Hallo ihr Lieben,
da ich keine genauen Antworten finde eröffne ich ein neues Thema.
Kurz zu meinem Problem:
Ende März war ich zum Meldetermin beim Jobcenter, eine neue EGV sollte abgeschlossen werden. Diese nahm ich zum Prüfen mit. Die EGV sehen bei meinem Jobcenter immer gleich aus. Es sind nur Textbausteine und lediglich die Geltungsdauer und die geforderten Bewerbungsbemühungen werden „angepasst“.
Ich habe einen Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag zur vorgelegten EGV von Ende März erstellt. Dort stand drinnen, dass
1. Ich anstelle der geforderten 8 Bewerbungsbemühungen nur 4 jeden Monat tätige.
2. Eine Pauschale von 5,00 Euro je schriftlicher Bewerbung bzw. 1,00 Euro je E-Mail Bewerbung vom Jobcenter erstattet wird. Und dies bis zu einem Betrag von 260,00 Euro im Kalenderjahr.
<- Mein JC erstattet nur die Kosten die ich per Quittung nachweise, dazu zählen aber nur Klarsichthüllen, Umschläge, Papier, Mappen/Hefter und das Porto. Und es wird auch kein Betrag der pro Kalenderjahr für alle Bewerbungen erstattet werden kann angegeben.
3. Sollte eine Pauschalerstattung nicht möglich sein, möchte ich die Kosten für Umschläge, Papier, Mappen/Hefter und das Porto zzgl. 0,10 Euro je Ausdruck (Anschreiben, Lebenslauf) und je Kopie (Zeugnisse, Zertifikate) erstattet bekommen.
4. Die Kosten für die Rücksendung der Antwortsvordrucke für alle Vermittlungsvorschläge die ich erhalte sollen erstattet werden (Porto + Briefumschlag).
5. Es sollen auch die Kosten für jeglichen schriftlichen Kontakt mit dem Jobcenter erstattet werden.
Die Kosten umfassen das Porto, die Ausdrucke/Kopien, Briefumschläge und auch die Kosten für Einschreiben.
- darunter zählen Anschreiben die ich tätigen muss, um einen Antrag zur Übernahme der Bewerbungs-/Reisekosten zu erhalten, Rückantworten an das JC z. B. Anhörung zum Eintritt einer Sanktion und auch alle Kopien (Absageschreiben, Quittungen, Auflistung der Bewerbungen) die ich gemeinsam mit dem Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten einreichen muss.
6. Kostenübernahme, wenn ich auf Grund eines Vorstellungsgespräches z. B. auswärts übernachten muss. Dort habe ich vorgeschlagen 50,00 Euro je Übernachtung.
7. Mein Jobcenter erlaubt sich eine Nacherfüllungsfrist von 6 Wochen, diese soll aus der EGV entfernt werden.
8. Genauso soll folgendes entfernt werden: (2) Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann.
Ich sollte am 31. März bei meinem Jobcenter vorsprechen, es gab keinen schriftlichen Termin, und meine unterzeichnete EGV abgeben bzw. es sollte eine neue gemacht werden.
Am 1. April habe ich mir eine E-Mailadresse angelegt und den Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag vorab per E-Mail an das JC geschickt, mit dem Hinweis, dass der Inhalt der Nachricht an meine SB weitergeleitet werden soll und auch das die E-Mailadresse nicht zur weiteren Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter genutzt werden darf, da ich sie nur angelegt habe um vorab den Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag zu schicken.
Das Schreiben ging separat am 2. April per Einschreiben raus, welches am 3.April abgeholt wurde.
Nun zu meinen Fragen, wo ich bitte eure Hilfe brauche.
In meinem Schreiben bat ich um schriftliche Stellungnahme bzw. um eine Begründung meiner SB zum eingereichten Vorschlag.
Ich habe bis heute keine Reaktion bekommen, außer letzter Woche eine Einladung zu einem Meldetermin für nächste Woche. Da ich meine SB kenne, wird sie wieder auf eine EGV drängen und sie wird MÜNDLICH Stellung zu meinem Schreiben nehmen. Ich möchte aber keine mündliche Stellungnahme, sondern eine schriftliche, damit ich was in den Händen habe.
1. Kann meine SB eine schriftliche Stellungnahme ablehnen?
2. Habe ich einen Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme zum Vorschlag?
3. Kann ich eine Stellungsnahe lt. §§ 13, 14 und 15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X verlangen?
4. Sollte ich mich an dem Teamleiter mit meinem Anliegen wenden? Mit einem kurzen Anschreiben + das Schreiben an meine SB und den mitgeschickten Gegen-/Änderungsvorschlag.
Entschuldigung für den langen Text, aber das ist alles Neuland für mich und ich bin für jeden Rat und Tipp dankbar.
LG
da ich keine genauen Antworten finde eröffne ich ein neues Thema.
Kurz zu meinem Problem:
Ende März war ich zum Meldetermin beim Jobcenter, eine neue EGV sollte abgeschlossen werden. Diese nahm ich zum Prüfen mit. Die EGV sehen bei meinem Jobcenter immer gleich aus. Es sind nur Textbausteine und lediglich die Geltungsdauer und die geforderten Bewerbungsbemühungen werden „angepasst“.
Ich habe einen Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag zur vorgelegten EGV von Ende März erstellt. Dort stand drinnen, dass
1. Ich anstelle der geforderten 8 Bewerbungsbemühungen nur 4 jeden Monat tätige.
2. Eine Pauschale von 5,00 Euro je schriftlicher Bewerbung bzw. 1,00 Euro je E-Mail Bewerbung vom Jobcenter erstattet wird. Und dies bis zu einem Betrag von 260,00 Euro im Kalenderjahr.
<- Mein JC erstattet nur die Kosten die ich per Quittung nachweise, dazu zählen aber nur Klarsichthüllen, Umschläge, Papier, Mappen/Hefter und das Porto. Und es wird auch kein Betrag der pro Kalenderjahr für alle Bewerbungen erstattet werden kann angegeben.
3. Sollte eine Pauschalerstattung nicht möglich sein, möchte ich die Kosten für Umschläge, Papier, Mappen/Hefter und das Porto zzgl. 0,10 Euro je Ausdruck (Anschreiben, Lebenslauf) und je Kopie (Zeugnisse, Zertifikate) erstattet bekommen.
4. Die Kosten für die Rücksendung der Antwortsvordrucke für alle Vermittlungsvorschläge die ich erhalte sollen erstattet werden (Porto + Briefumschlag).
5. Es sollen auch die Kosten für jeglichen schriftlichen Kontakt mit dem Jobcenter erstattet werden.
Die Kosten umfassen das Porto, die Ausdrucke/Kopien, Briefumschläge und auch die Kosten für Einschreiben.
- darunter zählen Anschreiben die ich tätigen muss, um einen Antrag zur Übernahme der Bewerbungs-/Reisekosten zu erhalten, Rückantworten an das JC z. B. Anhörung zum Eintritt einer Sanktion und auch alle Kopien (Absageschreiben, Quittungen, Auflistung der Bewerbungen) die ich gemeinsam mit dem Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten einreichen muss.
6. Kostenübernahme, wenn ich auf Grund eines Vorstellungsgespräches z. B. auswärts übernachten muss. Dort habe ich vorgeschlagen 50,00 Euro je Übernachtung.
7. Mein Jobcenter erlaubt sich eine Nacherfüllungsfrist von 6 Wochen, diese soll aus der EGV entfernt werden.
8. Genauso soll folgendes entfernt werden: (2) Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann.
Ich sollte am 31. März bei meinem Jobcenter vorsprechen, es gab keinen schriftlichen Termin, und meine unterzeichnete EGV abgeben bzw. es sollte eine neue gemacht werden.
Am 1. April habe ich mir eine E-Mailadresse angelegt und den Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag vorab per E-Mail an das JC geschickt, mit dem Hinweis, dass der Inhalt der Nachricht an meine SB weitergeleitet werden soll und auch das die E-Mailadresse nicht zur weiteren Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter genutzt werden darf, da ich sie nur angelegt habe um vorab den Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag zu schicken.
Das Schreiben ging separat am 2. April per Einschreiben raus, welches am 3.April abgeholt wurde.
Nun zu meinen Fragen, wo ich bitte eure Hilfe brauche.
In meinem Schreiben bat ich um schriftliche Stellungnahme bzw. um eine Begründung meiner SB zum eingereichten Vorschlag.
Ich habe bis heute keine Reaktion bekommen, außer letzter Woche eine Einladung zu einem Meldetermin für nächste Woche. Da ich meine SB kenne, wird sie wieder auf eine EGV drängen und sie wird MÜNDLICH Stellung zu meinem Schreiben nehmen. Ich möchte aber keine mündliche Stellungnahme, sondern eine schriftliche, damit ich was in den Händen habe.
1. Kann meine SB eine schriftliche Stellungnahme ablehnen?
2. Habe ich einen Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme zum Vorschlag?
3. Kann ich eine Stellungsnahe lt. §§ 13, 14 und 15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X verlangen?
4. Sollte ich mich an dem Teamleiter mit meinem Anliegen wenden? Mit einem kurzen Anschreiben + das Schreiben an meine SB und den mitgeschickten Gegen-/Änderungsvorschlag.
Entschuldigung für den langen Text, aber das ist alles Neuland für mich und ich bin für jeden Rat und Tipp dankbar.
LG