Hallo,
also hier noch einmal. Mein Sohn erhielt vor den Winterferien eine Einladung zum JC zwecks Berufsberatung. Diese konnte er krankheitsbedingt nicht einhalten und die Bearbeiterin erklärte sich bereit, alles wichtige via Telefon mit ihm zu besprechen. Sie war sehr erstaunt darüber, dass er so ein gutes Zeugnis hat (3. Semester Abitur) und dass er so gut vorbereitet ist, was seine zukünftige berufliche Laufbahn angeht. Nun sagte sie ihm, dass sie ihm eine EGV zuschicken würde, die er ihr unterschrieben zurücksenden solle. Ebenso wurde besprochen, dass es ihm freistünde, ob er eine Beratung durch einen Studienberater vom AA in Anspruch nehmen möchte, was er gut fand. Er sollte sich diesbezüglich im Sekretariat seiner Schule melden, damit der Termin vereinbart werden könne. Heute nun kam noch ein Schreiben von einem anderen JC, was zum Stadtbezirk der Schule, aber nicht zu unserem Wohnort gehört, wo wieder zur Berufsberatung aufgefordert wurde und der Termin während des Unterrichts liegt, jedoch diesmal ohne Sanktionsandrohung, welche im ersten Schreiben angedroht wurde. Nun bekommt die Dame von unserem JC die aktuelle Schulbescheinigung, aber die EGV bereitet mir Kopfzerbrechen, da dort immer was von Arbeitsaufnahme bzw. arbeitssuchend steht, was er derzeit nicht ist, da schulpflichtig und zum anderen erst nach Abschluss des Abiturs ausbildungssuchend ist. Er strebt aber vorwiegend einen Studienplatz an, wo aber die Bewerbungsfristen erst am Juni loslaufen. Er dürfe nach Abschluss des Abiturs auch nur nach erfolgtem Antrag den Wohnort verlassen????
Ist für mich schon bissl diskriminierend, da das Kind, wenn auch inzwischen volljährig, aber eben der BG angehörig bestraft wird und nun Auflagen hat, sich umgehend zu bewerben, obwohl er mitten im Abistress mit vielen Klausuren hängt. Wenn er die verhaut, ist der Abschluss gefährdet und er müsste ein weiteres Jahr anhängen.
Wäre supi, wenn sich mal jemand diese EGV anschauen könnte, danke schon mal. Bitte nicht wundern. Ausstellungsdatum ist 2.2., Anschreiben ist auf den 6.2. datiert und der Brief war am 8.2. hier. Wenn ich es richtig weiß, hat man doch 10-14 Werktage Zeit zur Prüfung und sollte man die Frist überschreiten, bekäme man erst eine Anhörung ohne Rechtsfolgen oder liege ich da falsch.
Wir gehts jetzt um den Inhalt und nicht um die Frist, danke, bitte nagelt mich deswegen nicht fest.
hallo perle, mach zu deinem thema nen eignen tread auf...
und häng die EGV dran, aber bitte alle pers. daten schwärzen, auch die vom amt
Danke dir, ist drin.