EGV mit Maßnahme trotz SV-pflichtigen-Job

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Rönne

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Hallo zusammen,

ich frage hier für einen Bekannten der kein deutscher Muttersprachler ist.

folgender Sachverhalt

- die EGV ist noch nicht unterschrieben worden
- der Job bei einer ZAF ist mit 55 Stunden SV-pflichtig, es
werden
aber monatlich ca 95 Stunden (Schicht) gearbeitet. Wird
auch alles monatlich ans JC übermittelt und korrekt
verrechnet.
- die ZAF hat mündlich zugesagt den Arbeitsvertrag ab Januar
auf 80 Stunden zu erhöhen, den neue Vertrag kann allerdings
erst im Dezember unterschrieben werden.
Davon weiß das JC noch nichts.

Es geht hauptsächlich um Vermeidung der Maßnahme.
Wie jetzt am besten vorgehen?

EGV versuchen zu verhandeln oder Verwaltungsakt abwarten?
Wenn verhandeln mit welchen Argumenten?

Vielen Dank
 

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Hartzeola

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EGV versuchen zu verhandeln oder Verwaltungsakt abwarten?

Das muss dein Bekannter selbst entscheiden.

Zu verhandeln gibt es allerdings enorm viel. "Maßnahme, die mich unterstützt, mehr Einkommen zu erzielen" hat noch niemand erfinden können, das würde in einem möglichem VA ziemlich schwer seitens JC zu erklären sein.

Eine Maßnahme plus Bewerbungen würde definitiv jeden stören, der sich an seiner Arbeit zu konzentrieren versucht.
 

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EGV versuchen zu verhandeln oder Verwaltungsakt abwarten?

Lieber VA abwarten und dann dagegen vorgehen. mikro partner ist ja Stadtbekannt. Allein schon, daß der Träger deinen Bekannten zumutbare Arbeitsangebote unterbreiten soll, stößt hier auf Gegenwehr:

Maßnahmenträger keine Sanktions-Filiale / Gehorsam nicht durch Sanktionsdrohung. Hier hat 0zymandias etwas dazu zusammen getragen:

https://www.elo-forum.org/2199585-post38.html

Die Zumutbarkeit kann der Träger Anhand des Sozialdatenschutzes auch gar nicht ermitteln, ist dazu überhaupt nicht befugt. Das Amt kann die Arbeitsvermittlung nicht einfach an gewinn orientierte Firmen auslagern.

Warum arbeitet dein Bekannter 95 Stunden, erhält aber nur 55 bezahlt? :icon_evil:

Auch kann der Arbeitgeber ein Schriftstück aufsetzen, daß dein Kollege täglich arbeitet und überhaupt nicht in der Lage wäre, eine Sinnlos Maßnahme anzutreten, mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung in Arbeit. Dein Bekannter arbeitet doch bereits. Sollte man Vollzeit an der Maßnahme teilnehmen, würde das beim Arbeitgeber wohl nicht gut ankommen und möglicherweise kündigen. Übernimmt dann der Sachbearbeiter den finanziellen Schaden aus seiner eigenen Börse? Durch die Annahme der Maßnahme und den möglicherweise Verlust des Arbeitsplatzes erhöht dein Bekannter die Bedürftigkeit, es könnten Sanktionen die Folge sein, übernimmt auch das der SB aus eigener Tasche? mikro partner will wahrscheinlich einfach nur Druck ausüben wie immer, daß mehr Stunden gearbeitet werden sollen, daß geht einen daher gelaufenen sowie Zwangszugeführten Träger so rein gar nichts an, nicht mal die Anschrift des Arbeitgebers.

Natürlich kann der Träger deinen Bekannten Arbeitsangebote unterbreiten, daß war es aber auch schon unterbreiten, eine Pflicht zur Bewerbung besteht nicht.

Dein Bekannter kann kein Deutsch und hat trotzdem Arbeit, warum sind die im Amt nicht einfach zufrieden damit. Ich stelle mir die Kommunikation auch zwischen deinen Bekannten und Träger ziemlich schwierig vor oder liegt das nur ans Schreiben.
 

Rönne

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Die 95 Stunden werden bezahlt, der Arbeitsvertrag geht aber über 55 Garantiestunden und dies stört den SB .
Der SB möchte das die Garantiestunden erhöht werden, damit auch bei schlechter Auftragslage, Urlaub und Krankheit mehr als 55 Stunden bezahlt werden.

Die Firma ist ja bereit die Garantiestunden ab Januar auf 80 zu erhöhen, ob das nun laut EGV als deutliche Erhöhung gilt ist unklar.

Er kann schon Deutsch hat auch einige Sprachzertifikate inklusive Bewerbungstraining hinter sich, was dem JC auch bekannt ist.
Bloß beim Bürokratendeutsch haperts.
 

erwerbsuchend

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Der SB möchte das die Garantiestunden erhöht werden, damit auch bei schlechter Auftragslage, Urlaub und Krankheit mehr als 55 Stunden bezahlt werden.

Das JC hat kein Mitspracherecht, wie dein Bekannter und dessen AG einen Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen ausgestalten.

Die Firma ist ja bereit die Garantiestunden ab Januar auf 80 zu erhöhen

Das ist schonmal auch im Interesse deines Bekannten. Er sollte sich jedoch auch dafür einsetzen, dass im Arbeitsvertrag dessen durchschnittliche Arbeitszeit als Maßgabe aufgenommen wird. Arbeitet er also im Durchschnitt 95 h/Monat, dann sollte dies auch so im Arbeitsvertrag stehen.
 
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