Hallöhchen
Habe EGV erhalten und natürlich zum Prüfen mit nach Hause genommen.
Neue Arbeitsvermittlerin macht mir die Massnahme SUF schmackhaft. Das hat schon mein alter AV versucht. Nach dem Erstgespräch dort war ich halbes Jahr krank.
Nun die neue nette AV wieder. Selbe dumme Bewerbungsmassnahme. Sagt mir ins Gesicht sie muss das mit mir machen und mir den Flyer hierüber geben. In EGV steht jetzt nur der Satz das ich der Massnahme XYZ in Teilzeit teilnehmen muss. Keine Begründung. Keine Zeiten...kein Ort keine Inhalte. Alles steht ja auf dem Flyer und ich könnte das in TZ ganz frei handhaben.
Dann wäre ich aus ihrer Statistik und sie ruft mich nächste Woche an und teilt mir mit wann ich da hin soll. Mir könne es ja nach ein paar Wochen übel werden....
sowas hatte ich jetzt auch noch nicht.
Zusätzlich soll ich noch 6 Bewerbungen im Monat schreiben und diese nachweisen. Von Bewerbungskostenübernahme steht da nix und so wie ich weiss muss die Massnahme näher konkretisiert werden und Massnahme zeitgleich mit Bewerbungen schreiben ist meines Wissens auch nicht zulässig.
Jetzt möchte ich aber nicht schon wieder VA bekommen. Daher werde ich unterschreiben? Hingehen und nach 2 Wochen bin ich vllt. krank? Wer weiss.
Was ist dann? Wenn AU 4 Wochen geht muss ich dann weiter zur nicht zeitlich benannten Massnahme?
Wenn ich nach 4 Wochen AU nimmer hingehen würde zählt das dann als Abbruch?
Möchte beim MT gar nix unterschreiben....vielleicht nehm ichs ja mit nach Hause zum Prüfen was mir der MT alles so mitgiebt und wenn ich dann nach 2 Wochen krank werde dann konnte ich das ja leider nicht abgeben?? Gilt das als Abbruch? Wie werde ich sanktioniert wenn ich nix beim MT unterschreibe?
Die EGV möchte ich schon gerne unterschreiben denn ich denke es hat nur Vorteile bei einer nicht zeitlich benannten Massnahme kann mir ja keiner was oder?
Habe EGV erhalten und natürlich zum Prüfen mit nach Hause genommen.
Neue Arbeitsvermittlerin macht mir die Massnahme SUF schmackhaft. Das hat schon mein alter AV versucht. Nach dem Erstgespräch dort war ich halbes Jahr krank.
Nun die neue nette AV wieder. Selbe dumme Bewerbungsmassnahme. Sagt mir ins Gesicht sie muss das mit mir machen und mir den Flyer hierüber geben. In EGV steht jetzt nur der Satz das ich der Massnahme XYZ in Teilzeit teilnehmen muss. Keine Begründung. Keine Zeiten...kein Ort keine Inhalte. Alles steht ja auf dem Flyer und ich könnte das in TZ ganz frei handhaben.
Dann wäre ich aus ihrer Statistik und sie ruft mich nächste Woche an und teilt mir mit wann ich da hin soll. Mir könne es ja nach ein paar Wochen übel werden....
sowas hatte ich jetzt auch noch nicht.
Zusätzlich soll ich noch 6 Bewerbungen im Monat schreiben und diese nachweisen. Von Bewerbungskostenübernahme steht da nix und so wie ich weiss muss die Massnahme näher konkretisiert werden und Massnahme zeitgleich mit Bewerbungen schreiben ist meines Wissens auch nicht zulässig.
Jetzt möchte ich aber nicht schon wieder VA bekommen. Daher werde ich unterschreiben? Hingehen und nach 2 Wochen bin ich vllt. krank? Wer weiss.
Was ist dann? Wenn AU 4 Wochen geht muss ich dann weiter zur nicht zeitlich benannten Massnahme?
Wenn ich nach 4 Wochen AU nimmer hingehen würde zählt das dann als Abbruch?
Möchte beim MT gar nix unterschreiben....vielleicht nehm ichs ja mit nach Hause zum Prüfen was mir der MT alles so mitgiebt und wenn ich dann nach 2 Wochen krank werde dann konnte ich das ja leider nicht abgeben?? Gilt das als Abbruch? Wie werde ich sanktioniert wenn ich nix beim MT unterschreibe?
Die EGV möchte ich schon gerne unterschreiben denn ich denke es hat nur Vorteile bei einer nicht zeitlich benannten Massnahme kann mir ja keiner was oder?