Hallo,
ich bin fast 1 Jahr arbeitslos und kein Leistungsempfänger. In der Vergangenheit habe ich zwei Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. Ich habe heute einen EGV und einen Fragebogen erhalten. Den Fragebogen soll ich bis zum 4.8. ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken (ich bin vom 25.7.-01.08 im Urlaub).
Sämtliche Punkte des Fragebogens müssen lt. SB mit ja angekreuzt werden, ansonsten werde ich nicht als arbeitslos sondern als arbeitsuchend geführt (außer Punkt 5 – meine Kinder sind unter 14 J.).
Der Fragebogen wurde mündlich teilweise anders besprochen als ich ihn schriftlich mitbekommen habe:
Punkt 1. schriftlich: monatlich mindestens 6 schriftl. Bewerbungen
mündlich: vereinbart hatten wir, dass ich mich vermehrt initiativ bewerbe und dass dies auch telefonisch erfolgen dürfte, also 6 Bewerbungen in schriftl. oder mündl. Form
Punkt 4. schriftlich: Bereitschaft berufsfremd zu arbeiten
mündlich: Sie hat von branchenfremd gesprochen und nicht von berufsfremd. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich mich bereits branchenfremd bewerbe, daher denke ich nicht, dass es sich um einen Hörfehler handelt.
Mein Mann hat mich zu diesem Termin begleitet und kann dies auch bestätigen.
Zudem ist mir aufgefallen, dass unter
Punkt 6. ein Paragraf aufgeführt ist, der nicht existiert (§ 48 SGB III).
Ich werde diesen Fragebogen so nicht unterschreiben und bitte um Eure Hilfe, wie ich diesbezüglich vorgehen bzw. dies formulieren soll.
Vielen Dank.
nambimon
ich bin fast 1 Jahr arbeitslos und kein Leistungsempfänger. In der Vergangenheit habe ich zwei Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. Ich habe heute einen EGV und einen Fragebogen erhalten. Den Fragebogen soll ich bis zum 4.8. ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken (ich bin vom 25.7.-01.08 im Urlaub).
Sämtliche Punkte des Fragebogens müssen lt. SB mit ja angekreuzt werden, ansonsten werde ich nicht als arbeitslos sondern als arbeitsuchend geführt (außer Punkt 5 – meine Kinder sind unter 14 J.).
Der Fragebogen wurde mündlich teilweise anders besprochen als ich ihn schriftlich mitbekommen habe:
Punkt 1. schriftlich: monatlich mindestens 6 schriftl. Bewerbungen
mündlich: vereinbart hatten wir, dass ich mich vermehrt initiativ bewerbe und dass dies auch telefonisch erfolgen dürfte, also 6 Bewerbungen in schriftl. oder mündl. Form
Punkt 4. schriftlich: Bereitschaft berufsfremd zu arbeiten
mündlich: Sie hat von branchenfremd gesprochen und nicht von berufsfremd. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich mich bereits branchenfremd bewerbe, daher denke ich nicht, dass es sich um einen Hörfehler handelt.
Mein Mann hat mich zu diesem Termin begleitet und kann dies auch bestätigen.
Zudem ist mir aufgefallen, dass unter
Punkt 6. ein Paragraf aufgeführt ist, der nicht existiert (§ 48 SGB III).
Ich werde diesen Fragebogen so nicht unterschreiben und bitte um Eure Hilfe, wie ich diesbezüglich vorgehen bzw. dies formulieren soll.
Vielen Dank.
nambimon