EGV im e-Service der AfA entdeckt, wie darauf reagieren?

Leser in diesem Thema...

iMaaac

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Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen im e-Service der Agentur für Arbeit eine Eingliederungsvereinbarung entdeckt. Unterschrieben habe ich meines Wissen nach nichts. Diese Eingliederungsvereinbarung scheint auch lockerer zu sein als die alte. Dort musste ich noch mindestens 5 Bewerbungen pro Monat schreiben. Jetzt frage ich mich wie ich darauf am besten reagieren soll?
 

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Sonne11

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Enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Deine Auch? So lange Du Dich brav an alles hältst, muss man Dir ja keine neue unterbreiten. :biggrin::wink:
 

Schluri

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Solang Dir die EGV nicht zugesandt wurde und Du diese nicht unterschrieben hast, musst Du gar nichts machen.

Außerdem, ich würde diese EGV mit diesem Inhalt niemals unterschreiben.
In der EGV steht so viel Nix genaues weiß man nicht das es schon weh tut.

Und die angebliche Rechtsfolgenbelehrung ist auch das Höchste.

Kann es sein, dass Du ALG I bist?
Selbst dann würde ich das so niemals unterschreiben.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen im e-Service der Agentur für Arbeit eine Eingliederungsvereinbarung entdeckt. Unterschrieben habe ich meines Wissen nach nichts. Diese Eingliederungsvereinbarung scheint auch lockerer zu sein als die alte. Dort musste ich noch mindestens 5 Bewerbungen pro Monat schreiben. Jetzt frage ich mich wie ich darauf am besten reagieren soll?

Vergiss ganz schnell, das du überhaupt einen onlinezugang hast.....nichts darin ist rechtsgültig, solange du nicht darauf reagierst.

Mit der AfA und evtl. später dem Jobcenter kommuniziert man nur nachweislich schriftlich, wobei der Tenor auf nachweislich liegt.
 

0zymandias

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Wir unterschreibt Ihr jungen Leute eigentlich auf dem Bildschirm?
Gibt es da elektrische Spezialstifte oder so?

Egal, weil ...

  • eine EGV immer verhandelt werden muss (u.a. § 15 SGB II),
  • für eine EGV die Schriftform verpflichtend ist (§ 56 SGB X),
  • kein gültiges Angebot vorliegt, da die entsprechende Unterschrift fehlt,
  • die eServices der BA kein rechtssicheres elektronisches Kommunikationsmittel sind.

Inhaltlich finde ich unprickelnd ...
EGV -Auszug meinte:
Wir erhalten Kenntnis über Ihre Nutzungsdaten (Kalenderwoche Ihrer letzten Anmeldung, Anzahl Postfachnachrichten, Anzahl offener Vermittlungsvorschläge, Stelleninformationen und Stellenanzeigen, Aktivierung Suchassistent, Vorhandensein der Einwilligung zur Bewerberassistenz und Anzahl der eigenen (offenen) Bewerbungen.).
... weil wenig bis nichts davon valide ist.
Welche Bewerbungen ich selber unabhängig von Big Brother BA (BBBA) mache, muss ich nicht noch in einer eigenen Buchhaltung nachhalten.
Was eine Anmeldung bedeutet, wenn das Netzteil Brrrzzzl! macht, wird man dort sicherlich auch besser als ich wissen.
Etc.
Weiterhin ist davon auch nichts im Sinne einer Arbeitsvermittlung zweckerforderlich, also unbedingt Posting #4 in Anwendung bringen.

Wofür es auch kein Leckerli gibt, ist ...
EGV -Auszug meinte:
Bei meiner Suche nach einer Arbeitsstelle nutze ich u.a. die Jobbörse der Agentur für Arbeit.
Das ist wie bei dem lieben Hund: Ich rufe "Komm sofort oder nicht." und gehorsam wie er ist, kommt er sofort oder nicht.
Kurz: Deutlich zu unbestimmt, um Wirksamkeit und damit Sinn zu entfalten, aber die Absicht, erfolgreich Dummenfang zu betreiben, ist schon erkenntlich.

Auch recht verwaltungsoriginell ist ...
EGV -Auszug meinte:
Ich werde die Stellenangebote, auf die ich mich beworben habe, zum nächsten Termin mitbringen.
... und es ergibt sich daraus auch gleich die Frage: Geschnitten oder am Stück?

(Aber dem Grunde nach ist das vorliegende Schriftstück unbedingt zu begrüßen, denn es deutet immerhin die Eventualität einer möglichen Inklusion von Grundschullehrer/innen oder Kindergärtner/innen an.
Zu begrüßen und ununterschrieben zu verabschieden. :biggrin:)
 
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