Ahnungslos IV
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Hiho! 
Ich übe seit dem 7.1.13 eine Teilzeittätigkeit aus, bekomme parallel noch ergänzend ALGII bis Ende Januar 2013.
Weiterbewilligungsantrag ab Februar 2013 ist schon seit einiger Zeit abgegeben, heute habe ich dann das letzte Dokument für die Bearbeitung abgegeben, meine Lohnabrechnung.
Bewilligung des ALGII ab Februar sollte ich damit hoffentlich die nächsten zwei Wochen kommen.
Ende letzter Woche kam dann eine EGV von meinem neuen Sachbearbeiter.
Ich habe sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, ab März 2013 zusätzlich zu meiner Teilzeittätigkeit einen Minijob anzunehmen.
Damit hätte ich insgesamt zwar weniger Geld, als wenn ich nur die Teilzeittätigkeit + ALGII in Anspruch nehme aber bin komplett vom Amt weg inkl. aller Verpflichtungen.
Meine Gedanken...
Ich unterschreibe die EGV, beziehe noch einen Monat ergänzend ALGII und bin ab März 2013 komplett weg vom Amt.
Bzgl. Maßnahmen sollte durch meine Teilzeittätigkeit eh nix groß kommen und in der EGV steht auch keine fixe Anzahl an Bewerbungen, sondern "nur", das ich mich spätestens drei Tage nach Erhalt des Stellenangeotes bewerben muss.
Sofern ich den EGV unterschreibe und ab März komplett auf das ALGII verzichte, wird dann diese EGV automatisch "gekündigt" oder muss ich da selber irgendwie aktiv werden?
Nicht, das die EGV automatisch wieder aktiv wird, wenn ich z.B. in ein paar Monaten wieder ALG beantrage.
Danke schonmal,
Ahnungslos IV

Ich übe seit dem 7.1.13 eine Teilzeittätigkeit aus, bekomme parallel noch ergänzend ALGII bis Ende Januar 2013.
Weiterbewilligungsantrag ab Februar 2013 ist schon seit einiger Zeit abgegeben, heute habe ich dann das letzte Dokument für die Bearbeitung abgegeben, meine Lohnabrechnung.
Bewilligung des ALGII ab Februar sollte ich damit hoffentlich die nächsten zwei Wochen kommen.
Ende letzter Woche kam dann eine EGV von meinem neuen Sachbearbeiter.
Ich habe sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, ab März 2013 zusätzlich zu meiner Teilzeittätigkeit einen Minijob anzunehmen.
Damit hätte ich insgesamt zwar weniger Geld, als wenn ich nur die Teilzeittätigkeit + ALGII in Anspruch nehme aber bin komplett vom Amt weg inkl. aller Verpflichtungen.
Meine Gedanken...
Ich unterschreibe die EGV, beziehe noch einen Monat ergänzend ALGII und bin ab März 2013 komplett weg vom Amt.
Bzgl. Maßnahmen sollte durch meine Teilzeittätigkeit eh nix groß kommen und in der EGV steht auch keine fixe Anzahl an Bewerbungen, sondern "nur", das ich mich spätestens drei Tage nach Erhalt des Stellenangeotes bewerben muss.
Sofern ich den EGV unterschreibe und ab März komplett auf das ALGII verzichte, wird dann diese EGV automatisch "gekündigt" oder muss ich da selber irgendwie aktiv werden?
Nicht, das die EGV automatisch wieder aktiv wird, wenn ich z.B. in ein paar Monaten wieder ALG beantrage.
Danke schonmal,
Ahnungslos IV