Hallo,
da meine aktuelle EGV derzeit keine Zuweisung zu unsinnigen Maßnahmen oder dergleichen enthält, habe ich ihr außer meinen Pflichten keine größere Aufmerksamkeit geschenkt. Bei genauerer Betrachtung ist mir jetzt aber aufgefallen, dass der SB Opfer seiner Textbausteine bzw. Vorformulierungen geworden sein muss. Ich habe den Kopf meiner EGV angehängt und man beachte die beiden Daten.
Ich bin zu der Ansicht gelangt, dass die EGV für mich maximal ein paar Stunden Gültigkeit gehabt haben kann und um 24 Uhr des genannten Tages wieder ausgelaufen ist.
Wie sehr ihr das?
da meine aktuelle EGV derzeit keine Zuweisung zu unsinnigen Maßnahmen oder dergleichen enthält, habe ich ihr außer meinen Pflichten keine größere Aufmerksamkeit geschenkt. Bei genauerer Betrachtung ist mir jetzt aber aufgefallen, dass der SB Opfer seiner Textbausteine bzw. Vorformulierungen geworden sein muss. Ich habe den Kopf meiner EGV angehängt und man beachte die beiden Daten.
Ich bin zu der Ansicht gelangt, dass die EGV für mich maximal ein paar Stunden Gültigkeit gehabt haben kann und um 24 Uhr des genannten Tages wieder ausgelaufen ist.
Wie sehr ihr das?