Auf die Schnelle
Bild1)
- "Bis auf weiteres". Dieser Ausdruck wurde kürzlich vom LSG gekippt.
Hast du dazu ein urteil parat?
Bild2)
- Die Regelung für qualitativ hochwertige und geringwertige Bewerbungen ist nicht hinreichend bestimmt. Was sind qualitativ hochwertige und was sind geringwertige Bewerbungen ? Dies könnte u.U. dazu führen, dass man dir auf diese Weise im "Streit" die Bewerbungskosten nicht erstatten möchte. Führt also zu Problemen.
- Das Infoblatt, welches dort zur Kostenerstattung steht... Hast du das ? Wenn nicht, so wäre das bereits in Problem für eine Unterteichnung... Unvollständige Dokumente...
Bei der vorhergehenden EGV war das dabei.Bei der aktuellen EGV sind dies alle Unterlagen die ich erhalten habe (die hat mir zwar noch nen Antrag für die Fahrtkosten zu gestrigem Termin in die hand gedrückt, hat wohl aber nix hiermit zu tun)
Bild3)
- Vorlage von Bewerbungsbemühungen zu fixen Terminen ist glaube ich nicht mehr gestattet. Dazu könnte dich das Jobcenter ja im Rahmen der Meldetermine einladen. Vergisst du z.B. eines dieser Termine, so sanktionieren die dich zu 30% - was z.B. beil vergessenen Meldeterminen nur 10% sind. Die holen sich damit 20% Vorteile.
Gibts da schon urteil?
Oder entspechende Weisungen?
- Unkonkrete Angabe: z.B. "mindestens 4 Bewerbungsbemühungen" und dann "4 Bewerbungen pro Monat". Was konkret ?
- Weiterhin versuchen die Dinge zu regeln (wie Umzug, Krankheit usw.) die bereits durch das Gesetz geregelt sind. Solche Dinge dürfen nicht nochmals durch eine EGV geregelt werden.
- Punkt 8... das Jobcenter soll konkretisieren, was unter "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" und "qualifizierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" gemeint ist. Wo man diese erhält und wer für die Kosten dieser "sonderbaren Dokumente" aufkommt.
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Und nun konkretes
1) Wurde mit dir eine Potentialanalyse durchgeführt ?
2) Wurde mit dir ein gemeinsames Eingliederugskonzept unter Berücksichtigung der Ermessensgrundlage erarbeitet ?
Ich vermute mal Nein
Ich erklär am Besten mal meinen bisherigen Verlauf:
Ende Juli habe ich Hartz 4 beantragt und musste auch gleich zur Beantragung eine EGV unterschreiben.
Konkreter wurde es dann beim ersten Termin bei der SB am 14.8 oder so, als es eine neue EGV gab (keine konkrete Bewerbungszahl, nur halt dass ich mich allgemein bewerben muss). Wurde hierbei auch zu einer 4 Wochen Bewerbungen-schreiben-Training beim AAW eingeteilt, startend 1 Tag später.
von Mitte August bis Mitte September war ich bei besagtem AAW.
10. Oktober dann der nächste SB Termin, neue EGV gemacht.
Im Prinzip das gleiche wie vorher, nur dass die massnahme rausgestrichen wurde, da vorbei.
Und ein ABC-Team eingeteilt wurde, welches mich auch mal kurzfristig anruft und zu nem 2 stunden später stattfindenen Vostellungstermin bittet und so.
Diese Art von persönlicher Betreuung halt.
Jo, nun habe ich kurz darauf gemerkt wie sehr ich in der vergangenheit schon veräppelt wurde und mich reinlegen ließ.
Habe deshalb Löschung von Email,Telefonund Foto gefordert, sowie auch Löshcung der Daten aus Lebenslauf und Co.
Nun war der Termin gestern.
Angeblich habe man mit dem Datenschutzbeauftragten des Jobcenters gesprochen, Email und Telefon würden entfernt werden,Bild besäße man angeblich gar nicht.
Wil ich mal abwarten ob da noch ne schriftliche Version dieser Aussage kommt.
Ansonsten kriegen die spätestens Anfang neues Jahr ne mahnung oder ich unternehm anderweitiges.
Jedenfalls hat sie dann eben bei gestirgem Temrin auch die neue EGV vorgelegt,
das abc coach team ist da nun auch raus da es eben wegen der nun fehlenden EMail und telefon von mir einfach nicht mehr praktikabel wäre.
man könne mich nun ja shclißelich nur nochs chriftlich erreichen
joa, das war Alles, was ich je mit Jobcenter und Anhang zu tun hatte.
Also Potentialanalyse oder sonstwas gab es da nie, sie fragte mich lediglich im ersten Gespräch, an was ich denn so interesse hätte und ich so "Joa, keine AHnung. bin für alles offen" (kann ja schlecht sagen "von meiner lust her gar nix")
dann kam sie mit bewerbertraining.
also insofern ist wahrscheinlich noch keine einzige der von dir erwähnten Sachen je durchgeführt worden

Wobei ich auch nix dagegen hätte, wenn die für mich nix finden würden, so scharf bin ich da nicht drauf
3) Ist das deine erste EGV oder bereits eine folgende EGV ? Weil wenn es deine erste EGV ist, dann kann keine "EGV fortgeschrieben" werden, weil es nichts gab, was man hätte fortschreiben können. Wenn es eine folgende EGV ist, müsste geprüft werden, ob die erste EGV noch rechtsgültig ist.
sieh oben, ist eine fortgeschriebene.
wobei es natürlich sinnfrei, dass sich diese EGV selbst fortschreibt...
"egv von 7.12 schreibt egv von 7.12. fort"...
4) Die EGV wurde seitens des JC unterschrieben... Somit ein konkretes Angebot... Wäre die EGV nicht unterschrieben gewesen, wäre es kein Angebot und somit hätte man für den VA eine bessere Argumentation gehabt...
Joa, sie hat zuerst unterschrieben und meinte, jetzt müsse nur noch ich unterschreiben.
worauf ich meinte, ich nehms erst mal mit nach hause.
meinst du, ich sollte es aussitzen und auf einen VA anlegen?
oder was ürdest du mjr raten?
Weil was man hier im forum liest, scheint man als VA-Inhaber ja bessere positionen zu haben als ein EGV-unterschreiber :-/