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Hallo zusammen,
bei meinem Termin beim Jobcenter von vergangener Woche habe ich die angehängte Eingliederungsvereinbarung erhalten. Der Sachbearbeiter war nur eine Vertretung und laut eigener Aussage noch recht neu, weshalb ich extra vorsichtig war und die EGV zur Überprüfung mit nach Hause nahm.
Nun meine Bitte, dass die Experten hier im Forum sich die EGV einmal ansehen und schauen, ob sie in Ordnung ist. Einige Formulierungen ergeben keinen Sinn und sind aus einer älteren EGV von mir kopiert worden. Da kann man einmal sehen, wie professionell dort gearbeitet wird.
In erster Linie störe ich mich an der Formulierung "gültig bis auf weiteres" und der Verpflichtung, meine Eigenbemühungen nachzuweisen. Mit letzterem könnte ich noch leben, die vorgegebene Anzahl ist keine große Hürde. Dass die EGV jedoch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag gültig sein soll, bereitet mir Bauchschmerzen.
Eine andere Frage: Ich habe mich mit dem SB darauf geeinigt, die EGV innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Soll ich diese Frist nun einfach ohne Reaktion verstreichen lassen und darauf hoffen, dass kein Verwaltungsakt erlassen wird? Oder einen Gegenvorschlag entwerfen?
Für euer Feedback bedanke ich mich schon jetzt im Voraus.
bei meinem Termin beim Jobcenter von vergangener Woche habe ich die angehängte Eingliederungsvereinbarung erhalten. Der Sachbearbeiter war nur eine Vertretung und laut eigener Aussage noch recht neu, weshalb ich extra vorsichtig war und die EGV zur Überprüfung mit nach Hause nahm.
Nun meine Bitte, dass die Experten hier im Forum sich die EGV einmal ansehen und schauen, ob sie in Ordnung ist. Einige Formulierungen ergeben keinen Sinn und sind aus einer älteren EGV von mir kopiert worden. Da kann man einmal sehen, wie professionell dort gearbeitet wird.
In erster Linie störe ich mich an der Formulierung "gültig bis auf weiteres" und der Verpflichtung, meine Eigenbemühungen nachzuweisen. Mit letzterem könnte ich noch leben, die vorgegebene Anzahl ist keine große Hürde. Dass die EGV jedoch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag gültig sein soll, bereitet mir Bauchschmerzen.
Eine andere Frage: Ich habe mich mit dem SB darauf geeinigt, die EGV innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Soll ich diese Frist nun einfach ohne Reaktion verstreichen lassen und darauf hoffen, dass kein Verwaltungsakt erlassen wird? Oder einen Gegenvorschlag entwerfen?
Für euer Feedback bedanke ich mich schon jetzt im Voraus.