EGV inkl einer lustigen ABC-Maßnahme / Analyse - what ever

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Sebi1988

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tja ... wie die überschrift schon sagt, ich habe heute eine neue EGV bekommen.
da steht meines erachtens nach eigentlich nichts aufregendes drin, nur eben diese ABC Analyse. hab mich damit mal einwenig befasst, das ganze ist doch im prinzip eine psychologische analyse, oder sehe ich das falsch ?
ich stelle mir jetzt vorallem die frage, was geht es meinen SB an, was ich über diverse dinge denke ? bzw. was gehts den an, oder generell das jobcenter, wie meine einstellung zu manchen dingen aussieht ?

mein sb meinte, das wäre nur eine analyse um herauszufinden, ob ich durch die testergebnisse vielleicht auch in einem anderen berufsfeld tätig werden könnte. so das man die jobsuche noch einwenig ausweiten könne ...

jedoch hab ich mich dazu einwenig schlau gemacht, was diesen test anbelangt. dort werden ja nicht nur fragen gestellt zu irgendwelchen hobbys, sondern auch z.B dazu, wie ich zum thema alkohol stehe usw. ich hab da zwar nichts was ich verbergen, oder mir peinlich sein müsste - jedoch weiß ich nicht so recht, ob solche informationen was beim jobcenter verloren haben ...

ich hänge einfach mal die EGV an, vielleicht hat da ja jemand ne idee was ich damit nun am besten anstellen sollte.
 
ups ... hier die egv ;)
 

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oha, das ist ja mal eine üble EGV :icon_surprised:

also: nicht unterschreiben - eine EGV nicht unterschreiben, kann nicht sanktioniert werden

lieber erhälst du dann den Verwaltungsakt

ich lese ziemlich viel muss, muss, muss :icon_rolleyes:

zu einer ABC-Messung gibt es hier im Forum wohl schon Threads, wenn es dieselbe ist

https://www.elo-forum.org/eingliede...halten-zuweisung-sogenannten-abc-messung.html

die Überlegung ist, ob du Gegenvorschläge bringen könntest, um dich mit der ABC-Messung erst gar nicht auseinandersetzen zu müssen.

ob das mit den "Vorbehalten" die du gehabt haben sollst korrekt ist, da hineinzuschreiben?
 
Der Test ist sehr umstritten, da kannste einige Sachen hier im Forum finden.
Da Du Deine Einwilligung zur Datenübermittlung verweigern darfst, die Daten gehen nach Holland (?), kannst Du den Test vor Ort beenden, wenn Du der Datenweitergabe nicht zustimmst.
Informiere Dich bitte vorher gründlich.
 
mh ... naja, ich weiß jetzt einfach nicht so richtig, wie ich mich verhalten soll.
denn es steht ja im prinzip "nur" drin, dass ich an diesem test mal teilnehmen solle ... wenn ich jedoch zu dem test gehe und ihn beende, indem ich mich mit der datenübermittlung nicht einverstanden erkläre, was ist dann?
kann mir der SB daraus dann nen strick drehen ? denn im prinzip habe ich dann ja eine "pflicht" in der EGV verletzt, oder ?
aber die andere sache ist jetzt ... diskutiere ich nun mit dem hin und her, dass er die maßnahme doch bitte strechen soll, wie sieht dann eine neue EGV aus ? dann geht der ganze ärger doch erst richtig los ... wer weiß was dann in der neuen steht. :/ versteht ihr mein problem ?
 
Hätt ich nie unterschrieben, wenn es nur für mich wäre, aber so...:icon_evil:
Das wollte mir eine Psychologin bei einem Träger andrehen, hab dankend abgelehnt.
 
Hallo!
Welche schriftlichen Informationen hast Du darüber bekommen? Allein deine Zustimmung für die Verwendung/Speicherung deines Resultats würde diese ABC Analyse kippen. Da Du ja nicht zustimmen würdest. Die EGV wirst Du ja nicht unterschreiben wollen? Einem Verwaltungsakt würde ich widersprechen.

Du hast völlig Recht, stelle Dir vor, das JC hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf von Dir, es ist darauf angewiesen, deinen Lebenslauf zu erfragen -oder von Dir freiwillig eingereicht zu bekommen. Was soll dann ein ABC Test?

Ein Test muss freiwillig erfolgen um ausgewertet zu werden. Würde man mich zwingen diesen Test machen zu müssen, würde ich die Antworten nach dem gleichen Verfahren auswählen, wie es meine Musiksammlung macht: ganz zufällig!:biggrin:
 
Hallo!
Welche schriftlichen Informationen hast Du darüber bekommen? Allein deine Zustimmung für die Verwendung/Speicherung deines Resultats würde diese ABC Analyse kippen. Da Du ja nicht zustimmen würdest. Die EGV wirst Du ja nicht unterschreiben wollen? Einem Verwaltungsakt würde ich widersprechen.

:

also könnte ich im prinzip, die egv einfach ablehnen, auf den VA warten, zu dem test gehen und mich nicht mit der datenübermittlung NICHT einverstanden erklären und fertig ist der lack ? oder wie soll ich mir das jetzt vorstellen ?:biggrin:

warum soll ich denn dann erst nen widerspruch gegen einen VA schreiben ? können mir im prinzip doch eh nichts, oder sehe ich das falsch ?
 
die ABC testmethode stammt aus den NL und wird dort NUR freiwillig angeboten
eine verpflichtende teilnahme unter zwang entspricht NICHT der anforderung für eine sinnvolle messung und ein verwertbares ergebnis.

mancher SB disqualifiziert sich selbst
:biggrin:
 
die ABC testmethode stammt aus den NL und wird dort NUR freiwillig angeboten
eine verpflichtende teilnahme unter zwang entspricht NICHT der anforderung für eine sinnvolle messung und ein verwertbares ergebnis.

mancher SB disqualifiziert sich selbst
:biggrin:

haha, soooooo geil - dein name passt dann ja hier rein, wie die faust aufs auge - wenn der quatsch denn wirklich aus holland ist :biggrin:

die frage is jetzt nur: wie kriege ich die kuh vom eis ? was mach ich ? ^^
 
Nichts unterschreiben

Artikel 2 Grundgesetz persönliche Selbstbestimmung

schließlich die Informationelle Selbstbestimmung

du könntest EVTL: als Gegenvorschlag bringen: Stärken - Schwächen Test beim Psychologischen Dienst des JC / AfA (?) - da geht es auch um Stärken - Schwächen lesen, rechnen, schreiben, räumliches Denken usw.

ich weiß aber nicht ob das eine Alternative ist

ein Schreiben an alle Beteiligten, dass du die Datenübermittlung vom JC an den MT untersagst und umgekehrt

oder so - als Vorschlag in die Forums-Diskussion

ja, ich kann dein Problem und deine Zwickmühle sehr gut verstehen :icon_frown:
 
Nichts unterschreiben

Artikel 2 Grundgesetz persönliche Selbstbestimmung

schließlich die Informationelle Selbstbestimmung

du könntest EVTL: als Gegenvorschlag bringen: Stärken - Schwächen Test beim Psychologischen Dienst des JC / AfA (?) - da geht es auch um Stärken - Schwächen lesen, rechnen, schreiben, räumliches Denken usw.

ich weiß aber nicht ob das eine Alternative ist

ein Schreiben an alle Beteiligten, dass du die Datenübermittlung vom JC an den MT untersagst und umgekehrt

oder so - als Vorschlag in die Forums-Diskussion

ja, ich kann dein Problem und deine Zwickmühle sehr gut verstehen :icon_frown:

hm ... so ein stärken / schwächen test, wäre ja schonmal ne alternative ... aber ob das dann soooooo viel besser ist ?
aber ich könnte doch auch einfach hingehen und mich mit der datenübermittlung nicht einverstanden erklären, dann wäre das thema sowieso durch oder nicht ?

was mir momentan noch kopfzerbrechen bereitet ist: "eine quali-maßnahme zur auffrischung der inhalte zu lager/logistik. ich hatte aber ein seminar zur ladungssicherung vorgeschlagen, damit wäre ich sogar einverstanden. aber "eine quali-maßnahme zur auffrischung der inhalte zu lager / logistik" kann doch alles sein, oder nicht ? der punkt stört mich auch einwenig ...

oh man ... macht man sich den ganzen abend über 3 blätter papier gedanken ... :icon_surprised:
 
mancher SB disqualifiziert sich selbst
:biggrin:
Nein, die SB machen es schon richtig. Versuchen sich einen uninformierten oder dummen Fisch zu angeln! :wink:

Ich würde auf die nicht unterschriebene EGV antworten. Viele Fragen stellen, ist es freiwillig? Erbitte schriftliche Informationen, DENN DU HAST KEINE UND NICHTS WURDE BESPROCHEN! Frage ob Du einer Datenweitergabe oder Auswertung zustimmen musst. DIESE LEHNST DU AB! Wie oben schon beschrieben. SB wird schon wissen, worum es geht.

Ist ja nur ein Brief! Kostet nicht viel!

EGV nicht unterschreiben. Dann würde ich abwarten.
 
die frage is jetzt nur: wie kriege ich die kuh vom eis ? was mach ich ? ^^

(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:

1.
die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt,
2.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt,
3.
Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach § 54a,
4.
Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt und Leistungen nach den §§ 131a und 131b,
5.
Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts.

Für Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte nach diesem Buch gelten die §§ 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der Berufsausbildungsbeihilfe, § 116 Absatz 1, 2 und 5, die §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 und die §§ 127 und 128 des Dritten Buches entsprechend. § 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie § 36 und § 81 Absatz 3 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden.
(2) Soweit dieses Buch nichts Abweichendes regelt, gelten für die Leistungen nach Absatz 1 die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Dritten Buches mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt. § 44 Absatz 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen darf.
(3) Abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden. Abweichend von § 45 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 des Dritten Buches darf bei Langzeitarbeitslosen oder bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren beruf-liche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, die Teilnahme an Maßnahmen oder Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die Dauer von zwölf Wochen nicht überschreiten.
(3a) Abweichend von § 81 Absatz 4 des Dritten Buches kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung beauftragen, wenn die Maßnahme den Anforderungen des § 180 des Dritten Buches entspricht und

1.
eine dem Bildungsziel entsprechende Maßnahme örtlich nicht verfügbar ist oder
2.
die Eignung und persönlichen Verhältnisse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dies erfordern.

§ 176 Absatz 2 des Dritten Buches findet keine Anwendung.
(4) Die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann die Ausbildungsvermittlung durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur wahrnehmen lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Höhe, Möglichkeiten der Pauschalierung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattung von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags nach Satz 1 festzulegen.

§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung

es handelt sich eben um NIX, was vom §16 SGBII gedeckt wäre und kann deshalb auch nicht sanktioniert werden.
darüberhinaus handelt es sich um eine falsche anwendung, einer ansich vernünftigen sache
der SB ist wahrscheinlich baumschüler und kann nicht lesen ! :biggrin:

es läßt sich nachweisen, dass die testmethode unbedingte freiwilligkeit voraussetzt
https://www.stadt-muenster.de/jobcenter/beratung-und-vermittlung/abc-methode.html

dem mist ist im folgenden VA zu widersprechen, die EGV zurückzuweisen
 
haha, ihr seid echt klasse :biggrin:
dann weiß ich ja nun was ich zutun habe *händereib* ;)
vielen dank leute! :dank:
 
...was habt ihr immer nur mit eurem ewigen "Gegenvorschlach"?? Also auf sowas würde ich GARNICHT reagieren sondern den VA (Verwaltungsakt) abwarten.

Was ist denn übrigens eine "Delegationskommune"? - Bist du sicher, dass du da nicht nen alten Stasi-Lappen irgendwo ausgebuddelt hast, dat Ding sieht auch irgenwie so vergilbt aus... iiieehhhhh :icon_eek:

Angestrebte Ziele:
- Teilnahme am ABC-Messverfahren am ...
- eine Quali-Maßnahme zur Auffrischung der Inhalte zu Lager/Logistik
Sorry aber noch selber ein wenig frisch im St0pp? Wie kann man denn als ZIEL vom JC ein Psychotest für akzeptabel halten??

Und dann die ganzen Zusprüche hier, sind hier jetzt alle bekloppt?


... sich *kopfschüttelnd* von dannen trollt.....


..ohgott
Verhalten, dem ich nachkommen muss
ohnee, laut Gesetz ist die Amtssprache deutsch. Wat die da wollen, müssten die mir erstmal übersetzen. Und zwar ganz gepflegt und ganz genau. Und vorher kriegten die nen feuchten Lächler auf meinen Lippen.

Ich rate dem TE ganz dringend, das Ding komplett zu ignorieren.

Er möge es bitte UMGEHEND an den Datenschützer seines Bundeslandes oder/und des gesamten BUNDES schicken mit der Frage, ob das so rechtens sei.

Eine Kopie davon dann anschliessend an die Beschwerdestelle in Nürnberg ("Kundenreaktionsmanagement") sowie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BmAS ), und letztendlich noch eine Kopie an den obersten Geschäftsführer der JC sowie des obersten GF der komischen Delegationskommune. An den Bürgermeister evtl. auch noch, so vorhanden, und den Oberblockwart vorm Herrn nicht zu verjessen.... nein der Letzte war Scherz. Soweit sowas hier möglich ist.

Alle anderen sind richtig und wichtig und DRINGEND!

:icon_motz::icon_neutral::icon_cry::icon_kotz2:
 
man macht solange Gegenvorschläge, bis die EGV einigermaßen akzeptabel WÄRE denn mit DIESEN Inhalten erscheint dann i.d.Regel der EGV -VA den man ja auch einhalten muss - man kann allerdings versuchen auch hier zu widersprechen einen Widerspruch schreiben und bei Ablehnung dann vor das SG ziehen für ein Ergebnis, bsw. ob dieser Psycho-Tests rechtens ist

dann hätten die Elos ein Urteil mehr mit dem sie was anfangen könnten, BSG -Urteile sind also immer für alle Betroffenen auch interessant und hilfreich - und die Themen geschickt vorgebracht, könnten die Urteile sogar sehr positiv für die Elos ausfallen, wie dieses, dass man Maßnahme-Unterlagen nicht unterschreiben braucht und dass man hierfür nicht sanktioniert werden kann

Solange man Gegenvorschläge vorbringt kann einem auch keine fehlende Mitwirkung vorgeworfen werden, da hätten Sanktionen vor dem SG auch einen schlechten Stand

@ sebi: ALLES was dir nicht geheuer vorkommt: NACHFRAGEN - du willst eine Präzisierung was die Lagerkenntnisse betrifft - nachfragen: schrifltich damit du schriftliche Antworten erhälst mit denen dann u.U. auch vor einem SG argumentiert werden kann

das Psycho-Zeug käme mir auch nicht geheuer vor - ja, die Datensachen - Unterlagen nicht unterschreiben

nicht direkt Ablehnen oder ich will nicht sagen - da musst du subtiler (feinsinniger) vorgehen, bzw. leider genauso hinterhältig wie diese schlimmen Gesetze - du willst es mit heim nehmen zur Prüfung, was dir dein SB nicht verweigern kann er könnte es versuchen, dass Recht ist da aber auf deiner Seite - er soll dir dann schriftlich begründen, warum du die EGV nicht mit heim zum prüfen nehmen kannst.

Hartnäckig bleiben - bei Fragen und Prüfungs-Unterschrift, nach dem dritten Mal knicken auch SBs ein meistens oder sie haben den EGV -VA auch schon ausgedruckt ..aber EGV erst prüfen und sprechen, das ist gesetzlich vorrangig

du erbittest dir eine Frist zur Bedenkzeit solang wie möglich, max. 14 Tage - du brauchst genügend Zeit um die Infos anzulesen und Leute zu befragen auf einen evtl. Termin von einem evtl. angeblichen Anwalt (Elo-Forum) zu warten usw.

jetzt musst du verwalterisch denken - es gibt Fristen, bis wann geantwortet werden soll (diese voll ausschöpfen für dich und deine Zeit und auch für Entspannung sorgen) - auf dem nächsten Schreiben folgt ein Antwortschreiben: Gegenvorschlag oder Widerspruch ...

und nicht vergessen: du bist im JC - du bist jetzt eine Sache, eine Handelsware, die wollen dich verkaufen, damit ihr Unternehmen Gewinn macht

Der Gewinn besteht in geschönter Statistik (du bist in der Maßnahme), in der Untertützung der MT als Wirtschaftsunternehmen (= Arbeitsplätze), vielleicht kriegen die SBs Vermittlungsboni für die Vermittlung in Maßnahmen?? :icon_surprised: - im Falle von Sanktionen sparen sie das gewinnbringende einbehaltene sanktionierte Geld für ihre Verwaltung ein was sie mit einer unterschriebenen EGV problemlos können, da du unterschrieben und dein Einverständnis erklärt hast und in der Maßnahem entspr. zu spuren hast - trotz unterschriebener EGV brauchst aber die Maßnahme-Unterlagen nicht unterschreiben - du willst ja mitmachen, unterschreibst aber nichts = keine Verweigerung

tritt nicht als Mensch in eigener bzw. persönlicher Sache auf - nutze die Gesetze

Hast du schon mal den Unzumutbarkeits-Paragraph gelesen?

§10 SGB II - vielleicht ist was für dich dabei

und nie allein zum Amt § 13 SGB X
 
vielen dank leute, werde mir heute oder morgen mal einen gegenvorschlag zusammen basteln und ihn dann in die post geben.
worauf ich es momentan abgesehen habe: ich möchte, dass die quali - maßnahme entweder verschwindet ( denn das diese dort drin steht, war so überhaupt nicht mit ihm abgesprochen ). oder das es mal konkretisiert wird, was er überhaupt für eine maßnahme meint.

es ist nämlich so abgesprochen, dass ICH mir eine maßnahme bzw. einen seminar platz suche, zum thema ladungssicherung. das würde in meinen augen auch sinn machen. ich hab nämlich vor ein paar jahre schonmal an einem teilgenommen ( vom betrieb aus ), daher weiß ich nämlich wie schweine teuer die sind und wie viel wert der arbeitgeber in dem bereich darauf legt, dass man über die dort gewonnen erkentnisse verfügt.

was den abc kram da betrifft, da mach ich mir weniger sorgen drum. hab mich da einwenig reingelesen ... kann es vor ort ja einfach ablehnen, dass meine daten online gespeichert werden usw. dann bin ich aus der nummer eh wieder raus. aber ich will das so eigentlich nicht machen ... ich werde mich wohl mal einwenig mehr mit dem thema datenschutz auseinandersetzen und mich mal kundig machen, wo ich diese nette egv hinschicken kann, zur prüfung ;)
mal gucken was man mir dazu dann erzählt bzw. was davon gehalten wird.
 
Gut. Man macht solange Vorschläge bis die EGV einigermaßen den eigenen Vorstellungen entspricht. Und was macht man dann? Dann unterschreibt man irgendwann zwangsläufig, weil es sonst unglaubwürdig und selbst vor einem eventuellen Gerichtstermin nur noch peinlich wird.

Und dann "unterschreibt man halt so ein Teil". Entschuldigung, aber wie bitte? Geht´s noch? Das empfiehlst du hier wirklich allen Ernstes?

Wem ist denn damit geholfen? Wenn die Leute sich ihr eigenes Grab schaufeln und das auch noch selbst quittieren?

Liebe Dagegen72, ich habe dich eigentlich bisher für eine Kämpfernatur gehalten, die sich nicht durch äussere Bedingungen auf ihrem Weg sonderlich weit ablenken oder irritieren lässt. Irgendwie liest sich der erste Teil deines Beitrages für mich nicht so, als hättest DU ihn geschrieben.

Keine Ahnung, seid mir nicht böse, ich zieh mich mal hier raus. Ich hätte dem TE empfohlen, seinen Weg des Nichtunterschreibens zu gehen und anstattdessen den VA abzuwarten, da ein Widerspruch auf einen EGV -VA möglich ist. Leider ist kein Widerspruch möglich wenn er einen EGV -Vertrag UNTERSCHREIBT.

Den AusbildungsWUNSCH hätte er SOWIESO IMMER nebenbei äußern und durchsetzen können. DIESE Möglichkeit ist doch niemals verloren? Im Gegenteil, wenn SB lernt, was Respekt bedeutet, hat der TE doch viel bessere Karten....???!!!

...aber OK, vielleicht sehe ich etwas Wesentliches nicht. Aus meiner Sicht wollt ihr ihn ins offene Messer laufen lassen den armen Kerl. Da kann ich nicht dabeisein und ich hoffe Ihr wisst, was Ihr da tut und auch du, Dagegen72 bist dir darüber bewusst, was du da gerade machst...


Ich finde das nicht gut und habe ein sehr mulmiges Gefühl dabei.
 
@ hierheute: zu deinem ersten Absatz: ne, dann unterschreibt man auch und trotzdem nicht so habe ich es jedenfalls zuletzt getan - weil mir dann doch Bedenken kamen einen Vertrag zu unterschreiben und ich von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen möchte oder sowas in der Art

andere haben es nicht, wieso soll man selbst über ein Gewissen in diesen Dingen verfügen? Der SB wird für das hin und her schieben über den Schreibtisch bezahlt, dem kann es wurscht sein, ob du dich zierst das Ganze zu unterschreiben oder nicht

Dir kostet es Zeit, Geld, Aufwand - wirst aber nicht dafür bezahlt
 
aha, also DU SELBST unterschreibst also erstmal solche Sachen, und bereust es dann manchmal trotzdem hinterher, es getan zu haben, oder so. aha ok, soweit dazu.

Also Deiner Meinung nach sollen das dann andere Leute auch so machen, weil sie ja sowieso "ebenfalls" so etwas wie ein Gewissen oder so nicht haben (können). Weil Du das ja nach Deiner Aussage SELBST nicht hast...

Und wenn ich das richtig verstehe, wirst du dafür nicht bezahlt, dass du sowas wie ein Gewissen hast oder so....

Und aus diesem Grund - dafür, dass jemand nicht dafür bezahlt wird - sollte es ihm wurscht sein, ob er jemanden ins offene Messer laufen lässt.

Oder wie kann oder darf ich das verstehen...


...Hmmm. also das klingt für mich alles ziemlich verwirrend und irgendwie kann ich dir überhaupt nicht folgen in deiner Argumentation und ich erkenne dich überhaupt nicht wieder in deinem Schreiben. Gerne unterhalte ich mich mit dir vielleicht mal wieder, evtl. nächste Woche?

Denn das interessiert mich sehr, und hauptsächlich interessierst DU mich sehr. Ich mache mir ein wenig Sorgen um dich. Bitte passe auf dich auf und schlafe so schnell wie möglich ganz ganz tief und fest und gut und lang..........

Lass dich mal drücken meine liebe Dagegen *Schmatz*

Ich mag dich! Auch wenn du ne durchgeknallte Nudel bist, aber übertreib es bitte nicht ;-)))
 
Du verstehst mich völlig falsch!

Man unterschreibt keine EGV und macht trotzdem Gegenvorschläge, die dann in eine EGV aufgenommen oder gestrichen werden können - dann kann man sich immer noch überlegen, ob man unterschreibt - oder eben nicht. Und nicht unterschreiben ist nicht sanktionierbar.

Diese Gegenvorschlag-Strategie verschafft einem aber noch zusätzlich Zeit, sich weitere Infos anzueignen.

Ich verstehe dein Problem nicht. Mein Standpunkt ist: EGV NICHT unterschreiben.

Wo liest du denn Gegenteiliges heraus??

Ich mag dich doch auch :icon_knutsch:
 
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