EGV erhalten - benötige ein wenig Unterstützung in Sachen Rechtswidrigkeiten und Inhalt der nichts dort zu suchen hat

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G

Gelöschtes Mitglied 49359

Gast
Hallöchen und sonnige Grüsse in Forum :bigsmile:

ich habe in dieser Woche die im Anhang befindliche EGV erhalten.
Ein wenig graue Haare sind mir gewachsen!!
Habe auch schon einige Punkte erfasst, die ich da raus haben will:

-Förderung der Probearbeit
Ich hab mir gedacht ich schreibe dazu folgendes:
Sie mögen es entweder rausnehmen oder mir die Förderung konkretisieren: in welchem Bereich Probearbeit, wie lange und die höhe der Vergütung.

Habt ihr eine Idee dazu?

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Das mit den Bewerbungskosten ist ein Witz - kann Zusage mit Antrag, da hab ich auch schon ein Formulierung, wie VM eine garantierte Zusage machen muss.

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Eigenbemühungen:
die haben wohl einen Schuss und wollen Unternehmen kontaktieren. Ist hier von meiner Seite nicht Datenschutz zu beachten, denn ich bewerbe mich auf Stellen die nicht vom Server der Arbeitsagentur sind!

Habt ihr dazu einen Rechtstip?

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Für die Stellensuche:
Der Part hat doch auch nix in einer EGV zu suchen, das ist doch nur Beratungsrelevant!???

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Rechtsfolgenbelehrung

Punkt wichtige Hinweise:
Das sind doch bereits alles Inhalte die gesetzlich geregelt sind und würden nur dazu führen bei einem Verstoß mir die 30 % Sanktion zu verpassen?
Optionskommune sind wir, irgendwie ist der Punkt wichtige Hinweise ein selbst zusammen gefrickeltes Teil, ich habe das bei
anderen Rechtsfolgenbelehrungen noch nicht gesehen.

Was sagt/schreibt ihr dazu??

Vorab bereits Danke!!

die alteschachtel
 

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Couchhartzer

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Eigenbemühungen:
die haben wohl einen Schuss und wollen Unternehmen kontaktieren. Ist hier von meiner Seite nicht Datenschutz zu beachten, denn ich bewerbe mich auf Stellen die nicht vom Server der Arbeitsagentur sind!

Habt ihr dazu einen Rechtstip?
Ja.
Verbiete schriftlich und nachweislich dem Jobcenter jegliche Rückfragen bei Drittpersonen ohne deine vorherige ausdrücklich schriftliche Genehmigung in jedem Einzelfall.
Berufe dich dabei auf das Recht der Informationellen Selbstbestimmung gemäß – EMRK Art. 8 Abs. 1, sowie Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und mit Hinweis auf die geltenden Datenschutzgesetze u.a. auch in Form des gesetzlich vorgeschrieben Schutz der Sozialdaten.
 
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