Wir unterschreibt Ihr jungen Leute eigentlich auf dem Bildschirm?
Gibt es da elektrische Spezialstifte oder so?
Egal, weil ...
- eine EGV immer verhandelt werden muss (u.a. § 15 SGB II),
- für eine EGV die Schriftform verpflichtend ist (§ 56 SGB X),
- kein gültiges Angebot vorliegt, da die entsprechende Unterschrift fehlt,
- die eServices der BA kein rechtssicheres elektronisches Kommunikationsmittel sind.
Inhaltlich finde ich unprickelnd ...
EGV -Auszug meinte:
Wir erhalten Kenntnis über Ihre Nutzungsdaten (Kalenderwoche Ihrer letzten Anmeldung, Anzahl Postfachnachrichten, Anzahl offener Vermittlungsvorschläge, Stelleninformationen und Stellenanzeigen, Aktivierung Suchassistent, Vorhandensein der Einwilligung zur Bewerberassistenz und Anzahl der eigenen (offenen) Bewerbungen.).
... weil wenig bis nichts davon valide ist.
Welche Bewerbungen ich selber unabhängig von Big Brother
BA (BBBA) mache, muss ich nicht noch in einer eigenen Buchhaltung nachhalten.
Was eine Anmeldung bedeutet, wenn das Netzteil
Brrrzzzl! macht, wird man dort sicherlich auch besser als ich wissen.
Etc.
Weiterhin ist davon auch nichts im Sinne einer Arbeitsvermittlung zweckerforderlich, also unbedingt Posting #4 in Anwendung bringen.
Wofür es auch kein Leckerli gibt, ist ...
EGV -Auszug meinte:
Bei meiner Suche nach einer Arbeitsstelle nutze ich u.a. die Jobbörse der Agentur für Arbeit.
Das ist wie bei dem lieben Hund: Ich rufe "Komm sofort oder nicht." und gehorsam wie er ist, kommt er sofort oder nicht.
Kurz: Deutlich zu unbestimmt, um Wirksamkeit und damit Sinn zu entfalten, aber die Absicht, erfolgreich Dummenfang zu betreiben, ist schon erkenntlich.
Auch recht verwaltungsoriginell ist ...
EGV -Auszug meinte:
Ich werde die Stellenangebote, auf die ich mich beworben habe, zum nächsten Termin mitbringen.
... und es ergibt sich daraus auch gleich die Frage: Geschnitten oder am Stück?
(Aber dem Grunde nach ist das vorliegende Schriftstück unbedingt zu begrüßen, denn es deutet immerhin die Eventualität einer möglichen Inklusion von Grundschullehrer/innen oder Kindergärtner/innen an.
Zu begrüßen und ununterschrieben zu verabschieden.

)