Hallo Bintu,
Privater Arbeitsvermittler und auch AGH waren kein Thema mehr.
Wenn du nicht mal AU geschrieben bist und von dir (lt. neuer EGV) Bewerbungen verlangt werden gibt es auch keinen Anlass für eine AGH.
Ist das nun wieder ein neuer Text, sie hatte dir doch bereits eine EGV "zur Prüfung" mit nach Hause gegeben ?
Wurden die Inhalte der aktuellen EGV mit dir zusammen "erarbeitet" / besprochen und abgestimmt oder hat sie das wieder alleine einfach "vorgesetzt" ???
Zumindest steht da ja nichts drin, dass deine Leistungsfähigkeit / Erwerbsfähigkeit "begutachtet" werden soll ...
Dazu passt ja das ominöse Formular für deinen Hausarzt schon mal
GAR NICHT ...
Wegen der ärztlichen Stellungnahme, sagte sie, solange ich diese nicht ausgefüllt vorlege, müsste ich jede Arbeit annehmen.
Genau das ist aber nicht korrekt, dein Hausarzt ist weder verpflichtet noch berechtigt diesen "Wisch" auszufüllen, es werden Einschätzungen von ihm verlangt, die
NUR der Rentenkasse zustehen würden.
Als ich ihr sagte das könne doch den ärztlichen Dienst einschalten, blockte sie ab und sagte es geht nicht um meine Erwerbsfähigkeit, sondern nur um meine Einschränkungen.
Der ärztliche Dienst ist auch einzuschalten wenn es allgemein gesundheitliche Grenzen für die Arbeitsvermittlung gibt, genau die soll der ÄD ja feststellen und (im Teil B des "Gutachtens") dann dem Vermittler mitteilen, welche Belastungen bei der Vermittlung zu vermeiden sind.
Die Dame macht es sich zu einfach, der ÄD ist dafür auch komplett zuständig und
NICHT nur bei Zweifeln an der gesamten Erwerbsfähigkeit.
Dein Arzt ist kein Arbeitsmediziner und hat auch nicht zu entscheiden welche konkreten Arbeiten du nicht mehr machen sollst, die dir beim JC "vermittelt" werden könnten, das hat der ÄD zu prüfen und
NUR dann haben die SB das auch als verbindlich anzuerkennen.
Hast du dir dieses Formular mal angesehen und genau durchgelesen, dabei geht es
NUR darum dass dein Arzt deine
Erwerbsfähigkeit beurteilen soll ... Rechtsgrundlagen dafür werden nicht genannt.
Diesen "Wisch" würde ich an den Datenschutz weitergeben, das ist eine unzulässige Frechheit, darum sollst du das auch selbst erledigen bei deinem Arzt, der würde das noch weniger dürfen wenn es direkt vom JC käme.
In
ALLEN Fragen darauf geht es
NUR um deine Erwerbsfähigkeit und keine der Fragen zielt auf deine Einschränkungen ab, die bei der Vermittlung zu beachten wären ... nicht mal die 1.
Da wird nur gefragt ob er dich für "voll Erwerbsfähig" hält ...
Die anderen 3 Fragen zielen nur darauf ab, den "Grad deiner Erwerbs-Unfähigkeit" einzuschätzen, das dient in der Regel der Abschiebung an das Sozial-
AMT ...
Ich glaube kaum, dass dein Arzt dafür gerne verantwortlich sein möchte ... das handschriftliche Gekritzel darauf ist einfach nur noch "lächerlich" ... den Rahmen deiner Leistungsfähigkeit für die Arbeitsvermittlung beim JC hat der ÄD festzustellen und nicht dein Hausarzt.
Eine Einstellungs-Untersuchung macht ja (bei Bedarf) auch der Betriebsarzt eines AG und
NICHT der Hausarzt ...
Unter dem Feld wo dein Arzt unterschreiben soll ist gleich noch ein "Antrag für dich auf Leistungen des SGB II oder SGB XII", den du schon mal "fristwahrend" stellen sollst (als Patient deines Hausarztes

) ...
Ich glaube die hat "den Knall noch nicht gehört" ...
Darauf erwiderte ich, dass beim ersten Gutachten der ÄD auch meine Einschränkungen festgestellt hat. Sie sagte, dass das schon lange her ist und so nicht mehr gemacht würde.
Du solltest dir angewöhnen
ALLES schriftlich zu verlangen und nicht nur glauben, was sie so "erzählt" ... die Hausärzte stehen
NICHT "in Diensten" der JC ... und sollten sich dafür auch nicht missbrauchen lassen ...
Und ich wäre jetzt am Zug und müsste die Einschränkungen nachweisen.
FALSCH, sie sollte sich mal dringend mit den Vorschriften befassen, die es dafür durchaus für die SB gibt ...
3.1 Prüfung der Notwendigkeit der Einschaltung des ÄD
Die Einschaltung des ÄD kann in vielen Phasen des Beratungs- und Integrationsprozesses sinnvoll sein. Um einen möglichst großen Nutzen zu erzielen, empfiehlt es sich für die Auftrag-geberin/den Auftraggeber, das Vorgehen fallbezogen zu strukturieren. Allem voran steht die Frage, ob ein Auftrag an den ÄD grundsätzlich sinnvoll ist.
Eine Einschaltung des ÄD kommt in Frage, wenn
• integrationsrelevante Funktionseinschränkungen (physisch oder psychisch) geltend gemacht oder vermutet
werden
Hervorhebung von Doppeloma
Quelle
Aktueller Praxisleitfaden zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes im SGB II und SGB III
https://www.google.com/url?sa=t&rct...20170420.pdf&usg=AOvVaw1QuR68j0AgPZqdeU8cwEMi
Vielleicht solltest du ihr das mal ausdrucken, falls sie das noch nicht kennt, das ist immer noch so wie es "schon früher mal war" ...
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
Sie ließ sich nichts weiter mehr ein und hat mir dann eine neue EGV mitgegeben.
Habe sie wie immer eingesteckt nicht unterschrieben.
Was würdet ihr mir jetzt raten?
Sie deutlich darauf aufmerksam machen, dass sie sich im Irrtum befindet und ihren Verpflichtungen nachkommen soll, um vom ÄD deine Einschränkungen für die Arbeitsvermittlung feststellen zu lassen.
Bis dahin ist eine zumutbare Vermittlung
NICHT möglich, du hast Anspruch auf den Erhalt deiner Restgesundheit und muss keine Tätigkeiten ausüben, die dir gesundheitlich nicht zumutbar sind ... auch das wird im § 10 SGB II erwähnt.
Dein Arzt ist dafür nicht zuständig und lässt sich dafür auch nicht zuständig machen (das kann sie gar nicht kontrollieren, weil dein Arzt ihr keine Auskunft geben darf ohne Schweigepflicht-Entbindung von dir).
Wenn sie weiterhin so vernagelt ist, dann schreib eine Beschwerde (nachweislich !!!) an die Geschäftsleitung dazu, dass deine SB deine gesundheitlichen Einschränkungen nicht vom ÄD prüfen lassen möchte, weil sie meint das müsse dein Hausarzt (auf einem unzulässigen Formular) machen und das letzte ÄD-Gutachten wäre bei ihr nicht mehr auffindbar.
Schade, dass du dir das nicht selbst damals beim ÄD in Kopie hast geben lassen (solltest du in Zukunft immer machen), dann könntest du ihr jetzt damit aushelfen aber es kann ja inzwischen weitere Einschränkungen geben, die vor 10 Jahren noch gar nicht relevant gewesen sind.
Diese EGV würde ich nicht unterschreiben, ein VA daraus bietet dir die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, ob das Sinn macht bei 3 Bewerbungen im Monat vermag ich nicht zu beurteilen.
Die Erwähnung von AGH darin ist unsinnig, denn wer sich bewerben soll kann ja so "Arbeitsmarktfern" nicht sein, dass er so was nötig hat ...
Wenn du die jeweils 3 Bewerbungen monatlich lieferst (entsprechend deiner eigenen Einschätzung der Leistungsfähigkeit) gibt es nicht viel, was sie sanktionieren könnte ohne anschließend selbst Ärger zu bekommen.
Eingangsbestätigungen zu verlangen ist schon mal Unsinn, dazu ist kein AG verpflichtet, die Bewerbungsliste hat zu genügen und ob VV wirklich kommen und dann auch (gesundheitlich) "zumutbar" wären bleibt abzuwarten.
MfG Doppeloma