Hallo,
wie soll ich mich verhalten wenn der Gegenvorschlag abgelehnt worden ist??
Mit der Begründung die EVG sei genau auf die ARGE zugeschnietten ( also meine ARGE vorort))
Ich tipp mal die EVG vereinbarung ab wie sie die ARGE haben will:
Ziel
Beednigung der Hilfebedürftigkeit
1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE XXXX unterstütze Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er unterbreiter Ihnen vermittlungsvorschläge, soweit geeigneter Stellenangebote vorliegen.
Er nimmt ihr Bewerberprofil in die Startseite - www.arbeitsagentur.de auf.
Er unterstütz Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Anstragstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 As. 1 SGB II i.V.m §§ 45 FF SGB III Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 250 € jährlich übernommen werden.
Er untersützt Ihre Bewerbungsktivitäten nach Maßgabe des § 16 As. 1 SGB II i.V.m §§ 45 FF SGB III durch Übernahme von Fahrkosten zur Vorstellungsgesprächen auf vorherige ANtragstellung und Nachweise.
Er biete Ihnen flogen Leistung zur aufnahme von einer Sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung an. dir gesetzlichen Vorrausetzgungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte Antragstelung erfolgt: Mobilitätshilfe ESG .
Er frördert ihre Teilnahme an einer Bertrielcieh Trainingsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m §§ 46 SGB III
2. Bemühungen von Herren XXXXX
Sie unternhem in den nächsten 6 Monaten- beginnenden mit dem Datum der Unterzeichung- mindesten 10 Bewerbungsbemühungen aum sozialversicherungspflichte und geringfüiger Beschäftigungsverhältniss und legen hierüber im ANschluss an den oben genannten Zeitraum folgen Nachweise vor: Führen einer Nachweiliste, Vorlage bei Vorsprache. Bei der Stellensuche sind auch befristet Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitfirmen.
Die Hilfebedürftig ist verpflichtet, sich auf Vermittlungsvorschläge ( schriftlich. telefonisch, persönlich) seitens der Bundesagentur/ARGe innerhalb von vier Kalendertagen beim Arbeitgeber zu bewerben. Ein Zwischenstand über die erfolgten Bewerbungn ist spätesten nach weitern sechs Kalendertagen beim pAp bzw. der ARGE schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Bei Arbeitsunfähigkeit ist ab dem ersten Krankheitstag eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun ber der ARGE vorzulegen. Ortsabwesenheit ist gemäß den in der Eingliederungsverinbarung verinbarten Regelung im Voraurs bei der ARE anzuzeigen.
Sie nehmen teil an der betrieblichen blablalba ( die stelle hab ich mir gesucht und mach da ein vorab Praktikum)
Und dann halt halten sie sich innerhalb der Zeit usw.
und rechtsbehlehrung
Ich habe die EVG hier genommen aus dem Forum.
Wie soll ich mich denn da jetzt verhalten??
Gibt es eigentlich Gerichtisurteil über EGV ?? Ich habe welche gefunden aber die sind leider von 06 aktueller wäre da hilffreich am besten aus Bayern
wie soll ich mich verhalten wenn der Gegenvorschlag abgelehnt worden ist??
Mit der Begründung die EVG sei genau auf die ARGE zugeschnietten ( also meine ARGE vorort))
Ich tipp mal die EVG vereinbarung ab wie sie die ARGE haben will:
Ziel
Beednigung der Hilfebedürftigkeit
1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE XXXX unterstütze Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er unterbreiter Ihnen vermittlungsvorschläge, soweit geeigneter Stellenangebote vorliegen.
Er nimmt ihr Bewerberprofil in die Startseite - www.arbeitsagentur.de auf.
Er unterstütz Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Anstragstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 As. 1 SGB II i.V.m §§ 45 FF SGB III Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 250 € jährlich übernommen werden.
Er untersützt Ihre Bewerbungsktivitäten nach Maßgabe des § 16 As. 1 SGB II i.V.m §§ 45 FF SGB III durch Übernahme von Fahrkosten zur Vorstellungsgesprächen auf vorherige ANtragstellung und Nachweise.
Er biete Ihnen flogen Leistung zur aufnahme von einer Sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung an. dir gesetzlichen Vorrausetzgungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte Antragstelung erfolgt: Mobilitätshilfe ESG .
Er frördert ihre Teilnahme an einer Bertrielcieh Trainingsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m §§ 46 SGB III
2. Bemühungen von Herren XXXXX
Sie unternhem in den nächsten 6 Monaten- beginnenden mit dem Datum der Unterzeichung- mindesten 10 Bewerbungsbemühungen aum sozialversicherungspflichte und geringfüiger Beschäftigungsverhältniss und legen hierüber im ANschluss an den oben genannten Zeitraum folgen Nachweise vor: Führen einer Nachweiliste, Vorlage bei Vorsprache. Bei der Stellensuche sind auch befristet Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitfirmen.
Die Hilfebedürftig ist verpflichtet, sich auf Vermittlungsvorschläge ( schriftlich. telefonisch, persönlich) seitens der Bundesagentur/ARGe innerhalb von vier Kalendertagen beim Arbeitgeber zu bewerben. Ein Zwischenstand über die erfolgten Bewerbungn ist spätesten nach weitern sechs Kalendertagen beim pAp bzw. der ARGE schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Bei Arbeitsunfähigkeit ist ab dem ersten Krankheitstag eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun ber der ARGE vorzulegen. Ortsabwesenheit ist gemäß den in der Eingliederungsverinbarung verinbarten Regelung im Voraurs bei der ARE anzuzeigen.
Sie nehmen teil an der betrieblichen blablalba ( die stelle hab ich mir gesucht und mach da ein vorab Praktikum)
Und dann halt halten sie sich innerhalb der Zeit usw.
und rechtsbehlehrung
Ich habe die EVG hier genommen aus dem Forum.
Wie soll ich mich denn da jetzt verhalten??
Gibt es eigentlich Gerichtisurteil über EGV ?? Ich habe welche gefunden aber die sind leider von 06 aktueller wäre da hilffreich am besten aus Bayern