EGV mit der Bitte um Prüfung auf Ausgewogenheit - Eigene Vorschläge zum Abschluss akzeptabler EGV einbringen

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alge

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Hallo liebe LeidensgenossInnen,

mir steht ein heißer Montag bevor.

Ich wurde zunächst sowohl vor als auch nach der Präsentation dieser zweifelhaften EGV mittels zweier Anhörungen und möglicher Sanktionen bedacht, die mir wohl das Unterschreiben der EGV erleichtern sollen. Diese aber nur diese Sanktionsandrohungen sind fürs Erste aus dem Weg geräumt, da mir keine Pflichtverletzungen nachzuweisen waren, im Gegenteil.

Dieses permanente Unterdruck-Setzen mit dem vermeintlichen Ziel die EGV zu unterschreiben, gipftelte darin, dass ich diese Woche eine "Folgeeinladung" erhielt, verbunden mit einer mündlichen Anhörung weil ich angeblich einen Meldetermin nicht wahrgenommen habe.

Von diesem angeblich versäumten Meldetermin erfuhr ich in der Tat erstmals durch besagte "Folgeeinladung". Klingt zwar unglaublich ist aber wirklich so. Ich fühle mich wie im falschen Film.

Die Einladung für Montag entbehrt offensichtlich de jure dem vorgesehenen Meldezweck, da als Begründung in der Einladung lediglich die Anhörung und das Vorbeibringen der unterschriebenen EGV angegeben ist.

Dennoch möchte ich guten Willen bekunden, ich werde dem zweifelhaften Meldetermin also Folge leisten. Beistand ist dabei.

Davon abgesehen wäre mir vordringlich wichtig einen Gegenvorschlag zu der jetzt vorliegenden, für mich unakzeptablen EGV vorzutragen. Schließlich kommt das immer besser in einer späteren Streitigkeit egal ob mit oder ohne SG .

Also liebe Ratgeber, was haltet ihr denn so von dieser "EGV "?

egv.jpg

Wichtig anzumerken ist, dass ich als Selbstständiger schon beinahe soweit bin, mich aus dem Bedarf zu lösen. Meine Erlöse weisen dabei tendenziell nachweisbar eine deutliche Steigerung auf. Gerade aus diesem Grund kann ich nicht großartig motiviert sein mich bei zweifelhaften Sklaventreibern resp. ZA-Firmen eigeninitiativ zu bewerben. Nachweislich sind solche Beschäftigungsverhältnisse in der Mehrzahl der Fälle nicht nachhaltig. ALso eher Hire and Fire. Meine Kunden zu halten und den Kundenstamm auszubauen, scheint mir sinnvoller um mich vom JC zu verabschieden.

Davon abgesehen: Geeignete Stellen sind rar, ich bekomme aber fast im 2-Tagestakt von der SB Vermittlungsvorschläge im gesamten Bundesgebiet. Dies obwohl meine Partnerin zu 80% schwerbehindert ist (wegen Zustand nach Brustkrebs und chronischer Depression), Frührente bezieht und fraglich ist ob der BG insgesamt vor diesem Hintergrund bzw. persönlicher Verhältnisse ein Umzug in ein anderes Bundesland überhaupt zuzumuten ist.

Vielen Dank im Voraus
 
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Holler2008

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was mir so auffällt


- bei 3: mein Ziel wäre das nicht, mein Ziel wäre ein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (evtl. noch in Vollzeit)

- Warum steht da so viel in Anführungsstrichen? Die sollen weg.

- Dass du Vermittlungsvorschläge bekommst ist sowieso per Gesetz geregelt, das hat nichts in einer EGV zu suchen.

- Es muss konkret benannt werden, wie viel du pro Bewerbung erstattet bekommst.

- Bei Fahrten zum Vorstellungsgespräch muss auch genau gesagt werden, wie viel erstattet wird.

- Ob der Zuschuss für den Arbeitgeber in eine EGV darf, müsste man auch prüfen.

- Die sollen die Kosten für die Bewerbungsnachweise erstatten und genau schreiben wie viel pro gedruckte Seite./pro Kopie

- Sowas wie Punkt 6 habe ich noch nie in einer EGV gesehen. Da bezweifle ich auch, dass das nicht sowieso per Gesetz geregelt ist und daher nicht in eine EGV darf.


Im Grunde eine bodenlose Frechheit, die ganze Seite.


PS: Für die Bewerbungen auf die vielen Vermittlungsvorschläge die Kostenerstattung beantragen.
 
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