EGV: Gültig bis auf weiteres, Nachweis von Eigenbemühungen und allgemeine Prüfung

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Johannes87

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Hallo zusammen,

bei meinem Termin beim Jobcenter von vergangener Woche habe ich die angehängte Eingliederungsvereinbarung erhalten. Der Sachbearbeiter war nur eine Vertretung und laut eigener Aussage noch recht neu, weshalb ich extra vorsichtig war und die EGV zur Überprüfung mit nach Hause nahm.

Nun meine Bitte, dass die Experten hier im Forum sich die EGV einmal ansehen und schauen, ob sie in Ordnung ist. Einige Formulierungen ergeben keinen Sinn und sind aus einer älteren EGV von mir kopiert worden. Da kann man einmal sehen, wie professionell dort gearbeitet wird.

In erster Linie störe ich mich an der Formulierung "gültig bis auf weiteres" und der Verpflichtung, meine Eigenbemühungen nachzuweisen. Mit letzterem könnte ich noch leben, die vorgegebene Anzahl ist keine große Hürde. Dass die EGV jedoch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag gültig sein soll, bereitet mir Bauchschmerzen.

Eine andere Frage: Ich habe mich mit dem SB darauf geeinigt, die EGV innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Soll ich diese Frist nun einfach ohne Reaktion verstreichen lassen und darauf hoffen, dass kein Verwaltungsakt erlassen wird? Oder einen Gegenvorschlag entwerfen?

Für euer Feedback bedanke ich mich schon jetzt im Voraus.
 

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Couchhartzer

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Der Inhalt:

Diese Liste reichen Sie bitte jeweils zum 1Oten des Folgemonats ein, also am:
20.12.17
20.01.18
20.02.18
20.03.18
20.04.18


ist natürlich mal `ne richtig vollkommen intelligenzfreie Hausnummer, denn bei diesem SB ist der 10. des Monats immer auch der 20. des Monats.

Mal abgesehen davon ist auch der 20.01.2018 ein Samstag.
 

Sonne11

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Einige Formulierungen ergeben keinen Sinn
In der Schule gäbe es dafür eine 6! Alles was von SB selbst eingefügt wurde und nicht schon bereits geschrieben stand, ist abgehakt und unverständlich. Für Dich, sind das allerdings die Dinge, die Sanktionen auslösen können.
In erster Linie störe ich mich an der Formulierung "gültig bis auf weiteres"
Es fehlt unter Punkt 2. der Hinweis, dass diese alle sechs Monate geprüft wird. Gültig "solange alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug
von Arbeitslosengeld ll vorliegen" ist so nicht gedacht!

Soll ich diese Frist nun einfach ohne Reaktion verstreichen lassen und darauf hoffen, dass kein Verwaltungsakt erlassen wird? Oder einen Gegenvorschlag entwerfen?
Gegenvorschlag für was? Dass SB sich seinen Mist wenigstens noch einmal durchliest? :wink::biggrin:

Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 20.11.2017
fortgeschrieben.
-Ja genau! Die EGV vom 20. wird mit der vom 20. fortgeschrieben. Am 20. :biggrin:
-Stichtage für Nachweise bringen einen nicht in Arbeit, sondern sind Sanktionsgrundlagen zum 10.?? Zum 20.??? Und ja, Stichtage! Denn es steht "am" -ist unzulässig.
Veränderungen lhrer Situation teilen Sie schnellstmöglich
Ja welche denn?

Die in dieser Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten und Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit wurden von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet
Ich würde fordern dies zu streichen oder:
Man könnte dem SB seine Verhandlungswünsche zusenden und Streichung der eh nicht zulässigen Stichtage fordern. Fordern von 5 auf 3 Bewerbungsbemühungen absenken.
"bis auf weiteres" in "sechs Monate ändern"
Sowie die "Veränderungen lhrer Situation " zu streichen, oder genaustens zu konkretisieren.

Wenn SB das getan hat, dann ist die EGV nicht benachteiligend und die einzige Gegenleistung, nämlich was aus dem Vermittungsbudget beantragen zu können (bis es dann genehmigt ist, ist es ein langer Weg) einigermaßen ausgeglichen.

Also: entweder "leider" dumm-SB auf den Müll hinweisen, oder es lassen und dann über Widerspruch .
 
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