Hallo Merit,
nur mal so ergänzend zu dem was dir schon geschrieben wurde, würde mich mal konkret interessieren wie lange die letzte (von dir unterschriebene)
EGV gültig ist oder war ... wurde die auch schon mit "bis auf Weiteres" ausgestellt ???
Das kann man in deinem Scan leider nicht erkennen ...
Ich hoffe, dass Ihr mir Tipps geben könnte, wie ich mich verhalten soll. Die neue EGV soll ich unterschrieben in zwei Tagen abgeben. Insbesondere die Punkte 4 oder 5 verstehe ich nicht.
Ich nehme mal an du hast diese
EGV nicht unterschrieben abgegeben ?
Die neue SB meinte, dass sich gesetzlich einiges speziell für Ältere - ich bin fast 64 - geändert habe.
Weil sich "gesetzlich" angeblich was gändert hat, brauchst du doch keinen neuen "Vertrag" mit deinem
SB abzuschließen, im
SGB II wurde übrigens seit März 2017
NICHTS geändert, was dafür einen Grund hergeben könnte.
Unterschreiben oder nicht? Muss ich diese EGV auch bei Nichtunterschreiben abgeben?
Eine
EGV die man nicht unterschreiben will, braucht man auch nicht abgeben, im Gegenteil solltest du das gut aufheben damit du mit einem (ersetzenden)
VA vergleichen könntest, ob die relevanten Inhalte auch überein stimmen.
Sollte die
EGV von davor noch immer gültig sein (also auch "bis auf Weiteres"), dann musst du gar nichts "Neues" unterschreiben und ein
VA wäre gar nicht zulässig für den neuen "Vorschlag" ... es gilt immer noch die alte
EGV
Hat sich bei den Sanktionen auch was geändert, bspw. wenn man EGV nicht unterschreibt?
Das ist schon lange "vom Tisch" denn es gilt Vertragsfreiheit in D und Niemand darf bestraft werden, wenn er einen Vertrag
NICHT unterschreiben will.
Zur Gesetzesänderung wurde mir mitgeteilt, dass ich mich nunmehr, da seit 1 1/2 Jahren kein Angebot seitens des Jobcenters mehr erhalten, alle drei Monate melden sollte - würde dazu aber eingeladen.
Du solltest einfordern das schriftlich zu bekommen
WO genau das im Gesetz steht (im
SGB II finden sich solche §§ nämlich
NICHT) du möchtest diese Auskunft gerne mal von deinem Anwalt überprüfen lassen.
Die nimmt dich doch "komplett auf den Arm", dass du vom
JC seit 1,5 Jahren keine Angebote mehr bekommen hast, liegt doch nicht in
DEINER Verantwortung.
Warum bitte steht dann im neuen Vorschlag auch wieder drin, dass man dir
VV schicken wird wenn es welche geben sollte ???
Es gab doch bisher offenbar auch
KEINE , das
JC hat also diese (gesetzliche) Vermittlungs-Aufgabe auch
NICHT erfüllt.
Sollte ich Stellenangebote vom Jobcenter wünschen, dann würde ich als "arbeitslos" geführt und müsste alle 2 Monate erscheinen. Bewerbungskosten nur für Bewerbungsmappen per Post oder persönlich.
So ein Schwachsinn,
WO bitte steht so was im Gesetz ... du wirst schon lange nicht mehr als "arbeitslos" geführt (obwohl du es ja offenbar real bist) ... das steht im Gesetz unter § 53a
SGB II um die ALO-Statistik von den so "begehrten Alten" zu befreien.
Es gibt auch keine berechtigte Begrenzung von Bewerbungskosten "ab 64", im
SGB II ist jede Bewerbung die Kosten verursacht hat zu erstatten, denn dafür gibt es im Regelsatz
KEIN Geld.
Bei Krankschreibung zum Termin in jedem Fall ein Attest, aus dem die
Wegeunfähigkeit hervorgeht. "Ein Armbruch" sei kein Grund. Meine Anmerkung, dass man unter bestimmten Medikamenten eine einstündige Fahrt auch kaum unternehmen könne, wurde kommentarlos hingenommen.
Auch dafür gibt es
KEINE Rechtsgrundlage, wenn du noch nicht mal
AU geschrieben bist, diese Bescheinigung gibt es nicht "automatisch" (die gibt es eigentlich gar nicht, weil sie kein Arzt ausstellen muss) und dann ist im Einzelfall eine Begründung für diese Forderung erforderlich.
Welche Krankheit du hast, die dich am Termin hindern könnte geht den
SB zudem
GAR NICHTS an, also kann der auch nicht entscheiden / beurteilen, ob du gesundheitlich dazu in der Lage bist oder nicht.
Eine "fertige
EGV " hast du ja bereits, wenn die noch gültig ist brauchst du auf "Wunsch" deiner
SB keine neue unterschreiben, weil sich angeblich "Gesetze geändert haben sollen".
Das liegt dann im Ermessen des SB ?
Nein, das liegt
NICHT im Ermessen des
SB , die entstandenen Bewerbungs-Kosten sind im
SGB II generell zu erstatten.
Im Übrigen solltest du gar nicht weiter an dieser
EGV herumdeuteln, Unklarheiten würden zu Lasten der
SB gehen und wenn du
NICHT unterschreibst kann dir sowieso egal sein, wie sie das wohl alles gemeint haben könnte.
Gesundheitliches hat darin gar nichts zu suchen und der Rahmen deiner Zumutbarkeit wäre vom
ÄD festzustellen und nicht von dir, aber du kannst natürlich selber am Besten entscheiden was du leisten könntest und was nicht ...
Es ist diesbezüglich schon richtig, dass mir ein Arzt bescheinigen soll, was ich darf und was nicht. Oder übertreibe ich da.
Ja, aber nur der Arzt vom
JC , man verlangt doch aber keine feste Anzahl X von dir also würde ich das gar nicht so "verbissen" sehen ...
Bisher musste ich dem SB Attest bringen -
AHA, einen Dr. Titel hat sie also auch ... man "muss"
SB KEINE Atteste bringen, jedenfalls keine die nur zu einem Arzt gehören würden, da hat sie ja schon deine Vorstellung beim
ÄD eingespart ...
Der neue SB beschied mir die Änderung knapp damit: Ich hätte schliesslich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten
ACH ... das
JC hat auch Pflichten, z.B. vom
ÄD prüfen zu lassen welche Tätigkeiten deine gesundheitlichen Einschränkungen überhaupt noch zulassen würden, denn das
JC darf dich
NUR zumutbar vermitteln ... aber man "vermittelt" dich ja
GAR NICHT (seit 1,5 Jahren) und das ist auch eine gesetzliche Pflicht des
JC .
Steht doch auch in Jedem ihrer "wunderbaren"
EGV -Verträge drin, dass man dir
VV schicken wird, sofern welche vorhanden wären ... das ist Vertragsbruch vom
JC -
SB , darauf ist die auch noch "stolz" ...
Zur Anzahl der monatlichen Bewerbungen wie gesagt "Was der Arbeitsmarkt hergibt." Das ist dehnbar. Der SB meinte, er könne mir auch eine bestimmte Anzahl benennen, bspw. 4 oder ...
Na-Und, das ist doch nicht dein Problem, was der Arbeitsmarkt hergibt schickt man dir ja auch seit Jahren als
VV zu = absolut
NICHTS, wünsch dir doch bitte keine feste Bewerbungs-Anzahl.
Wieso ich da nun mehr Bewerbungen als vor Jahren schreiben soll, verstehe einer.
Sollst du doch gar nicht, du interpretierst da zu viel rein, sie schreibt doch keine feste Zahl (in der anderen
EGV auch nicht), also richtest du dich genau danach "was der Arbeitsmarkt so hergibt" ...
Vielleicht weil der wirtschaftliche Aufschwung da ist?
Welcher wirtschaftliche Aufschwung denn bitte, sie lädt dich ein, erzählt dir was, betont, dass sie auch
NIX hat für dich (seit 1,5 Jahren schon) und du deswegen was tun sollst (was auch immer) und druckt eine neue
EGV aus ... weil sich angeblich Gesetze geändert haben sollen ...
Forderst du eigentlich immer deine Reisekosten ein, für die Meldetermine ... komisch dazu sagen die immer
NICHTS ... dann solltest du mal damit anfangen, wenn sie dich nun wirklich häufiger einladen möchte, wegen der "neuen Gesetze"

...
Ich hoffe du hast nicht unterschrieben und bewirbst dich trotzdem nur wie der Arbeitsmarkt das hergibt (also sehr sparsam bis gar nicht) ...
Wann kannst du in Rente gehen ?
MfG Doppeloma