EGV erhalten inkl Zuweisung ...

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TommyBr

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Hi zusammen.

Heute stand ein Termin an und alles in die Hand gedrückt bekommen. Kurze Info und soll bis Ende nächste Woche Zeit mit einer Unterschrift antanzen.

Leider, bin ich ehrlich, hab ich sowas von keine Lust auf diese Massnahme.
Gibt es denn einen Ausweg daraus?

Einen Fehler hat die Mitarbeiterin gemacht in der EGV was den Beginn der Massnahme betrifft, aber sonst ?!

LG:dank:
 

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Wie sahen die Verhandlungen zur EGV aus ? Meine erste haben sie mir auch untergejubelt im ersten Termin zur Unterschrift am Ende des Termins hingelegt , die habe ich nachher als Nötigung angesehen .Maßnahme wurde begründet mit " da schicken wir alle hin " Wurde später durch einen VA ersetzt.
 
Verhandlungen?

Es gab keine. :icon_rolleyes:

Sie laberte etwas von der Massnahme bzw das es die gibt.
Dann fing sie an zu tippen und hat die ganze Zeit mit sich selber geredet. Hat bei GoogleMaps erstmal die Adresse gesucht und geschaut wo es ist ... und dann "ja , jetzt weiß ich wo die ist" ... und tippte weiter.
Dann sagte sie "Beginn .. aaaabb .... 6.7.2015 ... ja? oder? ja ? nein? Doch müsste passen" ... ich hab gedacht sie redet mit mir , aber nein .. sie redete mit ihrem Kalender :icon_neutral:

Druckte dann urplötzlich das Infoblatt aus mit dem wort : Lesen!

Danach tippte sie weiter und druckte noch mehr aus.
Dann hat sie alles zusammen getackert und hingelegt .
"hier steht alles was die Massnahme betrifft . bitte unterschreiben... unterschreiben!"

hab ihr gesagt , das ich vorher eine prüfung der EGV vornehmen will und sie meinte dann "bis ende nächster Woche unterschrieben vorbei bringen"

tolles gespräch :icon_rolleyes:
 
Der MT erhält Verbiszugriff und gleichzeitig soll man Angebote Dritter annehmen?
Also zieht der MT die Daten, rennt los, verkauft den Lohnsklaven (dessen Daten) und dann muss man dem folge leisten, sonst droht ne Sanktion?

Das ist aber heftig!
 
Nix unterschreiben und es auf eine EGV -VA ankommen lassen.

Gegen diese Inhalte, die von einer dritten Person abhängig sind, kann man
spätestens dann was machen, wenn die Situation des nicht vorhersehbaren
oder der arglistigen Täuschung gegeben ist..

:wink:
 
Nix unterschreiben und es auf eine EGV -VA ankommen lassen.

Gegen diese Inhalte, die von einer dritten Person abhängig sind, kann man
spätestens dann was machen, wenn die Situation des nicht vorhersehbaren
oder der arglistigen Täuschung gegeben ist..

:wink:

wenn der va da ist , muss ich doch dann zur Massnahme hin. oder nicht?

kann man nix dagegen machen?
Das mit den Daten finde ich auch krass ...

hab eben auch heraus bekommen das die Adresse des Standortes vom Mt nicht stimmt. die ist woanders und die telenr. ist auch falsch.
 
ich hab mich mit Krankenschein gerettet .Gibt zwar irgendwann auch Stress aber gegen die Rechtsverdreher vom JC hilft ja nun nicht viel ..manchmal nicht mal das SG
 
Ich war dieses und letztes Jahr nur in dieser Bude um Anträge abzugeben - Eingangsstempel holen -raus . Diese ewige Droherei mit EGV und VA , VV und Sanktionen, das alles ohne die Leistungsfähigkeit festzustellen geht mir an die Gesundheit .
Und da mein Hausarzt mich und mein Nervenkostüm seit 20 Jahren kennt ist das gar kein Problem
 
Ich war dieses und letztes Jahr nur in dieser Bude um Anträge abzugeben - Eingangsstempel holen -raus . Diese ewige Droherei mit EGV und VA , VV und Sanktionen, das alles ohne die Leistungsfähigkeit festzustellen geht mir an die Gesundheit .
Und da mein Hausarzt mich und mein Nervenkostüm seit 20 Jahren kennt ist das gar kein Problem


ohhhh ok.
verständlich dass das an die nerven geht.

mein nervenkostüm hat das jc auch mürbe gemacht . ich getraue mich aber nicht damit zum Arzt zu gehen, da ich krass gesagt schon etwas heftige PanikAttacken wegen Terminen bekomme .
 
TommyBr;1908422 mein nervenkostüm hat das jc auch mürbe gemacht . ich getraue mich aber nicht damit zum Arzt zu gehen meinte:
na wenn das nicht gerade ein Grund ist einen Arzt seines Vertrauens aufzusuchen ..
ich gehe lieber zur Arzt als zum Jobcenter :icon_mrgreen:
 
Alleine schon wegen dem einseitig eingeräumten Nachbesserungsrecht würde ich das Ding nicht unterschreiben können.
Sollte ich z.B. Bewerbungen in irgendeiner Form ungenügend abfassen, z.B. in der Zahl, würde ich auch nicht erst einen Brief bekommen und mir dann drei Wochen Zeit lassen können, um nachzubessern.

Sollte das als VA kommen, wären ...

- die Fahrtkostenübernahme zum MT nicht verbindlich zugesichert
- gegen die Datenweitergabe müsste man einen eigenen Widerspruch machen, hierzu gibt es Vorlagen im Forum
- die Mitwirkungspflichten gegenüber dem MT nicht definiert und durch das Auftauchen in einem VA trotzdem sanktionsbewehrt


Und da die Zuweisung schon ein VA ist, müssen wir auch schon ran:

Datenschutz
Die Userin Minimina hat zwei Textvorlagen und ein Gerichtsurteil für die Widerrufung der Datenweitergabe eingestellt unter: https://www.elo-forum.org/alg-ii/113506-entbindung-schweigepflicht-massnahme.html#post1450438
Ebenso https://www.elo-forum.org/weiterbil...92-angebot-sinnlos-massnahme.html#post1428397
 
Und da die Zuweisung schon ein VA ist, müssen wir auch schon ran:

Datenschutz
Die Userin Minimina hat zwei Textvorlagen und ein Gerichtsurteil für die Widerrufung der Datenweitergabe eingestellt unter: https://www.elo-forum.org/alg-ii/113506-entbindung-schweigepflicht-massnahme.html#post1450438
Ebenso https://www.elo-forum.org/weiterbil...92-angebot-sinnlos-massnahme.html#post1428397

Wo steht dass das ein VA ist ??

Wenn jetzt ein VA kommt, was genau , neben dem Datenschutz, kann ich der werten Mitarbeiterin nun schreiben bzw was kann ich mir mitteilen bevor ein VA kommt, damit die Zuweisung bzw EGV "unwirksam" wird ??

Adresse stimmt nicht, Datum der Zuweisung stimmt nicht in der EGV , Datenschutz Schreiben ... was denn noch?
Wenn ich bei der nicht mit Gesetzen komm, wird die nicht einlenken ...:icon_frown::icon_rolleyes:
 
Wo steht dass das ein VA ist ??
[...]
Nicht in Deinen Papieren, aber Pixel hat recht und eine Zuweisung in eine Maßnahme ist ein VA .

Dem musst Du entweder einzeln widersprechen oder Du verlässt Dich darauf, dass der MT, wenn er keine Unterschrift von Dir bekommt, Dich wieder wegschickt.
Oder Du machst beides.

Ich kann das nicht sicher auseinander halten bei Deinen Bildern, deswegen frage ich einfach: War bei der Zuweisung eine Rechtsbehelfs- (RBB ) oder Rechtsfolgenbelehrung (RFB ) dabei?
Ohne RFB wäre meiner Meinung nach keine Sanktion aus der Zuweisung möglich.
Ohne RBB würde die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr steigen.

Bei dem EGV -VA käme es natürlich darauf an, was drin steht. Das müsste man abwarten.
Weicht er inhaltlich ab, wäre das ein weiteres Argument gegen den VA . Anfangs- und Enddatum von einer Maßnahme darf aber abweichen, glaube ich.
Entsprechende Urteile unten.

Bei der EGV würde ich mit den Argumenten von hier Gegenvorschläge schriftlich und nachweislich bei der SB einreichen. Auch die Sache mit der Nachbesserungsfrist würde ich erwähnen.
Versuche, Deine Argumente gegen die Maßnahme hiermit aufzupolstern: https://www.elo-forum.org/weiterbil...hmezuweisungen-bekaempfen-gute-argumente.html

Urteile:


Maßnahmenträger keine Sanktions-Filiale / Gehorsam nicht durch Sanktionsdrohung
Aus dieser Verpflichtung geht im Erlasszeitpunkt nicht hervor, wann, welche bzw. in welchem zeitlichen Umfang und wie oft die Antragstellerin diese Verpflichtung insbesondere zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Job-Clubs trifft. Es liegt auch außerhalb der Sphäre der Antragstellerin, dieses zu beeinflussen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass sich erst aus dem Erstgespräch mit dem persönlichen U-Scout, so wie in Pflicht 6 niedergelegt, die Art und der Umfang der weiteren Förderung der Antragstellerin ergeben wird.


Ein Leistungsempfänger darf jedoch nicht mit dem Risiko einer Leistungsminderung im Sinne der §§ 31 -31 b SGB II belastet werden, wenn seine Pflicht im Einzelfall nicht hinreichend bestimmt ist. Aus der beigefügten Anlage zur Belehrung über die Rechtsfolgen ergibt sich nicht, dass das Verhalten der Antragstellerin hinsichtlich der auferlegten Verpflichtungen aus der "Pflicht 7" sanktionslos gestellt ist. Insoweit beinhaltet die Pflicht 7 keinen rechtsfolgenlosen Fahrplan der Förderung der Antragstellerin durch den Job-Club für die kommenden Monate nach Durchführung des Erstgesprächs. Die Rechtsfolgenbelehrung unterscheidet bei einer etwaigen Leistungsminderung nicht zwischen Verletzungen der Pflicht der Antragstellerin um Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit und der Verletzung von Pflichten im Rahmen der erweiterten Unterstützung der Eigenbemühungen der Antragstellerin. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der in der "Pflicht 7" aufgeführten verpflichtenden Teilnahme an verbindlich unterbreiteten Trainingsmaßnahmen wie Bewerbungsmanagement, Selbstmarketing, Übung zu Vorstellungsgesprächen, Stellensuche und Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Damit wird zulasten der Antragstellerin ein etwaiger Pflichtverstoß vorverlagert, ohne dass auf eine prüfbare konkrete Einzelmaßnahme abgestellt wird.
LSG NRW im Beschluss v. 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14 B ER -
[Quelle: https://www.elo-forum.org/sanktione...htungen-hinreichend-bestimmt.html#post1745336]


[FONT=Times New Roman, serif]Das SG Oldenburg beurteilt die schriftliche Zusage der dem Verpflichteten bei Teilnahme an der Maßnahme konkret zustehenden Leistungen als erforderlich für die Wirksamkeit der Zuweisung einer Maßnahme zur Eingliederung. In diesem Urteil wurde alleine schon die allgemeine Formu­lierung des JC „Das Jobcenter verpflichtet sich zur Übernahme der angemessenen Kosten für die Teil­nahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung maßgeblich ist. Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet.“ als nicht ausreichend bezeichnet.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Verweis: SG Oldenburg vom 03.04.2013, S 42 AS 82/13 ER [/FONT]
 
Ach Hamburg.
Das muss man wissen.

Kannst ja paar Threads von https://www.elo-forum.org/members/29066.html durchlesen.

Die Zuweisung ist an der EGV gekoppelt. Ohne unterschriebene EGV braucht man also nicht zur Maßnahme. Bis der EGV /VA kommt. Oder eben nicht, da die Zuweisung an die Eingliederungsvereinabrung vom 16.06. gebunden ist. Da braucht der EGV /VA ne neue Zuweisung.
 
Nicht in Deinen Papieren, aber Pixel hat recht und eine Zuweisung in eine Maßnahme ist ein VA .

Dem musst Du entweder einzeln widersprechen oder Du verlässt Dich darauf, dass der MT, wenn er keine Unterschrift von Dir bekommt, Dich wieder wegschickt.
Oder Du machst beides.

Ich kann das nicht sicher auseinander halten bei Deinen Bildern, deswegen frage ich einfach: War bei der Zuweisung eine Rechtsbehelfs- (RBB ) oder Rechtsfolgenbelehrung (RFB ) dabei?
Ohne RFB wäre meiner Meinung nach keine Sanktion aus der Zuweisung möglich.
Ohne RBB würde die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr steigen.

Bei dem EGV -VA käme es natürlich darauf an, was drin steht. Das müsste man abwarten.
Weicht er inhaltlich ab, wäre das ein weiteres Argument gegen den VA . Anfangs- und Enddatum von einer Maßnahme darf aber abweichen, glaube ich.
Entsprechende Urteile unten.

Bei der EGV würde ich mit den Argumenten von hier Gegenvorschläge schriftlich und nachweislich bei der SB einreichen. Auch die Sache mit der Nachbesserungsfrist würde ich erwähnen.
Versuche, Deine Argumente gegen die Maßnahme hiermit aufzupolstern: https://www.elo-forum.org/weiterbil...hmezuweisungen-bekaempfen-gute-argumente.html


[/SIZE][/FONT][/COLOR]
[FONT=Times New Roman, serif]Verweis: SG Oldenburg vom 03.04.2013, S 42 AS 82/13 ER [/FONT][/LEFT]

Also die Zuweisung ist weder mit RFB noch RBB . Lediglich eine Mitwirkungspflicht und Fahrtkostengedöhnse. :icon_kinn:

Zuweisung zu einer Maßnahme.....
Das ist dir einseitig auferlegt worden = Verwaltungsakt.
Nicht nur EGVs können per ersetzendem VA ins Haus geschneit kommen.

Ok :eek:

Bis der EGV /VA kommt. Oder eben nicht, da die Zuweisung an die Eingliederungsvereinabrung vom 16.06. gebunden ist. Da braucht der EGV /VA ne neue Zuweisung.

D.h. angenommen, die geht nicht auf die Dinge von oben ein und ein VA kommt, ABER die alte zuweisung bzw garkeine Zuweisung (weil sie annimmt, das die alte weiterhin wirksam ist ) dann ist es hinfällig?
 
D.h. angenommen, die geht nicht auf die Dinge von oben ein und ein VA kommt, ABER die alte zuweisung bzw garkeine Zuweisung (weil sie annimmt, das die alte weiterhin wirksam ist ) dann ist es hinfällig?
So würde ich das sehen. Diese Zuweisung ist ja Bestandteil der EGV . Bei einem EGV -VA müssen ja die selben Inhalte drin sein, also auch, meiner Meinung nach, eine neue Zuweisung als Bestandteil.
 
Ok , vielen Dank.


Ich setze heute trotzdem noch ein Schreiben auf, mit den beiden EGVs die ich mitbekommen habe , und dazu die obig genannten gründe weshalb ich sie nicht unterschreibe bzw nicht mit einverstanden bin.
 
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