also....
1. Ob ich eine
EGV überhaupt unterschreibe , liegt bei mir! Das ist nen Vertrag den beiden seiten eingehen , der sogar unter bestimmten Vorraussetzungen gekündigt werden kann...auch vom Leistungsempfänger...
2. Schreibt mir niemand vor als was ich mich bewerbe , geschweige denn wie oft !
Zur Zumutbarkeit
Richtig ist das man Grundsätzlich bewerben muss ,
ABER .... zur Zumutbarkeit gehört etwas mehr als das diese Stelle erreichbar ist und den höchstzulässigen Gesamtstunden ( max. 12 Arbeitsstd. pro Tag )unterliegt.....
Zur Zumutbarkeit gehören auch nicht nur die Bewerbungskosten , sondern auch die Kosten der Arbeitskleidung (auf dem Bau;Sicherheitsschuhe ,Schutzbrille etc. - alles was der
AG gesetzlich nicht stellen muss...), die Fähigkeit bzw. das Wissen über die Arbeitssicherheit (erste
Hilfe / Maschienenscheine etc.) und und und....
Ich an der Stelle Deines Mannes,
würde diese EGV nicht unterschreiben....! und den Berater an ´nen Rechtsbeistand verweisen ...sein Verhalten ist Rechtswidrig.....
Gruss Seele