1. Werden die Sanktionen von der alten EGV übernommen ? Weil ja steht "Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 10.7.2019 fortgeschrieben."
Nein, das ist rechtswidrig. Deshalb wurde Punkt 9 Sanktionen weggelassen. ( siehe Urteil des BVerfG vom 05.11.2019) Es darf gegenwärtig nicht höher als 30% sanktioniert werden, binnen eines Monats sanktioniert werden. Auch die starre Dauer von 3 Monaten ist nicht mehr gestattet, wenn der Grund für die Sanktion nicht mehr besteht. Beispiel: Du wirst zu einer Maßnahme geschickt und gehst nicht hin. Macht 30% Sanktion. Wenn Du dann nach 3 Wochen sagst: "Na gut, dann geh ich eben doch hin.", besteht kein Grund mehr Dich noch 2 Monate zu sanktionieren.
2. Sind 10 Bewerbungen angemessen?
Soweit ich weiß sind vom Gesetzgeber nicht mehr als 5 Bewerbungen vorgesehen. Das ist nicht in allen Bundesländern gleich. Es schwankt zw. 2 und 6 Bewerbungen. Für alle Bewerbungen, die darüber hinausgehen, kannst Du die Kostenübernahme beantragen. Auch Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen kannst Du beantragen (bevor sie entstanden sind, da sie sonst nicht übernommen werden.
Ich würde schriftliche Änderungsvorschläge machen und da mit aufführen, was Du Dir vorstellst z.B. eine Ausbildung zu machen. Auch würde ich eine Begründung verlangen, weswegen die EGV fortgeschrieben werden soll.
Damit ziehst Du das JC auf die Verhandlungsebene zurück.
Solange die Verhandlung nicht abgeschlossen ist, kannst Du sowieso noch nicht unterschreiben.
Wenn Du dann eine geänderte EGV erhälst, brauchst Du die trotzdem nicht unterschreiben. Dafür kannst Du nicht sanktioniert werden, da Verträge nur zustande kommen, wenn beide Parteien den Vertrag wollen.
Dann erläßt das JC einen Verwaltungsakt. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen und wenn der abgelehnt wird, auch Klage beim SG einreichen.
Hast Du aber eine EGV unterschrieben, kannst nicht zu Gericht gehen, weil die Unterschrift den Klageweg versperrt. Wenn es Streitigkeiten gibt, ziehst Du den kürzeren. Es bringt Dir nur Nachteile, eine EGV zu unterschreiben.