue EGV aufs Auge drücken kann,wo dann wieder andere nette Sachen drinstehen.

Ein Beispiel:Diese hier soll ja bis 08.09. laufen.Jetzt haben die plötzlich einen Ein-Euro-Job für dich sagen wir ab 01.06.

dann kriegst du im Mai wieder ne neue EGV mit neuer Laufzeit wo dann der Ein-Euro-Job drinsteht.
 
also....

1. Ob ich eine EGV überhaupt unterschreibe , liegt bei mir! Das ist nen Vertrag den beiden seiten eingehen , der sogar unter bestimmten Vorraussetzungen gekündigt werden kann...auch vom Leistungsempfänger...

2. Schreibt mir niemand vor als was ich mich bewerbe , geschweige denn wie oft !

Zur Zumutbarkeit
Richtig ist das man Grundsätzlich bewerben muss , ABER ....

zur Zumutbarkeit gehört etwas mehr als das diese Stelle erreichbar ist und den höchstzulässigen Gesamtstunden ( max. 12 Arbeitsstd. pro Tag )unterliegt.....

Zur Zumutbarkeit gehören auch nicht nur die Bewerbungskosten , sondern auch die Kosten der Arbeitskleidung (auf dem Bau;Sicherheitsschuhe ,Schutzbrille etc. - alles was der AG gesetzlich nicht stellen muss...), die Fähigkeit bzw. das Wissen über die Arbeitssicherheit (erste Hilfe / Maschienenscheine etc.) und und und....

Ich an der Stelle Deines Mannes, würde diese EGV nicht unterschreiben....! und den Berater an ´nen Rechtsbeistand verweisen ...sein Verhalten ist Rechtswidrig.....

Gruss Seele
 
ja so sollte es sein die erste seite des schreibens da es ja mit der post kam:

Leider war bislang ein persönliches Gespräch mit Ihnen wegwn Abschluss einer neuen Vereinbarung, aus Gründen die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich. Es wurde dahher eine Eingliederungsverarbarung von Amts wegwn erstellt,die sie in der Anlage erhalten.
Bitte beachten Sie insbesondere die neue Stichtagsregelung zur persönlichen Abgabe Ihrer Eigenbemühungen bis zum 15. eines jeden Monats für den Vormonat. Geben Sie zu diesem Stichtag Ihre Eigenbemühungen beim zuständigen Ansprechpartner ab.
Wir bitten Sie um Rücksendung eines von Ihnen unterschriebenen Exemplars bis zum 25.03.2009.
zum nächst möglichen Termin wird mit Ihnen , wenn erforderlich, eine neue individuelle Vereinbarung geschlossen.


Informatiker soll sich als Hucker bewerben, hahaha, lustig. Zu diesem Thema haben Rechtsprofessoren aber eine ganz andere Meinung.

Davon abgesehen wird weder ein Profiling noch ein Eingliederungskonzept erstellt worden sein. Darauf würde ich diese Leute aber vorerst nicht hinweisen, sowas hebt man sich als kleines Bonbon für den Richter auf.
 
Warum sollte so einen EGV unterschrieben werden, wenn die mit der Post kam. Es wurden weder unklare Punkte besprochen, nich die Rechtsfolgen verdeutlicht.
 
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