EGV im Briefkasten könnt ihr mal drüber schauen ?

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HattemaleinWald

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Morgen liebe Elo Freunde.

Ich hatte gestern eine EGV im Briefkasten und wollte eure Meinung höhren bzw euch um Rat fragen.

ich war vor knapp 15 Monaten etwa 6 Monate krankgeschrieben letztes Jahr bekam ich eine neue Sachberaterin und sie lud mich zum Meldetermin ein 3mal, leider hatte ich noch 2 weitere operationen, die nur stationär gemacht wurden
Hatte also nur eine AU beim JC abgegeben, weil ich keine Lige bescheinigung hatte.
Den Termin beim Gesundheitsamt hatte ich daher nicht wahrgenommen, wegen der operation.

Ich habe den JC und das amt alles schriftlich / telefonisch und per email mitgeteilt.

Nun zur EGV .
Hier drinne steht ich soll mich zu dem Beruf bewerben den ich das letzte mal vor 12 Jahren ausgeübt habe.
Ich habe in der letzten Zeit so alles mal gemacht außer den erlernten Beruf.
Ich war Fahrerin, im Pflegedienst, als Facility Manager tätig, war sogar auf dem Schrottplatz / Recycling einige Zeit beschäftigt, habe auch an 4 verschiedene Maßnahmen teilgenommen halt nur nicht mein erlernter Beruf ausgeübt.

1. sind dann mehr wie eine Hand voll Bewerbungen im Monat sinnvoll oder pflicht ?
2. Kann ich mich gegen die EGV wehren, also eine alternative finden und dies meiner Sachberaterin vorschlagen ?

Denke nicht das ich den Beruf noch kann, vorallem weil ich in ein bestimmtes Fachgebiet geschult wurde.

3. Was könnte ich machen oder was könnte man mir vorschlagen ?
 

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TazD

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Könntest du die EGV bitte nur soweit anonymisieren , dass wichtiges, wie zbsp Anzahl der Bewerbungen, erkennbar bleibt.
So kann man dir nur bedingt helfen.
Mir ist auch, ehrlich gesagt, schleierhaft, was an der Bewerbungsanzahl so geheim sein soll.
 
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Ist das die komplette EGV ? Ich sehe hier keine Angaben zur Kündigung, Fortschreibung, Anzeige von Arbeitsunfähigkeit etc.

Und worauf bezieht sich eigentlich die RFB am Ende des Anschreibens?

Ich würde jetzt den Verwaltungsakt abwarten und dann Widerspruch einlegen.

Die Regelung zum Nachweis der Bewerbungsaktivitäten ist reichlich überzogen.
 

HattemaleinWald

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Eine Seite fehlt, war zu groß für die pdf.
Handelt sich um Allgemeine Hinweise um Arbeitsunfähigkeit.

Könntest du die EGV bitte nur soweit anonymisieren , dass wichtiges, wie zbsp Anzahl der Bewerbungen, erkennbar bleibt.
So kann man dir nur bedingt helfen.
Mir ist auch, ehrlich gesagt, schleierhaft, was an der Bewerbungsanzahl so geheim sein soll.

Sind 5 pro Monat

Im Anhang ist die letzte Seite
 

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0zymandias

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Vielen Dank an das JC für den sehr, sehr schönen Satz ...

"Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, werden wir Ihnen diese Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt zustellen."

... denn damit wäre ein VA unter Verweigerung der Verhandlung erlassen und so schön rechtswidrig im Sinne des § 15 SGB II, vgl. BSG -Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 195/11 R.

Mehr Ätschibätschi braucht man eigentlich nicht, aber das geht noch aufs Haus:
Die Pflicht, Meldetermine wahrzunehmen, ist in unzulässiger Weise als EGV -Pflicht aufgenommen worden, um sich einen Sanktionsvorteil von 20 % versprechen zu lassen.
Unter anderem ist das kein Austauschvertrag mehr.

Weitere Argumente könnten unter den Weißungen verborgen sein, z.B. Beginn und Ende der Gültigkeit.
 

TazD

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Weitere Argumente könnten unter den Weißungen verborgen sein, z.B. Beginn und Ende der Gültigkeit.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar. Daher erneut die Bitte, die EGV wirklich nur mit geschwärzten/geweißten persönlichen Daten einstellen.
Andernfalls erschwerst du den Helfern völlig unnötig die Möglichkeit, dir auch zielführend deine Fragen zu beantworten.
 

HattemaleinWald

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Habe ich mit absicht weggemacht, wenn die Sachbearbeiterin hier guckt und das datum vergleicht weiß sie ja von wem es ist.
Braucht ihr wirklich das exakte Datum ? Die EGV soll 6 Monate gehen.
 
E

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Persönliche Daten und Namen des JC schwärzen, den Rest, vor allem Datumsangaben, möglichst sichtbar lassen.

Und was soll schon passieren, wenn SB hier mitliest? Spätestens wenn SB irgendein Schriftstück von dir bekommt, ist er/sie doch über deine Wünsche/Absichten im Bilde. Von welchen Dingen soll SB hier im Forum nichts erfahren dürfen, die du ihm/ihr später ohnehin bekanntgeben wirst?
 

0zymandias

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[...]
Braucht ihr wirklich das exakte Datum ? Die EGV soll 6 Monate gehen.

Lass mich raten: Der Gültigkeitsbeginn liegt vor dem 06.02.2018?

Let's do the time warp again ... :wink:

Nachtrag zu dem Blatt in #5, geht natürlich auch aufs Haus:

Die AU -Nachweisregelungen könnten sanktionsbewehrt sein, was nicht rechtskonform mit dem § 56 SGB II wäre.

Eine EGV ist auf einer einheitlichen Urkunde zu schließen, hier aber werden "Hinweisblätter für Leistungsberechtigte" mit in die EGV hereingeholt. Deren Inhalt kann sich jederzeit ändern.
Darüber hinaus ist das Abfordern von Lesebestätigungen und Verständnisanerkenntnissen kein zulässiger Inhalt im Sinne des § 15 SGB II.
 
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HattemaleinWald

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Hallo,

so auf wunsch habe ich die EGV nochmal verfeinert, fand sogar ein Absatz der vielleicht wichtig ist.

Wie bereits gefragt was soll ich tun ?
Die EGV ungeschrieben zurückschicken, warten oder was anderes ?

Bin froh das ihr mal drüber geschaut habt und viele Sachen gefunden habt. Was mich wundert ist das Datum seitdem die EGV gilt.

Das mit der Seite 6 hier im Anhang stimmt doch auch nicht oder ? Ausfürhlich besprochen wurde sie ja nicht, da sie ja im Briefkasten lag.
Wisst ihr sonst nochwas ?

Danke schonmal
 

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0zymandias

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Es sind "monatliche" Bewerbungen aufgeführt, also müsste man bei Unterschrift die Bewerbungen im Januar noch machen.
Wird schwierig im Februar. :wink:

Beim Bewerbungsnachweis sind alle Bewerbungsschreiben, alle Antworten des potentiellen Arbeitgebers, alle Stellenanzeigen und "ein Versandnachweis (Postbeleg)" vorzulegen. :icon_hihi:

Kommt noch Mayo drauf? :biggrin:

Nein, falls die eine Unterschrift wollen, sollte eine Nachweisliste durchaus reichen.
 

TazD

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Ich frage mich gerade, ob du überhaupt zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen würdest.
Das JC scheint davon auch nicht unbedingt überzeugt zu sein, denn ansonsten würde man dich nicht zum äD schicken wollen.
Steht da ein neuer Termin für eine Begutachtung an?

Zur EGV :
Das Papier nicht wert, worauf sie gedruckt ist.
 

HattemaleinWald

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Hallo liebes Elo Forum,

Heute hatte ich eine Einladung drinne. Ich fand dies ein wenig komisch, weil eine nicht unterschriebene EGV dann gültig gemacht werden soll.

Da hier ja gesagt wurde die EGV ist das Papier nicht wert würde ich gerne mal eure Meinung darüber höhren.

Den Termin muss ich ja wahrnehmen oder soll ich einfach abwarten und auf den Verwaltungsakt warten ?

Achja da ist nochwas, meine Betreuerin stellt mir die Fahrtkosten nicht aus.
Erst wenn ich die EGV unterschreibe sagt sie, kann ich dagegen was tun ?
 

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Du könntest die Teamleitung fragen, ob es den üblichen Gepflogenheiten entspricht, die Erstattung der Fahrtkosten von der Unterzeichnung der EGV abhängig zu machen. Die sollen dir bitteschön den entsprechenden Paragraphen nennen.

Wenn ich die Fahrtkosten nachweislich schriftlich beantragt habe, würde ich nach 6 Monaten Untätigkeitsklage erheben (lassen).
 

Sonne11

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Hihihi! Geile Optionskommune ! Man ist mit einem EGV -Angebot einverstanden, wenn man diesen nicht unterschreibt? Man ist dann gezwungen die Vereinbarung als VA zu schicken?? Was sitzen da für manipulative Drücker? Echt unerträglich! Ich weiß bei so etwas nie, ob denen echt die entsprechenden Zellen fehlen, oder die das mit Absicht so machen?! :biggrin::wink:

Und jetzt kommt ein Schritt zurück. Man will jetzt, nachdem ein EGV Angebot vorgelegt wurde, gemeinsam eine EGV beim Termin ausarbeiten?
 

HattemaleinWald

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Hihihi! Geile Optionskommune ! Man ist mit einem EGV -Angebot einverstanden, wenn man diesen nicht unterschreibt? Man ist dann gezwungen die Vereinbarung als VA zu schicken?? Was sitzen da für manipulative Drücker? Echt unerträglich! Ich weiß bei so etwas nie, ob denen echt die entsprechenden Zellen fehlen, oder die das mit Absicht so machen?! :biggrin::wink:

Und jetzt kommt ein Schritt zurück. Man will jetzt, nachdem ein EGV Angebot vorgelegt wurde, gemeinsam eine EGV beim Termin ausarbeiten?


Deswegen ja die Frage ob ich den Termin nicht wahrnehmen soll um auf einen VA zu warten, was mir dann aber sorgen machen würde ist das dann eine Sanktion kommen könnte
 
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