Mathilde2009
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 Mai 2009
- Beiträge
- 22
- Bewertungen
- 0
Hallo zusammen,
am 30.April 09 hat mir mein Sachbearbeiter vom JobCenter eine EGV zugeschickt. Eigentlich wollte ich sie heute unterschrieben zurücksenden, weil ich einfach nur glücklich bin, dass mir zum 15.Mai eine Weiterbildung zur Online-Redakteurin genehmigt worden ist.
Nun habe ich vorsichtshalber recherchiert und bin extrem verunsichert aufgrund der für Laien recht unverständlichen Formulierungen. Offensichtlich kann man einiges falsch machen. Hoffentlich könnt Ihr mir helfen. Ich wäre Euch äusserst dankbar !!!
Zur EGV:
Ziel(e)
Erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung zur Online-Redakteurin
1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBll JobCenter Berlin Mitte unterstüzt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er fördert Ihre Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 16 Abs.1 SGB ll i.V.m §§ 77ff. SGB lll: Online-Redakteurin.
Der Träger der Grundsicherung verpflichtet sich bei Nichtbeendung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah zu besetzen, sofern ein geeigneter Bewerber vorhanden und es bei der Maßnahe möglich ist. Dadurch soll die Höhe des Schadens für den Kunden gering gehalten werden.
Kommt der zuständige Träger seinen in der EGV festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nahbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten: Ersatzmaßnahmen.
Klingt aus meiner Sicht vollkommen akzeptabel, nur die Ersatzmaßnahmen sind nicht näher bezeichnet. Ist das ein Problem?
2. Bemühungen von Frau XXX zur Eingliederung in Arbeit
Sie nehmen an folgender Weiterbildung teil ...
Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund an den Träger der Grundsicherung Schadensersstz zu leisten. Der Schadensersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahme eingetretenen Schaden) max. jedoch einen Betrag von 30 % der Maßnahmekosten.
Bei der tats. Schadensermittlung werden folgende Kostenpositionen einbezogen:
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Abbruch der Maßnahme.
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Beginn und Abbruch der Maßnahme.
...
Klingt ebenfalls nachvollziehbar, oder irre ich mich?
Jetzt folgt der Passus zum Thema zeit- und ortnaher Aufenthalts-Bereich.[/I]
Kann ich den einfach durchstreichen und als Begründung einen Ausdruck der WDB der Bundesagentur für Arbeit mit dem entsprechenden § beifügen ?
Dann kommt so einiges zum Thema
Anpassung aufgrund von Änderungen in den persönlichen Verhältnissen und die Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach dem SGB ll zwar eine Förderung beanspruchen, daneben sind Sie aber in erster Linie selbst gefordert, konkrete Schritte zu unternehmen. Sie sind verpflichtet,sich selbständig zu bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die siese Ziel unterstützen. Das Gesetzt sieht bei pflichtwidrigen Verhalten unterschiedliche Leistungskürzungen vor. Die leistung kann danach – auch mehrfach nacheinander oder überschneidend – gekürzt werden oder ganz entfallen.
Das verstehe ich nun wirklich nicht. Wie soll ich erfolgreich an einer 1 jährigen beruflichen Weiterbildung teilnehmen und gleichzeitig meine „Hilfebedürftigkeit“ beenden oder aktiv an Maßnahmen teilnehmen können?
Grundpflichten:
Eine Verletzung der Grundpflichten liegt vor, wenn Sie sich weigern, die in der EGV festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit Beschäftigungszuschuß festgelegte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen oder Sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben.
Was für Eigenbemühungen? Bewerbungen können wohl kaum gemeint sein, schließlich bin ich Vollzeit mit der Weiterbildung beschäftigt. Und die anderen Punkte? Ich dachte, es ginge um meine Qualifizierung und die Integration in den 1. Arbeitsmarkt, muss ich die Weiterbildung etwa ggf. abbrechen?
Es folgt eine Belehrung über die Leistungskürzungen bei Verletzung der Grundpflichten und eine zum Thema Meldepflichten.
So, das wars. Ich weiss, es ist ziemlich viel, was ich hier wissen möchte. Deshalb noch mal im Voraus lieben Dank für Eure Hilfe.
Hoffentlich bis bald
Mathilde
am 30.April 09 hat mir mein Sachbearbeiter vom JobCenter eine EGV zugeschickt. Eigentlich wollte ich sie heute unterschrieben zurücksenden, weil ich einfach nur glücklich bin, dass mir zum 15.Mai eine Weiterbildung zur Online-Redakteurin genehmigt worden ist.
Nun habe ich vorsichtshalber recherchiert und bin extrem verunsichert aufgrund der für Laien recht unverständlichen Formulierungen. Offensichtlich kann man einiges falsch machen. Hoffentlich könnt Ihr mir helfen. Ich wäre Euch äusserst dankbar !!!

Zur EGV:
Ziel(e)
Erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung zur Online-Redakteurin
1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBll JobCenter Berlin Mitte unterstüzt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er fördert Ihre Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 16 Abs.1 SGB ll i.V.m §§ 77ff. SGB lll: Online-Redakteurin.
Der Träger der Grundsicherung verpflichtet sich bei Nichtbeendung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah zu besetzen, sofern ein geeigneter Bewerber vorhanden und es bei der Maßnahe möglich ist. Dadurch soll die Höhe des Schadens für den Kunden gering gehalten werden.
Kommt der zuständige Träger seinen in der EGV festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nahbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten: Ersatzmaßnahmen.
Klingt aus meiner Sicht vollkommen akzeptabel, nur die Ersatzmaßnahmen sind nicht näher bezeichnet. Ist das ein Problem?
2. Bemühungen von Frau XXX zur Eingliederung in Arbeit
Sie nehmen an folgender Weiterbildung teil ...
Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund an den Träger der Grundsicherung Schadensersstz zu leisten. Der Schadensersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahme eingetretenen Schaden) max. jedoch einen Betrag von 30 % der Maßnahmekosten.
Bei der tats. Schadensermittlung werden folgende Kostenpositionen einbezogen:
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Abbruch der Maßnahme.
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Beginn und Abbruch der Maßnahme.
...
Klingt ebenfalls nachvollziehbar, oder irre ich mich?
Jetzt folgt der Passus zum Thema zeit- und ortnaher Aufenthalts-Bereich.[/I]
Kann ich den einfach durchstreichen und als Begründung einen Ausdruck der WDB der Bundesagentur für Arbeit mit dem entsprechenden § beifügen ?
Dann kommt so einiges zum Thema
Anpassung aufgrund von Änderungen in den persönlichen Verhältnissen und die Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach dem SGB ll zwar eine Förderung beanspruchen, daneben sind Sie aber in erster Linie selbst gefordert, konkrete Schritte zu unternehmen. Sie sind verpflichtet,sich selbständig zu bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die siese Ziel unterstützen. Das Gesetzt sieht bei pflichtwidrigen Verhalten unterschiedliche Leistungskürzungen vor. Die leistung kann danach – auch mehrfach nacheinander oder überschneidend – gekürzt werden oder ganz entfallen.
Das verstehe ich nun wirklich nicht. Wie soll ich erfolgreich an einer 1 jährigen beruflichen Weiterbildung teilnehmen und gleichzeitig meine „Hilfebedürftigkeit“ beenden oder aktiv an Maßnahmen teilnehmen können?
Grundpflichten:
Eine Verletzung der Grundpflichten liegt vor, wenn Sie sich weigern, die in der EGV festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit Beschäftigungszuschuß festgelegte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen oder Sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben.
Was für Eigenbemühungen? Bewerbungen können wohl kaum gemeint sein, schließlich bin ich Vollzeit mit der Weiterbildung beschäftigt. Und die anderen Punkte? Ich dachte, es ginge um meine Qualifizierung und die Integration in den 1. Arbeitsmarkt, muss ich die Weiterbildung etwa ggf. abbrechen?
Es folgt eine Belehrung über die Leistungskürzungen bei Verletzung der Grundpflichten und eine zum Thema Meldepflichten.
So, das wars. Ich weiss, es ist ziemlich viel, was ich hier wissen möchte. Deshalb noch mal im Voraus lieben Dank für Eure Hilfe.
Hoffentlich bis bald

Mathilde