Guten Abend,
mir ist gerade aufgefallen, als ich in meinen Unterlagen nochmal die EGV angeschaut habe, das
die Laufzeit dort bis auf den 23.04.2018 gesetzt wurde.
Das Problem ist das ich die EGV damals am "24.10.2016" unterschrieben habe. Ich würde jetzt gerne wissen ob die EGV trotz meiner Unterschrift ungültig ist. Ich habe irgendwie gelesen das der Zeitraum maximal 6 Monate sein darf. Liege ich damit richtig oder ist das durch meine Unterschrift irrelevant geworden ?
Falls mir jetzt eine Arbeitsmaßnahme angeboten wird und ich lehne sie ab kann ich auf die ungültige EGV verweisen oder muss ich die Maßnahme antreten und bei Nicht-Erscheinen eine Sanktion erwarten.
Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Tipps und Hilfeantworten in diesem Forum.
mir ist gerade aufgefallen, als ich in meinen Unterlagen nochmal die EGV angeschaut habe, das
die Laufzeit dort bis auf den 23.04.2018 gesetzt wurde.
Das Problem ist das ich die EGV damals am "24.10.2016" unterschrieben habe. Ich würde jetzt gerne wissen ob die EGV trotz meiner Unterschrift ungültig ist. Ich habe irgendwie gelesen das der Zeitraum maximal 6 Monate sein darf. Liege ich damit richtig oder ist das durch meine Unterschrift irrelevant geworden ?
Falls mir jetzt eine Arbeitsmaßnahme angeboten wird und ich lehne sie ab kann ich auf die ungültige EGV verweisen oder muss ich die Maßnahme antreten und bei Nicht-Erscheinen eine Sanktion erwarten.
Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Tipps und Hilfeantworten in diesem Forum.