Hallo,
vor 3 Tagen legte mir mein "intensive Täter" SB trotz aktuell gültiger EGV per VA eine neue EGV hin. Diese ist Inhaltlich mit dem VA identisch, bis auf eine kleine Erweiterung beim Zielberuf, welche von mir gewünscht wurde.
Dabei hat er wohl vergessen die Rechtsfolgenbelehrung von VA auf Vereinbarung umzustellen.
Der Fall ist also genau umgekehr wie hier:
https://www.elo-forum.org/eingliede...t-agressive-sachbearbeiterin.html#post1653249
Statt "vereinbart" steht "festgelegt", obwohl ja vereinbart wurde.
Für mich ergibt sich die Frage: Können aus einer EGV, die die falsche, weil für einen VA ausgelegte, Rechtfolgenbelehrung enthält Sanktionen rechtkräftig werden?
vor 3 Tagen legte mir mein "intensive Täter" SB trotz aktuell gültiger EGV per VA eine neue EGV hin. Diese ist Inhaltlich mit dem VA identisch, bis auf eine kleine Erweiterung beim Zielberuf, welche von mir gewünscht wurde.
Dabei hat er wohl vergessen die Rechtsfolgenbelehrung von VA auf Vereinbarung umzustellen.
Der Fall ist also genau umgekehr wie hier:
https://www.elo-forum.org/eingliede...t-agressive-sachbearbeiterin.html#post1653249
Statt "vereinbart" steht "festgelegt", obwohl ja vereinbart wurde.
Für mich ergibt sich die Frage: Können aus einer EGV, die die falsche, weil für einen VA ausgelegte, Rechtfolgenbelehrung enthält Sanktionen rechtkräftig werden?