FlipTeaMix
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Hallo meine Lieben,
Habe ein EGV bekommen, die weder mit mir durchgesprochen wurde, noch überhaupt etwas besprochen wurde was darin vereinbart werden sollte. Mein Sachbearbeiter hat mir die EGV auch nicht direkt nach dem Gespräch ausgehändigt, sondern mir wurde diese mit der Post zugestellt. Desweiteren hat er beschlossen das ich jetzt einen 1-Euro-Job annehmen. Bei der Stellenauswahl hat er auch nicht darauf geachtet, ob diese für meine gesundheitliche Einschränkung geeignet ist. Es steht nur auf der Zuweisung: "Sofern folgende Tätigkeiten aufgrund von gesundheitlicher Einschränkung nicht geleistet werden können, ist dies mit dem Träger abzusprechen".
Er hat mir außerdem damit gedroht das die EGV rechtsmäßig sei, und er eh die besseren Anwälte habe. Desweiteren hat er die Frist zum Maßnahme antritt so kurz gesetzt das keine Zeit bleibt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dagegen habe ich erstmal einen Gelben Schein eingelegt um mir Zeit zu verschaffen.
Mir geht es um folgendes:
In den Anhängen findet ihr die EGV und die Maßnahmezuweisung sowie zugehörige Rechtsbelehrung.
Habe ein EGV bekommen, die weder mit mir durchgesprochen wurde, noch überhaupt etwas besprochen wurde was darin vereinbart werden sollte. Mein Sachbearbeiter hat mir die EGV auch nicht direkt nach dem Gespräch ausgehändigt, sondern mir wurde diese mit der Post zugestellt. Desweiteren hat er beschlossen das ich jetzt einen 1-Euro-Job annehmen. Bei der Stellenauswahl hat er auch nicht darauf geachtet, ob diese für meine gesundheitliche Einschränkung geeignet ist. Es steht nur auf der Zuweisung: "Sofern folgende Tätigkeiten aufgrund von gesundheitlicher Einschränkung nicht geleistet werden können, ist dies mit dem Träger abzusprechen".
Er hat mir außerdem damit gedroht das die EGV rechtsmäßig sei, und er eh die besseren Anwälte habe. Desweiteren hat er die Frist zum Maßnahme antritt so kurz gesetzt das keine Zeit bleibt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dagegen habe ich erstmal einen Gelben Schein eingelegt um mir Zeit zu verschaffen.
Mir geht es um folgendes:
- Wäre diese EGV wenn sie per Verwaltungsakt aufgezwungen wird rechtskräftig, oder muss ich wenn ich dagegen widerspruch einleg, damit rechnen das dieser abgelehnt wird? - wie mein fallmanager es mir prophezeit.
- Muss ich solch eine Maßnahme die überhaupt keine Zweckmäßigkeit hat, außer mich aus der Statistik zu ballern, zudem aus gesundheitlichen Gründen (bescheinigt vom Amtsarzt und von Hausarzt - mein Hausarzt hat des auch extra so geschrieben das der Jobcenterangestellte es gar nicht missverstehen kann)nicht ausgeübt werden darf annehmen bzw. wie kann ich mich dagegen zur wehr setzen?
In den Anhängen findet ihr die EGV und die Maßnahmezuweisung sowie zugehörige Rechtsbelehrung.
Anhänge
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